Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Seite 10 seln in Handelsgesetzgebung und-abkommen, die bisher meist den Charakter von sozialen Feigenblättern haben, nicht geschlossen werden. Mittel- und langfristig gefährdet die mangelhafte soziale Absicherung der Globalisierung auch die Liberalisierungsbemühen, denn diese bedürfen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Mindestens zwei Formen des Backlashs gegen Globalisierung sind heute zu beobachten: Zum einen wachsender Protest gegen die„Reformen“ im Zusammenhang mit internationaler Konkurrenzfähigkeit in den entwickelten Ländern, weil immer stärker in den Hintergrund gerät, zu wessen Gunsten diese Maßnahmen durchgeführt werden. Zum anderen klassische soziale Konflikte im Zusammenhang mit Industrialisierungsprozessen in den sich entwickelnden Ländern und in Schwellenländern, die zunehmend Produktionsstandort für die ganze Welt werden, insbesondere für einfache Vorgänge und Tätigkeiten(vgl. Silver 2003). Was können Gewerkschaften tun, um im Zusammenhang mit Handelsgesetzgebung und – abkommen die Zivilisierung und Re-Regulierung des globalen Kapitalismus voranzutreiben? Zunächst müssen bessere Argumente zur Begründung von Arbeitsrechtsklauseln entwickelt, empirisch untersucht und verbreitet werden. Immer wieder ist die These eines Standardabsenkungswettlaufs(„race to the bottom“), die letztlich auch der ILO-Präambel(s.o.) zugrunde liegt, bestritten worden. Befürworter von Arbeitsrechtsklauseln haben darauf hingewiesen, dass ein solcher ruinöser Wettbewerb dann wahrscheinlich ist, wenn Länder auf der Basis einer ähnlichen Faktorausstattung auf den gleichen Produktmärkten konkurrieren, also eher zwischen Entwicklungsländern als zwischen solchen und OECD-Ländern. Diese These muss empirisch besser untermauert werden. Auch der Hinweis darauf, dass viele Arbeitnehmerrechtsverletzungen(insbesondere die Unterdrückung von Gewerkschaften) nicht wirtschaftlich, sondern politisch motiviert sind, ist ernst zu nehmen. Zwar kann auch in diesen Fällen die Erzeugung von Außendruck sinnvoll sein, aber die Reaktionsweise des politischen Regimes wird dann nicht auf der Basis allein ökonomischer Kalkulationen erfolgen. In jedem Fall ist nicht zu erwarten, dass es einen simplen Zusammenhang zwischen erhöhtem Außendruck und verbesserter Einhaltung von Arbeitnehmerrechten gibt. Systeme industrieller Beziehungen sind hoch komplexe institutionelle Arrangements und filtern jeden Außendruck in nationalspezifischer Weise. Es kommt unter anderem darauf an, solche lokale Akteure zu stärken, die den Außendruck zur Erhöhung ihrer politischen Möglichkeiten nutzen können(s.u.). Insgesamt gilt es, das internationale Kräfteverhältnis zwischen transnationalen Unternehmen und Gewerkschaften zugunsten der Letzteren zu verändern, auch in den nationalen Zusammenhängen. Maßnahmen im Zusammenhang mit bilateralen und regionalen Handelsabkommen können dazu einen begrenzten Beitrag leisten und so die Aussichten für ein effektives und sanktionsbewehrtes internationales Arbeitsrechtsregime erhöhen. Mittelfristig muss die Kohärenz regionaler und bilateraler Handels- und Investitionsvereinbarungen erhöht werden. Lediglich auf die Einführung zusätzlicher Arbeitsrechtsklauseln zu setzen, wird grundlegende Probleme in der Welthandelsordnung nicht beseitigen. Mit anderen Worten: Wenn die Stoßrichtung eines Abkommens erhöhten Druck auf Gewerkschaften und Beschäftigte impliziert, kann eine zusätzliche Arbeitsrechtsklausel nicht viel mehr als ein Feigenblatt sein. Dies gilt auch, wenn es z.B. gelänge, in den EPAs, die auf Grundlage des CotonouAbkommens verhandelt werden, Arbeitsrechtsklauseln nach dem Vorbild des Abkommens zwischen den USA und Kambodscha zu vereinbaren, welches von vielen Beobachtern für besonders geeignet gehalten wird. In jedem Fall sollten solche Klauseln stets öffentliche Beschwerden erlauben, welche sofort von unabhängigen Experten geprüft werden, und mit konkreten Sanktionsmöglichkeiten versehen sein, die den Sanktionen bei Verstößen gegen kommerzielle Teile der Abkommen entsprechen. Alle Erfahrungen verweisen zusätzlich darauf, dass es für die Effektivität von Arbeitsrechtsklauseln wichtig ist, dass lokale Akteure von dem von außen erzeugten politischen Druck profitieren können. Das oben schon angesprochene Dilemma, dass starke lokale Akteure meist da vorhanden sind, wo der Außendruck relativ weniger notwendig ist, kann nur durch besondere Anstrengungen der Gewerkschaften in den OECD-Ländern gelöst werden. Wiederum ist das Vorbild des Abkommens zwischen den USA und Kambodscha instruktiv. Hier haben der Dachver-
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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
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