8 Zwischen Ahnen und Wissen: Die Flucht vor der Deportation Versetzen wir uns in das Jahr 1941: Die 164 000 Personen, die – unabhängig von ihrem Selbstverständnis und Glaubensbekenntnis - aufgrund der Nürnberger Gesetze zu Juden erklärt worden waren und im Herbst 1941 noch in Deutschland lebten, waren durch die nationalsozialistische Verfolgung eine isolierte, verarmte und überalterte Gruppe, darunter 32 000 mehr Frauen als Männer. Seit 1940 standen fast alle Arbeitsfähigen im Zwangsarbeitseinsatz. 1941 lebten die jüdischen Deutschen innerhalb einer Zwangsgemeinschaft; die meisten waren schon in so genannten Judenhäusern bzw. Lagern konzentriert. Die jüdischen Deutschen im Reich mussten seit Mitte September den„Judenstern“ tragen, am 15. Oktober 1941 begann das Regime mit dem Abtransport der jüdischen Minderheit nach Lodz, Minsk, Kaunas und Riga. Wenige Tage später, am 23. Oktober 1941, wurde ein endgültiges Auswanderungsverbot verfügt. Damit wurde Deutschland für alle Juden, die nicht rechtzeitig emigriert waren, zur tödlichen Falle. Wenige Tage nach Beginn der Deportationen, am 24. Oktober 1941, wurde in einem Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes (RSAH) der Kontakt zu den ausgegrenzten Juden zur strafbaren Handlung erklärt. Für die von der Deportation Bedrohten war seit Herbst 1941 der einzige Ausweg aus dieser Falle neben dem Freitod nur noch die Flucht in den Untergrund. Die genaue Zahl derjenigen, die eine Chance sahen, sich dem Zugriff der Gestapo zu entziehen und unterzutauchen, kann für Deutschland kaum mehr exakt ermittelt
Druckschrift
Verbotene Hilfe : Rettung für Juden in Deutschland 1941 - 1945 ; Vortrag, gehalten auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Verbindung mit dem Verein "Gegen Vergessen - Für Demokratie" am 28. September 2004 in Bonn
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