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Wie funktioniert die Europäische Union? : das Europäische Parlament im Fokus
Entstehung
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Rat der EU(Ministerrat) und Europäischer Rat Gemeinsam mit dem Parlament ver­handelt der Ministerrat über die von der Kommission vorgeschlagenen Ge­setze. Je nachdem, um welchen Poli­tikbereich es sich handelt, kommen dafür die jeweils zuständigen Minis­ter_innen der nationalen Regierun­gen zusammen, etwa alle Justizmi­nister_innen. Alle sechs Monate wechselt dabei der Vorsitz im Minis­terrat zwischen den EU-Mitgliedslän­dern gemäß einer festgelegten Rei­henfolge. Zusätzlich gibt es den Euro­päischen Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU­Mitgliedsländer zusammensetzt. Min­destens vier Mal im Jahr legen sie bei sogenannten Gipfeltreffen die euro­papolitische Agenda fest. Häufig»be­auftragen« sie die Kommission damit, Gesetzesvorschläge zur Lösung be­stimmter Problemstellungen zu erar­beiten, und ermöglichen damit eine weitere Integration auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang spricht man häufig von einem»inoffiziellen Initia­tivrecht« des Europäischen Rats. Europäischer Gerichtshof (EuGH) Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richter_innen, jeweils 1 pro Mitgliedsland. Er ist für die Interpre­tation des EU-Rechts verantwortlich und stellt damit sicher, dass das EU­Recht in allen Mitgliedsländern ein­heitlich angewendet wird. Häufig findet eine solche Überprüfung oder Einschätzung dann statt, wenn na­tionale Gerichte bei einer Klage zum EU-Recht Fragen haben und für die Klärung den EuGH kontaktieren. Un­ter bestimmten Voraussetzungen können auch Bürger_innen und Un­ternehmen direkt am EuGH eine Klage einreichen. Zudem passiert ­es häufig, dass die Kommission im Rahmen ihrer Funktion als Hüterin der Verträge eine Klage gegen nati­onale Regierungen einreicht. Kurzporträts der EU-Institutionen 11