Kurzporträts der EU-Institutionen Europäisches Parlament Seit 1979 werden die Europaabgeordneten direkt von den EU-Bürger_ innen gewählt. Damit ist das Parlament die einzige Institution, bei der wir selbst darüber entscheiden können, wer unsere Interessen auf der EU-Ebene vertritt. Das Parlament ist zusammen mit dem Ministerrat dafür zuständig, über EU-Gesetze zu verhandeln und sie zu verabschieden. Anders als der Bundestag hat es kein Initiativrecht, darf also nicht selbst Gesetze vorschlagen. Es kann lediglich mit einem Initiativbericht Druck auf die Kommission ausüben, dass diese ihm Gesetze vorlegt. Zusammen mit dem Rat ist es auch für den EU-Haushalt zuständig und verfügt damit über ein wichtiges Machtinstrument. Das Parlament kontrolliert außerdem die Kommission: Es wählt die Kommissar_innen ins Amt und kann sie mit einem Misstrauensvotum wieder absetzen. 10 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Europäische Kommission Die Kommission ist die einzige EU-Institution mit einem Initiativrecht, darf also allein EU-Gesetze vorschlagen. An ihrer Spitze stehen die Präsidentin Ursula von der Leyen, sowie 26 Kommissar_innen, die so wie Minister_innen einer Regierung jeweils für einen Politikbereich zuständig sind. Die Kommissar_innen werden von ihrer nationalen Regierung nominiert und anschließend nach einer Anhörung durchs Europäische Parlament ins Amt gewählt. Die Kommission ist außerdem die»Hüterin der Verträge« und achtet auf die Einhaltung aller Verträge und Vereinbarungen. Verstößt eine nationale Regierung gegen EU-Recht, leitet die Kommission ein Strafverfahren ein, das nach Ablauf mehrerer Fristen zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen führen kann. Gegen Deutschland liefen im September 2025 61 solcher Verfahren, vor allem aufgrund von Verstößen in den Bereichen Justiz und Verbraucher, Umwelt sowie Mobilität und Verkehr.
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Wie funktioniert die Europäische Union? : das Europäische Parlament im Fokus
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