1. Hintergrund Im Dezember 2025 erregte das„Justiz-Projekt“ des Verfas sungsblogs, das mithilfe von Interviewstudien und darauf gestützten qualitativen Szenarioanalysen die Resilienz der deutschen Justiz untersuchte, breite Aufmerksamkeit. Das Projekt wurde mit Spendenmitteln finanziert und verfügte zwar über einen wissenschaftlichen Beirat, wurde aber unabhängig von einer Forschungseinrichtung oder öffentlichen Stelle durchgeführt. Es beweist die große Kraft unabhängigen zivilgesellschaftlichen Engagements. Ein weiteres Beispiel liefert das Personalberechnungssystem PEPP§Y, mit dem die Personalbedarfe der Justiz bestimmt werden. Es wurde nicht nur von einer Unternehmensberatung entwickelt, sondern auch die Gutachten zu seiner Fortentwicklung werden von einer Unternehmensberatung erstellt. 1 Auch in diesem Zusammenhang lohnt ein Nachdenken darüber, wie die faktischen Grundlagen für maßgebliche Reformprojekte in der Justiz geschaffen werden. Theoretisch hätte ein solches Projekt schließlich auch ein Institut der Ressortforschung oder ein akademisches Institut mit Expertise in der Justizforschung realisieren können. Beispielhaft für die aktuelle Situation sind auch die Pakte für den Rechtsstaat: Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die deutsche Justiz durch einen zweiten Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern(der erste wurde 2019 vereinbart) finanziell und personell zu stärken. Dieses Vorhaben ist zwar jüngst verschoben worden, doch steht es nach wie vor auf der politischen Agenda. So sinnvoll eine Stärkung der Justiz angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen erscheint, so ist die Initiative doch darauf gerichtet, akute Defizite zu beheben. Eine systematische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen der Justiz und ihrer praktischen Funktionsweise kommt in der politischen Diskussion weniger vor. Dabei wäre ein solcher Blick nicht nur angesichts der technischen Umbrüche, sondern auch der aktuellen Herausforderungen für den Rechtsstaat sinnvoll, um Reformbedarfe zu identifizieren und ungenutzte Potenziale systematisch zu heben. Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat bisher die Justiz ausgeklammert. Bei einer Ausdehnung der Initiative auf handlungsfähige Gerichte 2 wäre eine Justizforschung von zentraler Bedeutung, die nicht nur Einzelfragen in den Blick nimmt, sondern Gesamtzusammenhänge beleuchtet. All dies ermutigt dazu, sich systematisch und langfristig mit der Funktionsweise, Zukunftsfragen und Reformbedarfen der dritten Gewalt auseinanderzusetzen. Dies geschieht in Deutschland im Gegensatz zum Ausland allerdings bisher selten. Nicht nur existieren, wie in Kapitel 4 gezeigt wird, im Ausland zahlreiche akademische Institute zur Justizforschung, auch wird Justizforschung dort immer wieder als wichtiger Bestandteil juristischer Reformprojekte gese hen, so zum Beispiel in Indien seit 2013. 3 Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 3
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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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