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Mittelstandsfinanzierung in Zeiten der Krise
Entstehung
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Mittelstandsfinanzierung in Deutschland Fällen sogar für die Insolvenzen) von Portfoliounternehmen mit verantwortlich. Private-Equity­Häuser sollten sich vielmehr auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes konzentrieren. Gleichzeitig muss der deutsche Standort für die Ansiedlung von Private-Equity-Gesellschaften attraktiver gestaltet werden. So sollte auch auf Beteiligungsebene das Neutralitätsgebot gelten und nicht, wie derzeit, Investoren bei einem Einstieg in eine deutsche Kapitalgesellschaft über den Weg einer Private-Equity-Gesellschaft steuerlich anders behandelt werden als bei einem Direkteinstieg. 34 Denn Private-Equity-Gesellschaften ermöglichen KMU einen Zugang zu privatem Anlagekapital, da sie eine Selektionsfunktion ausüben und damit einen Markt für Eigenkapital nicht börsennotierter KMU schaffen. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung schränkt die Schaffung dieses Marktes und damit den Zugang der KMU zu Eigenkapital ein. Bislang fehlt es an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung, welche die Einstufung einer Personengesellschaft als vermögensverwaltend und damit als steuerlich transparent ermöglicht. Damit entfiele die Gewerbesteuer und die Besteuerung fände ausschließlich auf der Ebene des Anlegers statt. Doch durch das Fehlen einer entsprechenden Regelung wird ein Standortvorteil zunichte gemacht, den das deutsche Gesellschaftsrecht mit der gesetzlichen Verankerung der für Private Equity Gesellschaften geeignetsten Gesellschaftsform der GmbH& Co.KG an sich bietet. Zwar sieht das am 12. August 2008 beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen(MoRaKG) gemäß§ 19 unter bestimmten Bedingungen eine Einstufung von Wagniskapitalgesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft als vermögensverwaltend vor. Doch diese Bedingungen sind zu eng gefasst und tragen daher nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Standortbedingungen für die Ansiedlung von Private-Equity-Kapital in Deutschland bei. Aus diesem Grund empfiehlt der Managerkreis ein Private-Equity-Gesetz, welches die Bedingungen für die Ansiedlung von Private-Equity-Gesellschaften verbessert, so dass Standortnachteile gegenüber anderen europäischen Ländern vermieden werden. In diesem Zusammenhang seien noch einmal die optimierungsbedürftigen Regelungen zur Umsatzbesteuerung der Managementgebühren erwähnt. 35 In Anbetracht des dargestellten strukturellen Verbesserungsbedarfs erscheint die von Teilen der CDU geforderte Gründung eines Deutschlandfonds zur Beteiligung am Eigenkapital von Unternehmen nicht nur aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten als der falsche Weg. Denn nicht der Mangel an privatem Anlagekapital, sondern die Rahmenbedingungen, welche die Anlageentscheidung beeinflussen, sind hier das Problem. 3.2 Instrumentelle Maßnahmen Angesichts der Eigenkapitalschwäche der deutschen KMU müssen die Bedingungen, unter denen sie Eigenkapital bilden können, deutlich verbessert werden. Das betrifft neben den angesprochenen steuerlichen Maßnahmen auch die Förderung der Bereitschaft von Finanzierungsinstitutionen, auch in einer Größenordnung von bis zu 5 Millionen Euro Beteiligungskapital in unterschiedlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dazu sollten die Rückbürgschaften der öffentlichen Hand für Beteiligungen über die regionalen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften(MBG), die sich insgesamt bewährt haben, ausgebaut werden. Ebenso sollten die Beteiligungsgesellschaften, die von den meisten öffentlichen Förderbanken geschaffen worden sind, mit ausreichendem Kapital ausgestattet sein. Allerdings gilt hier wie bei allen anderen Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand, dass sie damit nicht den 34 Vgl. Kaserer, C.(2008), S.56. 35 Vgl. Managerkreis(2006), S.17. 9