| 13 1. Nichts bleibt, wie es war – Wendezeit und Neuorientierung 1989 bis 1992 Das„Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik“(Landwirtschaftsanpassungsgesetz) wurde am 29.6.1990 von der letzten und demokratisch gewählten Volkskammer der DDR verabschiedet. Es stellte einerseits das Privateigentum an Grund und Boden wieder vollständig her und sicherte andererseits die Gleichbehandlung aller bäuerlichen Betriebsformen, einschließlich der Genossenschaften. Die LPG sollten die Möglichkeit haben, in die Rechtsform einer„eingetragenen Genossenschaft (eG)“ überführt zu werden. Damit hatten alle Betriebsformen, die das Gesellschaftsrecht der BRD kennt, von der Personengesellschaft über den Familienbetrieb bis hin zu den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, oft als Nachfolgeeinrichtung der LPG, formaljuristisch eine Chance, sich in der Marktwirtschaft zu etablieren. In der DDR war seit dem Abschluss der Kollektivierung 1960 einerseits eine starke Konzentration der Betriebe und andererseits eine Spezialisierung in Tierproduktion und Pflanzenproduktion erfolgt. Die Situation in den drei Nordbezirken der DDR – Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zeigte 1989 folgende Struktur in der Landwirtschaft: 126 Volkseigenen Gütern(VEG) standen 876 LPG gegenüber. In beiden Eigentumsformen war die Trennung der Produktionsbereiche vollständig durchgesetzt. So wirtschafteten 295 Betriebe im Bereich der Pflanzenproduktion und 714 in der Tierproduktion(darunter auch 19 Zwischenbetriebliche Einrichtungen). Von 180.027 Beschäftigten waren 117.991 direkt in der Produktion tätig. In den Dienstleistungsbereichen Werkstatt, Reparatur und Bau arbeiteten 29.764 Menschen. 22.546 waren in der Leitung und Verwaltung tätig. Der kulturell-soziale Bereich wies 9.726 Beschäftigte aus. Bis Ende 1991 musste nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz jede LPG umgewandelt sein, andernfalls waren sie aufgelöst. Doch das war lediglich die formaljuristische Seite. Dieses Gesetz stand im wiedervereinigten Deutschland unter heftiger Kritik aus den alten Bundesländern und der Bundespolitik. EG-Normen, bundesdeutsches Recht oder ein ganz anderes Steuersystem bildeten weitere Herausforderungen an die Landwirte der neuen Bundesländer, die sich den veränderten Bedingungen stellen wollten, um ihre Arbeit fortzusetzen oder neu zu beginnen. Das Hauptproblem waren sehr unterschiedliche Wahrnehmungen von Recht und Unrecht in der DDR in Bezug auf die Landwirtschaft. Die durch die Bodenreform enteigneten Landwirte mit Betrieben, die größer als 100 ha waren, sahen sich in der Sowjetischen Besatzungszone ihrer Habe beraubt und wollten nach 1990 und nach bundesdeutschem Recht in ihr Eigentum wieder eingesetzt werden. Die durch die Bodenreform mit diesem enteigneten Land„beschenkten“ Neubauern sahen sich ebenfalls als rechtmäßige Eigentümer dieser Flächen und hatten dabei den Einigungsvertrag auf ihrer Seite. Etliche Altbauern, die in der DDR ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen bis 100 ha behalten konnten, die sie oft schon in mehreren Generationen bewirtschafteten, sahen sich durch den Druck zur Kollektivierung bis 1960 ebenfalls entrechtet. Etliche Bauernfamilien waren in den Westen geflüchtet und danach in der DDR enteignet worden. Für diese Familien
Sammelwerk
Agrarpolitik und Ländlicher Raum in Mecklenburg-Vorpommern nach 1989
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