19 tie“’, die Zusammenschlüsse, in denen sich Bürger zur Regelung von Angelegenheiten öffentlichen Interesses organisieren. Die Zivilgesellschaft ist also vor allem jene dritte Kraft, die nach dem Prinzip der demokratischen Selbstregierung die Balance zwischen Staat und Individuum, das heißt zwischen Gerechtigkeit und Freiheit, Solidarität und Individualität austariert. Es geht also um ein Arrangement von Rechten und Pflichten, Leistungen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Dreiecksverhältnisses Individuum, Gesellschaft und Staat. Das heißt, es geht um einen Gesellschaftsvertrag, der auf drei Säulen ruht: Diese sind bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliche Öffentlichkeit- also der Raum der Erörterung gemeinsamer Angelegenheiten- sowie öffentliche, durch den Staat garantierte Güter und Rechte. Zu diesen drei Säulen möchte ich nun einige Anmerkungen machen. Manches davon werden Sie in dem Beitrag der Grundwertekommission zum Thema„Aktivierung der Bürgergesellschaft“ in der heute vorgestellten Publikation wiederfinden. 1. Bürgerschaftliches Engagement als Basis Dazu bedarf es zunächst einer Klärung: Gehören zum bürgerschaftlichen Engagement alle Aktivitäten, die Bürger freiwillig in der Gesellschaft unternehmen? Sind ein Fußballverein und Greenpeace dasselbe? Ist die Mitgliedschaft im ADAC ebenso in der Statistik zu verrechnen, wie die in einer politischen Partei oder beim Verband der Bierbrauer? Sind Freizeitaktivitäten, sofern sie kollektiv organisiert sind, schon Elemente zivilgesellschaftlicher Praxis? Eine eindeutige Abgrenzung zwischen privatbürgerlichem und zivilbürgerlichem Engagement wird immer schwer fallen. Freiwilligkeit trifft für beides zu. Der Maßstab Gemeinwohl ist nicht hinreichend präzise, weil ein bestimmtes Bild von Gemeinwohl auch aus dem Blickwinkel der jeweils verfolgten Eigeninteressen behauptet werden kann.
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