Druckschrift 
Nepal zwischen könglicher Machtpolitik und maoistischem Aufstand : Niedergang von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Die ersten beiden Regierungen nach der königlichen Machtergreifung wur­den von ehemaligen Gefolgsleuten aus der Panchayat-Zeit bestimmt, die sich nach 1990 unter konservativer Orien­tierung demokratisch organisiert hat­ten. Über die dritte Regierung, eine Mehrparteienregierung unter der Lei­tung von Sher Bahadur Deuba, verfolg­te Gyanendra das Ziel, die lauter wer­dende antimonarchische Stimmung auf den Straßen zu beruhigen und gleich­zeitig die politischen Parteien weiter zu entzweien. In beiderlei Hinsicht hatte er Erfolg. Die Deuba-Regierung hatte keine Chance, die königlichen Aufla­gen Friedensprozess mit den Maois­ten und Parlamentswahlen spätestens im April 2005 zu realisieren. Das lie­ßen weder die Maoisten zu noch die königliche Armee, die völlig außerhalb der Kontrolle der Regierung stand. Als der Zusammenhalt der Deuba­Regierung Anfang 2005 zu zerbrechen drohte, sah Gyanendra die Möglichkeit, seinen Staatsstreich vom Oktober 2002 endgültig abzuschließen und selbst die gesamte Macht zu über­nehmen. Gyanendras Putsch vom 1. Februar 2005 Am Morgen des 1. Februar 2005 setzte König Gyanendra die Vierparteienre­gierung von Sher Bahadur Deuba ab und rief den Ausnahmezustand aus. Zahlreiche Parteipolitiker, Journalisten, Menschenrechtler und Intellektuelle wurden in den folgenden Tagen und Wochen verhaftet und unter Hausar­rest gestellt. Polizei und Militär patrouil­lierten auf den Straßen von Kathman­du. Sämtliche Medien wurden unter staatliche Kontrolle gestellt; Armeeoffi­ziere zensierten wochenlang die wich­tigsten Tages- und Wochenblätter. Der Bereich der FM-Radiosender war be­sonders hart getroffen: Fortan durfte nur noch Folkloremusik übertragen werden; Nachrichtensendungen und politische Kommentare waren strikt verboten. Bis heute behauptet die kö­nigliche Regierung, dies sei in allen freiheitlich-demokratischen Staaten nicht anders. Erst Mitte August ordnete der Oberste Gerichthof per einstweili­ger Verfügung an, dass die FM­Stationen bis zu einer endgültigen Klä­rung der Rechtslage wieder Nachrich­ten senden dürften. Alle Telekommuni­kationssysteme wurden am 1. Februar unmittelbar nach der Übertragung der Putsch-Ansprache König Gyanendras abgeschaltet; Informationen waren in der ersten Woche nur über ausländi­sche Medien wie die BBC zugänglich. Anders als bei Deubas Absetzung vom Oktober 2002 entließ Gyanendra diesmal keine durch das Volk auf kon­stitutionell vorgeschriebene Weise legi­timierte, sondern eine von ihm einge­setzte Regierung. Der Putsch Gya­nendras vom 1. Februar 2005 bestand daher nicht in der Absetzung dieser Regierung, sondern in den sonstigen Schritten, die diese Absetzung beglei­teten. Die Regierung wurde nun unter die direkte Leitung des Königs gestellt. Gyanendra behauptete, all dies sei verfassungsgemäß und diene der Be­endigung des maoistischen Aufstands und der Wiederherstellung der Demo­kratie. Die unter seiner Leitung stehende Re­gierung bedeutete einen weiteren Schritt zurück im Vergleich zu der im Oktober 2002 von ihm eingesetzten Regierung. Damals griff der König auf königstreue Ex-Panchas zurück, die sich nach der Demokratisierung von 1990 in der konservativen Rastriya Prajatantra Party(National Democratic Party) organisiert hatten. Beim Ab­schluss des königlichen Putsches im Februar 2005 vertraute der Monarch vor allem früheren Panchas, die sich nach 1990 nie partiepolitisch organi­siert hatten und die keinen Hehl daraus 4