Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Zusammenfassung Trotz der Bemühungen der ILO ist bisher kein funktionierendes internationales Arbeitsrechtsregime entstanden. Im Gegenteil: Die verschärfte, auch institutionelle Konkurrenz im Zuge der Globalisierung setzt bestehende Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten unter Druck. Neben den bisher gescheiterten Bemühungen, den Schutz von Kernarbeitnehmerrechten im multilateralen Handelssystem zu verankern, gibt es Ansätze, diese Rechte direkt gegenüber transnationalen Unternehmen(Verhaltenskodizes), unilateral in den Präferenzzollsystemen und über entsprechende Klauseln in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen durchzusetzen. Da der notwendige Druck für die direkte Strategie nachzulassen scheint, der Anreiz der Präferenzzollsysteme angesichts der niedrigen GATT-Zollsätze sinkt, ist die bilaterale und regionale Strategie vielversprechend. Spezifische Arbeitsrechtsklauseln finden sich in einigen Abkommen der USA, eher allgemeine Vereinbarungen in Abkommen der EU. Die US-Bestimmungen sehen meist die Verpflichtung auf die Einhaltung nationalen Arbeitsrechts vor, aber es gibt auch weitergehende Vereinbarungen, die sich an den ILO-Kernarbeitsnormen orientieren. Die EU fokussiert nicht auf enggeführte und sanktionsbewehrte Arbeitsrechtsklauseln, sondern auf den politischen Dialog und technische Unterstützung zur Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards. Neben der regelmäßigen Unterordnung der arbeitsrechtspolitischen Agenda unter außenpolitische und außenwirtschaftspolitische Erwägungen sind vor allem zwei Probleme von Arbeitsrechtsklauseln zu erwähnen: Erstens hängt ihre effektive Durchsetzung vom Vorhandensein starker lokaler Akteure ab; gerade die Abwesenheit solcher Akteure(insbesondere Gewerkschaften) macht aber den Außendruck über Arbeitsrechtsklauseln erst nötig. Zweitens sind Arbeitsbeziehungen nationalspezifisch institutionalisiert und politisiert. Abwehrmaßnahmen gegen Außendruck sind daher nicht nur bei massiven Verstößen wahrscheinlich. Außendruck durch Arbeitsrechtsklauseln in Handelsvereinbarungen kann nationale Anstrengungen zur Verbesserung der Einhaltung von fundamentalen Arbeitnehmerrechten nie ersetzen, sondern nur ergänzen bzw. ermöglichen. Die Förderung demokratischer und starker lokaler Akteure muss daher im Mittelpunkt der Anstrengungen von Gewerkschaften in OECD-Ländern stehen. Auch die beste Arbeitsrechtsklausel kann aber nicht die grundlegenden Probleme der Welthandelsordnung beseitigen. Daher muss der Druck in Richtung einer kohärenten, gerechten Weltwirtschaftsordnung erhöht werden. Seite 2
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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
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