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Mexiko : Zwischenbilanz nach dem Machtwechsel
Entstehung
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8 des Gesetzes aus der nationalen öffentlichen De­batte zurück. Die Bundesregierung scheint seither bezüglich des Konfliktes in Chiapas konzeptlos. Die Militärposten sind nicht, wie angekündigt, komplett abgezogen worden, und bislang überließ die Bundesregierung der ersten pluralistischen Landesregierung von Chiapas die Suche nach einer friedlichen Lösung. Die Menschenrechte mexikanischer Staatsbürger indianischer Abstammung, so die Bilanz nationa­ler und internationaler Menschenrechtsorganisa­tionen, werden in Chiapas und anderen benach­teiligten Regionen noch immer mit Füßen getre­ten. Willkürliche Festnahmen und andere Men­schenrechtsverletzungen werden insbesondere auf lokaler und Landesebene mit wenig Einsatz und Interesse verfolgt. Die bereits zehn Jahre dau­ernde und scheinbar nicht endende Mord- und Ver­gewaltigungsserie an Frauen in der Umgebung der Grenzstadt Ciudad Juárez ist nur eines der international bekanntesten Beispiele für das Problem von Gewalt und Menschenrechtsmiss­FES-Analyse: Mexiko achtung in Mexiko. Auch hier konkretisieren sich die Konsequenzen einer jahrzehntelangen admi­nistrativen und politischen Misswirtschaft. Der erklärte Wille der neuen Regierung, sich na­tional und international für Menschenrechte ein­zusetzen, ist gleichwohl hervorzuheben. Die Fox­Regierung machte sich dafür stark, nationales Recht dem internationalen durch Ratifizierung internationaler Konventionen anzugleichen. Es wa­ren die Präsidenten Zedillo und Fox, die die Ein­führung des Internationalen Strafgerichtshofes be­fürworteten. Die innenpolitische Unterstützung des Projektes gestaltete sich schwieriger. Vor allem die PRI blockierte anfangs die Annahme des Sta­tuts, da die Partei generell gegen jede Änderung der Verfassung ist. Die Ratifizierung durch den Senat konnte nur durch einen Kompromiss er­folgen. Die Änderung des entsprechenden Verfas­sungsartikels schafft allerdings wesentliche Ein­schränkungen für die Umsetzung der Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofes. Meinungs- und Pressefreiheit Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die deut­lichsten Veränderungen spürbar. Die Forde­rung nach Transparenz und dem allgemeinem Zu­gang zu öffentlichen Informationen nahm der Kongress im Juni 2003 in einem entsprechenden Bundesgesetz( Ley Federal de Transparencia y Acceso a la Información Pública Gubernamental) auf. Es stellt einen bedeutenden Beitrag zur Er­füllung fundamentaler Bürgerrechte dar. Auch die Öffnung der Archive zur Erforschung der repres­siven Politik vergangener Regierungen(z.B. die im öffentlichen Gedächtnis immer noch präsente gewaltsame Niederschlagung der Studentendemo­strationen während der Olympischen Spiele 1968) kann als positives Signal der Politik zur Förde­rung der Informations- und Meinungsfreiheit so­wie als Beginn des Versuchs einer öffentlichen Diskussion über die Menschenrechtsverletzungen seitens des mexikanischen Staates verstanden wer­den. Trotz seiner traditionell liberalen Flücht­lings- und Asylpolitik für Opfer der südamerika­nischen Militärdiktaturen, des Nazi-Regimes oder für Verfolgte der antikommunistischen Inquisi­tionspolitik des US-Senators Joseph McCarthy, sprach Mexiko seinen eigenen Bürgern nicht die gleichen Rechte zu, wie derschmutzige Krieg der 60er und 70er Jahre beweist. Auch ohne diese Gesetzesinitiativen ist ein tief­greifender Wandel im Presse- und Medienbereich sichtbar. Unabhängige private und ehemalige staatstragende Organe artikulieren seit drei Jahren