137 Hans-Walter Schulten Zum Begriff Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit politischer Bildung Der Begriff Zivilgesellschaft ist zunächst nicht eindeutig; die deutsche Übersetzung von„civil society“ oder„societas civilis“ nicht überzeugend. Man kann den Begriff in einer breiten Bedeutung verwenden: „Aktivierung bürgerlicher Selbstbestimmung und bürgerschaftlicher Mitbestimmung“. So verstanden ist eine andere Beschreibung des Grundauftrags von politischer Bildung in einem demokratischen Gemeinwesen. Anders war es bei Kaiser Wilhelm II. 1889:„Gottesfurcht und Vaterlandsliebe, Kampf gegen Umsturz und demokratische Forderungen.“(Erlass über Ziele der politischen Bildung in Schulen) Der Grundauftrag für politische Bildung heute lautet: Ihren Teil dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger demokratisches Engagement entwickeln und sich für Erhalt und Ausbau der Demokratie einsetzen. EU-Kommission:„Förderung der aktiven Staatsbürgerschaft“ Zivilgesellschaft im engeren Sinne bezieht sich auch bei uns wohl eher auf das englische und amerikanische Denken in Abgrenzung von Staat verstanden als Regierungssystem im weiteren Sinne und in Abgrenzung von Wirtschaft und Privatsphäre. „Zivilgesellschaft ist der Teil der demokratischen Öffentlichkeit, der soziale und politische Defizite ortet und Vorschläge zu ihrer Überwindung entwirft, der diese Themen in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der institutionellen Politik hineinträgt, Druck auf Lösungen macht und deren Umsetzung kritisch begleitet.“ So Jürgen Habermas 1992 in„Faktizität und Geltung“.
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