Alexandra Manske Paradoxien des arbeitsgesellschaftlichen Wandels: Ist Prekarität überall? • institutionell- rechtliche Dimension; prekär sei Erwerbsarbeit dann, wenn sie von tariflichen Schutzbestimmungen ausgeschlossen ist und keinen ausreichenden sozialen Schutz vor den Wechselfällen des Lebens sowie im Alter bietet(Dörre 2005: 181; Mayer-Ahuja 2003: 14). Die geläufige Definition von Prekarität ist demnach normativ demokratietheoretisch aufgeladen und empirisch explizit an der Kategorie des industriegesellschaftlich geprägten Normalarbeitsverhältnisses orientiert. Aus diesem empirischen Gradmesser ergibt sich, dass das Ausmaß und die Qualität von Prekarität auf industrielle Arbeit sowie auf soziale Regulationen des fordistisch geprägten Arbeitsmodells bezogen ist. Mit anderen Worten bemisst sich nach dieser Definition die Frage von gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit am Normalarbeitsverhältnis. 2. Zonen sozialer Gefährdung Ist Erwerbsarbeit also einerseits das zentrale Moment für die Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen, wird andererseits immer deutlicher, dass eine zunehmende Anzahl von Menschen ihren Lebensstandard oder gar –unterhalt nicht eigenverantwortlich über Erwerbsarbeit absichern kann. Die Rechnung, dass eine vollzeitige Erwerbsarbeit eine abgesicherte und unabhängige Existenz mit vollen sozialen Rechten garantiert, geht schon längst nicht mehr für alle auf. Genau genommen ging diese Rechnung in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie für alle auf, weil das spezifisch deutsche, korporatistisch-konservative Wohlfahrtsregime lange Zeit einer Familien- und Mütterideologie anhing, die sich institutionell im Familienernährermodell niederschlug und auf einer geschlechtsspezifischen Form von Erwerbsteilhabe beruhte(vgl. Gottschall 1995). 1 Empirischer Hintergrund für die zunehmende Sensibilisierung für auch die sozialintegrative Funktion von Erwerbsarbeit als zentraler gesellschaftlicher Teilhabemodus ist die seit den 1980er Jahren im anglophonen Bereich, aber auch die in Frankreich geführte Diskussion um die sogenannte„Social Underclass“, wonach sich die gesellschaftliche Position der Individuen aus dem Zusammenhang von sozioökonomischer Lage und sozialer Integration ermittelt(vgl. Wilson 1987). Angesprochen sind hier alle unsicheren Beschäftigungsverhältnisse mit vergleichsweise hohem Unsicherheitspotenzial wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, geringfügige und befristete Beschäftigung, einge1 Derzeit vollzieht sich in diesem Punkt ein paradigmatischer Wandel, da die Elternzeit nach skandinavischem Vorbild und auf versicherungsrechtlicher Basis gewährt wird. Zugleich knüpft das Elterngeld an spezifisch deutsche Wohlfahrtstraditionen an, da es konzeptionell Statusunterschiede untermauert und politisch-praktisch zu einer Schlechterstellung von Geringverdienern führt. www.fes-online-akademie.de Seite 4 von 18
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