Rat der EU(Ministerrat) und Europäischer Rat Gemeinsam mit dem Parlament verhandelt der Ministerrat über die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze. Je nachdem, um welchen Politikbereich es sich handelt, kommen dafür die jeweils zuständigen Minister_innen der nationalen Regierungen zusammen, etwa alle Justizminister_innen. Alle sechs Monate wechselt dabei der Vorsitz im Ministerrat zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Zusätzlich gibt es den Europäischen Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EUMitgliedsländer zusammensetzt. Mindestens vier Mal im Jahr legen sie bei sogenannten Gipfeltreffen die europapolitische Agenda fest. Häufig»beauftragen« sie die Kommission damit, Gesetzesvorschläge zur Lösung bestimmter Problemstellungen zu erarbeiten, und ermöglichen damit eine weitere Integration auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang spricht man häufig von einem»inoffiziellen Initiativrecht« des Europäischen Rats. Europäischer Gerichtshof (EuGH) Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richter_innen, jeweils 1 pro Mitgliedsland. Er ist für die Interpretation des EU-Rechts verantwortlich und stellt damit sicher, dass das EURecht in allen Mitgliedsländern einheitlich angewendet wird. Häufig findet eine solche Überprüfung oder Einschätzung dann statt, wenn nationale Gerichte bei einer Klage zum EU-Recht Fragen haben und für die Klärung den EuGH kontaktieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bürger_innen und Unternehmen direkt am EuGH eine Klage einreichen. Zudem passiert es häufig, dass die Kommission im Rahmen ihrer Funktion als Hüterin der Verträge eine Klage gegen nationale Regierungen einreicht. Kurzporträts der EU-Institutionen 11
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Wie funktioniert die Europäische Union? : das Europäische Parlament im Fokus
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