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Wie funktioniert die Europäische Union? : das Europäische Parlament im Fokus
Entstehung
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Kurzporträts der EU-Institutionen Europäisches Parlament Seit 1979 werden die Europaabge­ordneten direkt von den EU-Bürger_ innen gewählt. Damit ist das Parla­ment die einzige Institution, bei der wir selbst darüber entscheiden kön­nen, wer unsere Interessen auf der EU-Ebene vertritt. Das Parlament ist zusammen mit dem Ministerrat dafür zuständig, über EU-Gesetze zu verhandeln und sie zu verabschie­den. Anders als der Bundestag hat es kein Initiativrecht, darf also nicht selbst Gesetze vorschlagen. Es kann lediglich mit einem Initiativbericht Druck auf die Kommission ausüben, dass diese ihm Gesetze vorlegt. Zu­sammen mit dem Rat ist es auch für den EU-Haushalt zuständig und ver­fügt damit über ein wichtiges Machtinstrument. Das Parlament kontrolliert außerdem die Kommis­sion: Es wählt die Kommissar_innen ins Amt und kann sie mit einem Misstrauensvotum wieder absetzen. 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Europäische Kommission Die Kommission ist die einzige EU-­Institution mit einem Initiativrecht, darf also allein EU-Gesetze vorschla­gen. An ihrer Spitze stehen die Präsi­dentin Ursula von der Leyen, sowie ­26 Kommissar_innen, die so wie Mi­nister_innen einer Regierung jeweils für einen Politikbereich zuständig sind. Die Kommissar_innen werden von ihrer nationalen Regierung nomi­niert und anschließend nach einer Anhörung durchs Europäische Parla­ment ins Amt gewählt. Die Kommis­sion ist außerdem die»Hüterin der Verträge« und achtet auf die Einhal­tung aller Verträge und Vereinbarun­gen. Verstößt eine nationale Regie­rung gegen EU-Recht, leitet die Kom­mission ein Strafverfahren ein, das nach Ablauf mehrerer Fristen zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen führen kann. Gegen Deutschland liefen im September 2025 61 solcher Verfahren, vor allem aufgrund von Verstößen in den Berei­chen Justiz und Verbraucher, Umwelt sowie Mobilität und Verkehr.