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Nepal zwischen könglicher Machtpolitik und maoistischem Aufstand : Niedergang von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten
Entstehung
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1990. Kathmandu wurde auf diese Weise vorübergehend sicherer und die königliche Regierung versuchte, der Weltöffentlichkeit vorzumachen, dass dies auch für das gesamte Land zutraf. Doch die Realität im ländlichen Raum sah völlig anders aus. Zwar hat die Armee punktuelle Erfolge gegen die Maoisten verbuchen können, aber sie konnte nicht verhindern, dass letztere gleichzeitig andere Regionen des Lan­des durch Streiks und Blockaden lahm legten. Ebenso kam es weiterhin zu größeren maoistischen Anschlägen auf zivile und militärische Einrichtungen. Auch an der menschenrechtsverach­tenden Vorgehensweise von Maoisten und Sicherheitskräften hat sich nichts geändert. Für die 95% der nepalischen Bevölkerung, die außerhalb Kathman­dus leben, bedeutete dies keinen Hoff­nungsschimmer in ihrem Sehnen nach Frieden und die übrigen 5% im Bereich der Hauptstadt mussten die leicht ent­spannte Situation mit einer dramati­schen Einschränkung ihrer Freiheits­rechte bezahlen. So ließen auch erneute Proteste in der Hauptstadt nicht lange auf sich warten. Die zahlreichen Verhaftungen und die Einschränkung sämtlicher Kommunika­tionsmittel konnten nur einige Tage aufrecht erhalten werden. Die Fest­netztelefone wurden bereits nach einer Woche wieder aktiviert, die Mobiltele­fone teilweise im Laufe der folgenden Monate; bestimmte Nummern, insbe­sondere die von Journalisten, Politi­kern und Menschenrechtsaktivisten, blieben jedoch weiterhin blockiert. Be­sonders lange wurde die Freigabe vor­ausbezahlter Mobiltelefonkarten hin­ausgezögert. Die Kommunikation der Maoisten untereinander dürfte durch die Abschaltung der Kommunikations­mittel nur unwesentlich eingeschränkt worden sein. Wie bei anderen Maß­nahmen in Zusammenhang mit dem Putsch standen vermutlich auch die demokratischen und freiheitlichen Kräf­te im Visier des königlichen Regimes. Freiheits- und Menschenrechte So verwundert es wenig, dass der ge­lungenste Teil des Demokratisierungs­prozesses von 1990, der ausgefeilte Katalog garantierter Grundrechte, ab dem 1. Februar 2005 am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Hierin stand die Verfassung von 1990 in ei­nem völligen Gegensatz zum vorheri­gen diktatorischen Regime der Monar­chie. Die Panchayat-Verfassung von 1962 listete zwar auch Grundrechte auf. Sie wurden aber Grundpflichten nachgestellt und konnten darüber hin­aus jederzeit eingeschränkt oder auf­gehoben werden, wenn dies dem kö­niglichen Regime angebracht erschien. Ein breit angelegtes Bewusstsein und eine freie politische Meinungsäuße­rung wurden auf diese Weise verhin­dert. Die Verfassung von 1990 garantierte demgegenüber nicht nur die Grund­und Freiheitsrechte, sondern ermög­lichte auch eine Durchsetzung dieser Rechte über einen unabhängigen juris­tischen Weg. Die Rechte auf Informati­on und freie Meinungsäußerung sowie die Organisationsfreiheit haben ganz entscheidend zur Entwicklung des poli­tischen Bewusstseins der Menschen beigetragen. Auf dieser Grundlage wurde das unabhängige Medienwesen erweitert und verbessert. Ein Parade­beispiel war die Entwicklung eines FM­Radionetzwerks, das immer mehr auf ländliche Regionen ausgedehnt wurde und wegen seiner informativen und bil­dungsorientierten Programme weltweit als Musterbeispiel galt, ehe den Sen­dern nach dem 1. Februar jegliche In­formationsvermittlung untersagt wurde. Wie dem gesamten privaten Medien­bereich wurde ihnen darüber hinaus die existentiell bedeutsame Finanzie­6