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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
Entstehung
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Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Zusammenfassung Trotz der Bemühungen der ILO ist bisher kein funktionierendes in­ternationales Arbeitsrechtsregime entstanden. Im Gegenteil: Die verschärfte, auch institutionelle Konkurrenz im Zuge der Globali­sierung setzt bestehende Maßnahmen zum Schutz von Beschäf­tigten unter Druck. Neben den bisher gescheiterten Bemühungen, den Schutz von Kernarbeitnehmerrechten im multilateralen Handelssystem zu ver­ankern, gibt es Ansätze, diese Rechte direkt gegenüber transnati­onalen Unternehmen(Verhaltenskodizes), unilateral in den Präferenzzollsystemen und über entsprechende Klauseln in bilate­ralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen durch­zusetzen. Da der notwendige Druck für die direkte Strategie nachzulassen scheint, der Anreiz der Präferenzzollsysteme ange­sichts der niedrigen GATT-Zollsätze sinkt, ist die bilaterale und re­gionale Strategie vielversprechend. Spezifische Arbeitsrechtsklauseln finden sich in einigen Abkom­men der USA, eher allgemeine Vereinbarungen in Abkommen der EU. Die US-Bestimmungen sehen meist die Verpflichtung auf die Einhaltung nationalen Arbeitsrechts vor, aber es gibt auch weiter­gehende Vereinbarungen, die sich an den ILO-Kernarbeitsnormen orientieren. Die EU fokussiert nicht auf enggeführte und sankti­onsbewehrte Arbeitsrechtsklauseln, sondern auf den politischen Dialog und technische Unterstützung zur Verbesserung der Einhal­tung von Menschenrechten und sozialen Standards. Neben der regelmäßigen Unterordnung der arbeitsrechtspoliti­schen Agenda unter außenpolitische und außenwirtschaftspoliti­sche Erwägungen sind vor allem zwei Probleme von Arbeitsrechtsklauseln zu erwähnen: Erstens hängt ihre effektive Durchsetzung vom Vorhandensein starker lokaler Akteure ab; ge­rade die Abwesenheit solcher Akteure(insbesondere Gewerk­schaften) macht aber den Außendruck über Arbeitsrechtsklauseln erst nötig. Zweitens sind Arbeitsbeziehungen nationalspezifisch institutionalisiert und politisiert. Abwehrmaßnahmen gegen Au­ßendruck sind daher nicht nur bei massiven Verstößen wahr­scheinlich. Außendruck durch Arbeitsrechtsklauseln in Handelsvereinbarun­gen kann nationale Anstrengungen zur Verbesserung der Einhal­tung von fundamentalen Arbeitnehmerrechten nie ersetzen, sondern nur ergänzen bzw. ermöglichen. Die Förderung demokra­tischer und starker lokaler Akteure muss daher im Mittelpunkt der Anstrengungen von Gewerkschaften in OECD-Ländern stehen. Auch die beste Arbeitsrechtsklausel kann aber nicht die grundlegenden Probleme der Welthandelsordnung beseitigen. Daher muss der Druck in Richtung einer kohärenten, gerechten Weltwirtschaftsordnung erhöht werden. Seite 2