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Mittelstandsfinanzierung in Zeiten der Krise
Entstehung
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Mittelstandsfinanzierung in Deutschland privatwirtschaftlichen Finanzsektor aus seiner primären Verantwortung entlassen darf. Grundsätzlich sollten die öffentlichen Beteiligungen deshalb an eine Ko-Finanzierung durch Private gebunden werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn Private hierzu nicht bereit sind und das Vorhaben dennoch wirtschaftlich tragfähig ist, sollte es ausschließlich allein von Einrichtungen der öffentlichen Hand finanziert werden. Verfahrensmäßig stellt sich recht häufig das Problem, dass eine private Finanzierungszusage nicht erteilt wird, solange die öffentliche Ko-Finanzierung nicht feststeht. In Berlin hat sich deshalb das FörderinstrumentBürgschaft ohne Bank(BoB) bewährt, bei dem die Bürgschaftsbank eine Vorprüfung vornimmt und ihre Bereitschaft zur Bürgschaftsübernahme schriftlich erklärt. Mit diesem Instrument ist dann die Kreditzusage der Sparkasse oder Geschäftsbank oft leichter zu erreichen. Dieses Instrument sollte auf andere öffentliche Ko­Finanzierungen übertragen werden, soweit die öffentliche Einrichtung über das erforderliche Know-how für die Beurteilung des Vorhabens verfügt. Im Bereich der Werkverträge stellt sich immer wieder das Problem, dass das Entgelt für die Leistung erst mit Abnahme des Werks fällig wird und die Auftraggeber oft von sich aus nicht zu Anzahlungen oder Teilzahlungen bereit sind. Hier soll dasForderungssicherungsgesetz, das den Besteller zu Abschlagszahlungen verpflichtet, Abhilfe schaffen. Seine Praktikabilität sollte umgehend überprüft werden. Die meisten öffentlichen Förderprogramme schließen reine Betriebsmittelkredite aus. Angesichts des häufigen Machtungleichgewichts zwischen Besteller und Unternehmer und der restriktiveren Handhabung der Kontokorrentgewährung durch Sparkassen und Geschäftsbanken sollte aber die Vergabe von öffentlichen Krediten zur Vorfinanzierung von gesicherten Aufträgen erleichtert werden. So gewähren die Landesförderbanken von Berlin(IBB) Brandenburg(ILB) u.a. für Fernsehproduktionen Zwischenfinanzierungen, um die dem Auftragnehmer entstehenden Vorlaufkosten zu finanzieren, bis der Besteller das fertige Werk abnimmt und bezahlt. Bei aktuellen instrumentellen Maßnahmen sollte beachtet werden, dass die derzeitig hohe Bereitschaft, durch Neuverschuldung staatliche Konjunkturprogramme zu finanzieren und den Finanzsektor verstärkt zu regulieren, gleichzeitig auch die Gefahr negativer Auswirkungen auf die KMU erwächst: Eine verstärkte Regulierung derklassischen und für die Realwirtschaft bedeutsamen Finanzierungsinstrumente beträfe insbesondere die KMU. Der Regulierungsaufwand für KMU wäre wegen der durchschnittlich kleineren Kreditsummen ungleich höher. Hinzu kommt, dass der Mittelstand auch die Hauptlast der Steuern trägt und damit Hauptfinanzierer von steuerfinanzierten Konjunkturprogrammen ist. Im Gegensatz zu den Großunternehmen haben KMU weniger Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu verringern. Deshalb sollte geprüft werden, ob die positiven Auswirkungen der beschlossenen Konjunkturprogramme in einem angemessenen Verhältnis zu den vom Mittelstand langfristig zu tragenden Kosten stehen. Auch bei den Instrumenten zur Stützung von KMU sollte, wie bereits oben erwähnt, die Gefahr von schädlichen Marktverzerrungen und Mitnahmeeffekten berücksichtigt werden. Eine fundierte Wirkungsanalyse ex-ante könnte hierbei Abhilfe schaffen, um den effizientesten und effektivsten Instrumenten-Mix auswählen zu können. Daneben kann eine ex-post Analyse helfen, die tatsächliche Wirkung der Instrumente im Zeitablauf zu erkennen. 3.3 Institutionelle Maßnahmen Für die Kreditversorgung des Mittelstandes spielen neben den Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Förderbanken eine wichtige Rolle. Die Zusammenarbeit der Finanzierungsakteure sollte auf zwei Ebenen optimiert werden. Zusammenarbeit der Geschäftsbanken und Sparkassen mit den Förderbanken(horizontale Ebene) Zusammenarbeit der Förderinstitutionen untereinander(vertikale Ebene) 10