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Die Verankerung von Arbeitnehmerrechten in bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen
Entstehung
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Handels- und Investitionsabkommen FES Briefing Paper Februar 2005 Seite 7 ben hatten, signalisieren, dass Vereinbarungen wie das NAALC auch zu Verbesserungen der Ar­beitsrechtssituation in den USA genutzt werden sollen. Viele Petitionen im Rahmen des NAALC sind von grenzüberschreitenden Koalitionen zivil­gesellschaftlicher Akteure eingebracht worden. Dies hat einerseits damit zu tun, dass die Glaub­würdigkeit von Anschuldigungen steigt, wenn sie durch Informationen von lokalen Akteuren ge­stützt sind(da sonst der Protektionismusvorwurf greift). Andererseits ist die Entwicklung hin zu transnationalen Koalitionen ein Zeichen einer nicht-intendierten Konsequenz des NAALC, denn selbst können diese lokalen Akteure das Verfah­ren ja nicht in Gang setzen, sie brauchen dafür die Unterstützung von Organisationen in mindes­tens einem der beiden anderen Vertragsstaaten. Die begrenzten Möglichkeiten des Abkommens (wie auch die Möglichkeiten, die andere Arbeits­rechtsklauseln bieten, z.B. in den Zollpräferenz­abkommen) werden also im Kontext von lokalen Kampagnen genutzt, deren Strategen sich an be­freundete Organisationen in den anderen NAFTA­Ländern wenden und diese bitten, Petitionen ein­zureichen. Insofern ist das NAALC trotz des von Dombois et al. konstatierten stillschweigenden Kompromisses der Regierungen, das Abkommen nicht offensiv zu nutzen, nicht ohne Erfolge. Ins­besondere in Mexiko trugen die NAALC­Petitionen, die amerikanische Gewerkschaften und NGOs vorgelegt haben, zu den Fortschritten bei, die unabhängige Gewerkschaften gemacht haben. Das Dilemma aller Anstrengungen, von außen die Verbesserung von Arbeitsrechten durchzusetzen, ist, dass diese Anstrengungen dort am erfolgreichsten sind, wo sie relativ weni­ger notwendig sind. Denn die Fortschritte hängen immer vom Vorhandensein starker lokaler Akteu­re ab, und diese gibt es insbesondere dort nicht, wo die Verstöße am gröbsten sind. Innovative bilaterale Abkommen der USA: Kambodscha und Jordanien 1999 schloss Präsident Bill Clinton ein Textilab­kommen mit Kambodscha ab, das 2001 erneuert und erweitert wurde. Im Bereich der Arbeitneh­merrechte sah das Abkommen, das Ende 2004 mit dem Ende des Multifaserabkommens ausge­laufen ist, für konkrete Verbesserungen im Textil­sektor jeweils höhere Quoten für die Einfuhr in die USA vor. Die ILO übernahm das Monitoring fast aller 200 Fertigungsstätten. Nach den ILO Be­richten zu Kambodscha sind(2000) insgesamt 1,4 Millionen US$ für 3 Jahre bereitgestellt wor­den. Davon finanzieren die USA 1,0 Million US$ und die kambodschanische Regierung und der Textilindustrieverband(GMAC) jeweils 200 000 US$. Die Kombination von höheren Importquo­ten und geringer Monitoring-Belastung ergab für Textilunternehmen einen Anreiz, in Kambodscha zu produzieren und es entstand gewissermaßen eineethische Nische im Textilsektor. Das Monitoring läuft wie folgt ab: Der erste Untersuchungsbericht bleibt vertraulich, in­klusive der Vorschläge für Verbesserungen. Ein zweiter Bericht, der sechs Monate später erstellt wird, wird veröffentlicht. Um von den zusätzli­chen Importquoten zu profitieren, muss ein Un­ternehmen in diesem Zeitraum Verbesserungen erzielen. Damit insgesamt die Quote gesteigert wird, muss der ganze Sektor Verbesserungen zei­gen. Somit besteht ein Anreiz für Firmen, Druck auf andere auszuüben, ebenfalls Fortschritte bei der Einhaltung von Arbeitsrechten zu machen. Bereits seit 1994 leisten der amerikani­sche Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO und die US-Textilgewerkschaft UNITE Hilfe bei den Orga­nisierungsbemühen kambodschanischer Gewerk­schaften. Diese Hilfe ist seit 1999 verstärkt worden und die Organisierung ist mittlerweile auch außerhalb des Textilsektors erfolgreich. Bis Ende 2004 konnten insgesamt erhebliche Fort­schritte erzielt werden. So wurden zahlreiche Be­triebe organisiert und es entstand eine nationale Vermittlungsbehörde für Arbeitsrechtsfragen. Man muss nach Auslaufen des Multifaserab­kommens nun beobachten, inwieweit die chinesi­sche Billigkonkurrenz dieethische Nische für Kambodscha wieder schließt. Im Jahr 2000 verhandelte Clinton ein umfassendes Abkommen mit Jordanien, welches von den Gewerkschaften in beiden Ländern un­terstützt wurde. Dies lag einerseits an dem gerin­gen Handelsvolumen, aber auch daran, dass ein bilaterales Abkommen erstmalig eine Arbeits­rechtsklausel im Haupttext enthält und nicht wie z.B. beim NAALC als Nebenabkommen abge­schlossen wurde. Allerdings ist das Abkommen mit Jordanien ebenfalls auf die Einhaltung natio­nalen Arbeitsrechts beschränkt, wobei es aber