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Lohnstreiks und Gewerkschaften in China : Ende der Niedriglohnpolitik?
Entstehung
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RUDOLF TRAUB-MERZ| LOHNSTREIKS UND GEWERKSCHAFTEN IN CHINA hungen in diesen Fabriken von schweren Verletzungen des Arbeitsrechts geprägt waren insbesondere Lohn­zahlungen unterhalb des gesetzlichen Mindestniveaus, Nichtbezahlung geleisteter Überstunden und Lohn­vorenthalt über mehrere Monate hinweg. Die Arbeiter streikten für die Einhaltung gesetzlich oder vertraglich zu­gesicherter Rechte. Oftmals war der Rechtsweg blockiert, Kommunalverwaltungen betätigten sich in Standortkon­kurrenz und lokale Bürokraten sowie Parteikader stellten sich im Konfliktfall auf die Seite der Firmeninhaber. So mündeten viele Auseinandersetzungen in gewaltsamen Aktionen(Lee 2007, Chan 2011). Durch die Verabschiedung von zwei neuen Arbeitsge­setzen im Jahr 2008(Arbeitsvertragsgesetz und Schlich­tungsgesetz) sind die individuellen Schutzrechte der Wanderarbeiter deutlich gestärkt worden. 7 Arbeitgeber müssen nun mit hohen Geldstrafen rechnen, 8 der Klage­weg wurde verkürzt und die Kosten durch den Wegfall von Gebühren und die Vereinfachung der Beweisfüh­rung für Arbeiter gesenkt. Dadurch sind die abhängig Beschäftigten heute wesentlich besser über ihre Rechte informiert und scheuen immer weniger davor zurück, diese auch im Klageverfahren einzufordern. Streiks für höhere Löhne existieren erst seit einigen Jah­ren. In bestimmten Fällen traten sie auch als Kettenreak­tion auf. 9 Das Ausmaß der Streikwelle von 2010, die im April bei einem Zulieferer des Automobilherstellers Honda losgetreten worden war(Lüthje 2010; Hui and Chan 2011; CLNT 2010) und auf zahlreiche Betriebe und Sek­toren übergriff Schätzungen liegen bei 200 bis 1 000 Streiks 10 ist für China neu. Erstmals wurden für gro­ße Gebiete Lohnerhöhungen nach dem Muster»zuerst Streik, dann Tarifverhandlung« durchgesetzt. 7. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nun verpflichtend. Nach einem Jahr ohne Vertrag wird das Arbeitsverhältnis entfristet, ebenso nach zehn Jah­ren bzw. im dritten befristeten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Ar­beitgeber. Eine Anstellung bei Verleihfirmen muss mindestens zwei Jahre anhalten(vgl. Däubler und Wang 2008). 8. Liegt nach einem Monat noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, ist doppelter Lohn zu bezahlen. Ist der Arbeitgeber mit Lohnzahlungen im Rückstand, muss er mindestens 50 Prozent mehr bezahlen. 9. So z. B. beim Taxifahreraufstand 2008, der in Chong Ching begann und dem Proteste in anderen Städten nachfolgten. 10. Die Angaben über die Anzahl der Lohnstreiks sind sehr unterschied­lich. Auf einer Diskussionsveranstaltung in Guangzhou(vgl. Fußnote 1) wurden folgende Zahlen für die Guangdong-Provinz genannt: 77 Streiks in den beiden Hauptmonaten Mai und Juni. Für das ganze Jahr 2010 etwa 200 Streiks, davon 95 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Im Nordos­ten, in Lianing zusätzlich ca. 100 Streiks. Ebenfalls werden genannt: 300 Streiks allein in Shenzhen, landesweit ca. 1 000. In China existiert keine amtliche Streikstatistik; auch der ACGB scheint keine zu führen. n Die Streiks waren klassische Interessenkonflikte. Es ging nicht mehr um die Einhaltung des Mindestloh­nes oder die Zahlung von Lohnrückständen. Gefordert wurden stattdessen Lohnerhöhungen und in manchen Fällen die Einführung von altersabhängigen Lohnstu­fen, die innerbetrieblichen Lohnaufstieg ermöglichen sollen. n Die Streiks beschränkten sich nicht auf arbeitsinten­sive Fertigungsstätten für Exportprodukte, die unter starkem Lohndruck stehen, sondern erfassten auch die Automobilbranche und andere Firmen der me­tallverarbeitenden Industrie, die für heimische Märkte produzieren, kapitalintensivere Herstellungsverfahren nutzen und einen größeren Anteil qualifizierter Ar­beitskräfte einsetzen. n Ausländische Unternehmen waren besonders betrof­fen, allen voran japanische. Dies mag ein Grund ge­wesen sein, warum zunächst detailliert über die Aus­einandersetzungen berichtet wurde, bis die Medien schließlich schlagartig verstummten angeblich, um Nachahmungseffekte zu verhindern. n Die Streiks führten zu Produktionsausfällen nachge­schalteter Verarbeitungsstufen; die Multiplikatorwir­kung stärkte die Verhandlungsposition der Arbeiter. n Die Streiks scheinen überwiegend erfolgreich gewe­sen zu sein. Die Lohnzulagen lagen zwischen 20 und 50 Prozent. Der Lohndruck war auch außerhalb der bestreikten Betriebe zu verspüren; viele Unternehmen erhöhten vorbeugend die Löhne. n Die Streiks ereigneten sich spontan und ohne gewerk­schaftliche Beteiligung. In einigen Fällen forderten die Streikenden die Wahl einer eigenen Interessen­vertretung. Die Betriebsgewerkschaften versteckten sich, während die höheren Gewerkschaftsebenen (Distrikt- bzw. Provinzgewerkschaften) erst nach Ausbruch des Streiks auf den Plan traten. In einigen Fällen versuchten sie, zu Gunsten der Streikenden zu verhandeln; in anderen Fällen, den Streik schnell zu beenden. Eine Streikwelle macht noch keine neue Arbeiterbewe­gung. Es gibt aber bedeutsame Verschiebungen auf den Arbeitsmärkten, die dafür sprechen, dass Umbrüche in den Arbeitsbeziehungen anstehen. 3