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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
Entstehung
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Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Seite 10 seln in Handelsgesetzgebung und-abkommen, die bisher meist den Charakter von sozialen Fei­genblättern haben, nicht geschlossen werden. Mittel- und langfristig gefährdet die mangelhafte soziale Absicherung der Globalisie­rung auch die Liberalisierungsbemühen, denn diese bedürfen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Mindestens zwei Formen des Backlashs gegen Globalisierung sind heute zu beobachten: Zum einen wachsender Protest gegen dieReformen im Zusammenhang mit internationaler Konkur­renzfähigkeit in den entwickelten Ländern, weil immer stärker in den Hintergrund gerät, zu wes­sen Gunsten diese Maßnahmen durchgeführt werden. Zum anderen klassische soziale Konflikte im Zusammenhang mit Industrialisierungsprozes­sen in den sich entwickelnden Ländern und in Schwellenländern, die zunehmend Produktions­standort für die ganze Welt werden, insbesonde­re für einfache Vorgänge und Tätigkeiten(vgl. Silver 2003). Was können Gewerkschaften tun, um im Zusammenhang mit Handelsgesetzgebung und abkommen die Zivilisierung und Re-Regulierung des globalen Kapitalismus voranzutreiben? Zu­nächst müssen bessere Argumente zur Begrün­dung von Arbeitsrechtsklauseln entwickelt, empirisch untersucht und verbreitet werden. Im­mer wieder ist die These eines Standardabsen­kungswettlaufs(race to the bottom), die letztlich auch der ILO-Präambel(s.o.) zugrunde liegt, bestritten worden. Befürworter von Arbeits­rechtsklauseln haben darauf hingewiesen, dass ein solcher ruinöser Wettbewerb dann wahr­scheinlich ist, wenn Länder auf der Basis einer ähnlichen Faktorausstattung auf den gleichen Produktmärkten konkurrieren, also eher zwischen Entwicklungsländern als zwischen solchen und OECD-Ländern. Diese These muss empirisch bes­ser untermauert werden. Auch der Hinweis darauf, dass viele Ar­beitnehmerrechtsverletzungen(insbesondere die Unterdrückung von Gewerkschaften) nicht wirt­schaftlich, sondern politisch motiviert sind, ist ernst zu nehmen. Zwar kann auch in diesen Fäl­len die Erzeugung von Außendruck sinnvoll sein, aber die Reaktionsweise des politischen Regimes wird dann nicht auf der Basis allein ökonomischer Kalkulationen erfolgen. In jedem Fall ist nicht zu erwarten, dass es einen simplen Zusammenhang zwischen erhöhtem Außendruck und verbesserter Einhaltung von Arbeitnehmerrechten gibt. Sys­teme industrieller Beziehungen sind hoch kom­plexe institutionelle Arrangements und filtern jeden Außendruck in nationalspezifischer Weise. Es kommt unter anderem darauf an, solche lokale Akteure zu stärken, die den Außendruck zur Er­höhung ihrer politischen Möglichkeiten nutzen können(s.u.). Insgesamt gilt es, das internationale Kräf­teverhältnis zwischen transnationalen Unterneh­men und Gewerkschaften zugunsten der Letzteren zu verändern, auch in den nationalen Zusammenhängen. Maßnahmen im Zusammen­hang mit bilateralen und regionalen Handelsab­kommen können dazu einen begrenzten Beitrag leisten und so die Aussichten für ein effektives und sanktionsbewehrtes internationales Arbeits­rechtsregime erhöhen. Mittelfristig muss die Ko­härenz regionaler und bilateraler Handels- und Investitionsvereinbarungen erhöht werden. Ledig­lich auf die Einführung zusätzlicher Arbeitsrechts­klauseln zu setzen, wird grundlegende Probleme in der Welthandelsordnung nicht beseitigen. Mit anderen Worten: Wenn die Stoßrichtung eines Abkommens erhöhten Druck auf Gewerkschaften und Beschäftigte impliziert, kann eine zusätzliche Arbeitsrechtsklausel nicht viel mehr als ein Fei­genblatt sein. Dies gilt auch, wenn es z.B. gelän­ge, in den EPAs, die auf Grundlage des Cotonou­Abkommens verhandelt werden, Arbeitsrechts­klauseln nach dem Vorbild des Abkommens zwi­schen den USA und Kambodscha zu vereinbaren, welches von vielen Beobachtern für besonders geeignet gehalten wird. In jedem Fall sollten sol­che Klauseln stets öffentliche Beschwerden er­lauben, welche sofort von unabhängigen Experten geprüft werden, und mit konkreten Sanktionsmöglichkeiten versehen sein, die den Sanktionen bei Verstößen gegen kommerzielle Teile der Abkommen entsprechen. Alle Erfahrungen verweisen zusätzlich darauf, dass es für die Effektivität von Arbeits­rechtsklauseln wichtig ist, dass lokale Akteure von dem von außen erzeugten politischen Druck profitieren können. Das oben schon angespro­chene Dilemma, dass starke lokale Akteure meist da vorhanden sind, wo der Außendruck relativ weniger notwendig ist, kann nur durch besonde­re Anstrengungen der Gewerkschaften in den OECD-Ländern gelöst werden. Wiederum ist das Vorbild des Abkommens zwischen den USA und Kambodscha instruktiv. Hier haben der Dachver-