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Die Bürgergesellschaft in der Diskussion
Entstehung
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92 beitskampffreiheit sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Betriebsverfassung und der Unternehmensmitbestimmung. Auf die soziale Lage der Migranten und deren Integration können sich zudem eher zivilgesellschaftlich orientierte Formen der sozialen Vernet­zung, z.B. in Form von Einwandererkolonien positiv auswirken- vor allem dadurch, dass sie den Betroffenen Möglichkeiten der Orientierung, der Vernetzung, der Selbsthilfe, der Identitätsbildung, der Integration und der Interessenvertretung bieten. Zentrale Elemente einer kulturellen Demokratie und Integration Demokratie und Integration enthalten nicht nur strukturelle, sondern auch kulturelle Dimensionen, die wiederum für die Lebenssituation und Integra­tion von Immigranten und das gesellschaftliche Zusammenleben insge­samt von erheblicher Bedeutung sind. In Hinblick auf den politischen Umgang mit den Fragen der kulturellen Entfaltung und Integration der Migranten und der ethnisch-kulturellen Pluralität sollte von Gesichtspunkten derkulturellen Demokratie(Häber­le 1997) ausgegangen werden. Von zentraler Bedeutung sind in dieser Hinsicht die kulturellen Grundrechte. Diese basieren auf dem Grundsatz der Menschenwürde und dem gleichen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und umfassen insbesondere die Glaubens- und Bekenntnis­freiheit, die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sowie das Recht auf Bildung und auf Teilnahme und Teilhabe am kulturellen Leben. Die kulturellen Grundrechte stehen grundsätzlich Individuen zu, sie enthalten aber auch kollektive Dimensionen, da die kulturelle Entfaltung in sozialen Zusammenhängen und Netzwerken erfolgt. Ebenso wie andere Grund­rechte sind auch die kulturellen Grundrechte inhaltlich grundsätzlich of­fen; sie können somit in(potentiell) unterschiedlicher Richtung ausgefüllt werden. Dies impliziert, dass auch die sich daraus(potentiell) ergebende ethnisch-kulturelle Heterogenität als ‚legitim betrachtet und grundsätzlich positiv beurteilt wird. Die Rechte auf kulturelle Entfaltung umfassen als Abwehrrechte den Anspruch auf Freiheit von heteronomen Vorgaben, insbesondere von staatlichen Assimilierungszwängen und die Freiheit zu eigenen Entscheidungen. Darüber hinaus beinhalten sie als Teilhaberechte