Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Seite 7 ben hatten, signalisieren, dass Vereinbarungen wie das NAALC auch zu Verbesserungen der Arbeitsrechtssituation in den USA genutzt werden sollen. Viele Petitionen im Rahmen des NAALC sind von grenzüberschreitenden Koalitionen zivilgesellschaftlicher Akteure eingebracht worden. Dies hat einerseits damit zu tun, dass die Glaubwürdigkeit von Anschuldigungen steigt, wenn sie durch Informationen von lokalen Akteuren gestützt sind(da sonst der Protektionismusvorwurf greift). Andererseits ist die Entwicklung hin zu transnationalen Koalitionen ein Zeichen einer nicht-intendierten Konsequenz des NAALC, denn selbst können diese lokalen Akteure das Verfahren ja nicht in Gang setzen, sie brauchen dafür die Unterstützung von Organisationen in mindestens einem der beiden anderen Vertragsstaaten. Die begrenzten Möglichkeiten des Abkommens (wie auch die Möglichkeiten, die andere Arbeitsrechtsklauseln bieten, z.B. in den Zollpräferenzabkommen) werden also im Kontext von lokalen Kampagnen genutzt, deren Strategen sich an befreundete Organisationen in den anderen NAFTALändern wenden und diese bitten, Petitionen einzureichen. Insofern ist das NAALC trotz des von Dombois et al. konstatierten stillschweigenden Kompromisses der Regierungen, das Abkommen nicht offensiv zu nutzen, nicht ohne Erfolge. Insbesondere in Mexiko trugen die NAALCPetitionen, die amerikanische Gewerkschaften und NGOs vorgelegt haben, zu den Fortschritten bei, die unabhängige Gewerkschaften gemacht haben. Das Dilemma aller Anstrengungen, von außen die Verbesserung von Arbeitsrechten durchzusetzen, ist, dass diese Anstrengungen dort am erfolgreichsten sind, wo sie relativ weniger notwendig sind. Denn die Fortschritte hängen immer vom Vorhandensein starker lokaler Akteure ab, und diese gibt es insbesondere dort nicht, wo die Verstöße am gröbsten sind. Innovative bilaterale Abkommen der USA: Kambodscha und Jordanien 1999 schloss Präsident Bill Clinton ein Textilabkommen mit Kambodscha ab, das 2001 erneuert und erweitert wurde. Im Bereich der Arbeitnehmerrechte sah das Abkommen, das Ende 2004 mit dem Ende des Multifaserabkommens ausgelaufen ist, für konkrete Verbesserungen im Textilsektor jeweils höhere Quoten für die Einfuhr in die USA vor. Die ILO übernahm das Monitoring fast aller 200 Fertigungsstätten. Nach den ILO Berichten zu Kambodscha sind(2000) insgesamt 1,4 Millionen US$ für 3 Jahre bereitgestellt worden. Davon finanzieren die USA 1,0 Million US$ und die kambodschanische Regierung und der Textilindustrieverband(GMAC) jeweils 200 000 US$. Die Kombination von höheren Importquoten und geringer Monitoring-Belastung ergab für Textilunternehmen einen Anreiz, in Kambodscha zu produzieren und es entstand gewissermaßen eine„ethische Nische“ im Textilsektor. Das Monitoring läuft wie folgt ab: Der erste Untersuchungsbericht bleibt vertraulich, inklusive der Vorschläge für Verbesserungen. Ein zweiter Bericht, der sechs Monate später erstellt wird, wird veröffentlicht. Um von den zusätzlichen Importquoten zu profitieren, muss ein Unternehmen in diesem Zeitraum Verbesserungen erzielen. Damit insgesamt die Quote gesteigert wird, muss der ganze Sektor Verbesserungen zeigen. Somit besteht ein Anreiz für Firmen, Druck auf andere auszuüben, ebenfalls Fortschritte bei der Einhaltung von Arbeitsrechten zu machen. Bereits seit 1994 leisten der amerikanische Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO und die US-Textilgewerkschaft UNITE Hilfe bei den Organisierungsbemühen kambodschanischer Gewerkschaften. Diese Hilfe ist seit 1999 verstärkt worden und die Organisierung ist mittlerweile auch außerhalb des Textilsektors erfolgreich. Bis Ende 2004 konnten insgesamt erhebliche Fortschritte erzielt werden. So wurden zahlreiche Betriebe organisiert und es entstand eine nationale Vermittlungsbehörde für Arbeitsrechtsfragen. Man muss nach Auslaufen des Multifaserabkommens nun beobachten, inwieweit die chinesische Billigkonkurrenz die„ethische Nische“ für Kambodscha wieder schließt. Im Jahr 2000 verhandelte Clinton ein umfassendes Abkommen mit Jordanien, welches von den Gewerkschaften in beiden Ländern unterstützt wurde. Dies lag einerseits an dem geringen Handelsvolumen, aber auch daran, dass ein bilaterales Abkommen erstmalig eine Arbeitsrechtsklausel im Haupttext enthält und nicht wie z.B. beim NAALC als Nebenabkommen abgeschlossen wurde. Allerdings ist das Abkommen mit Jordanien ebenfalls auf die Einhaltung nationalen Arbeitsrechts beschränkt, wobei es aber
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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
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