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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
Entstehung
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2. Zielsetzung und Begriffsklärung Diese FES Analyse soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Justizforschung in Deutschland geben und sie international einordnen. Sie soll darüber hinaus Bedarfe und Potenziale diskutieren, also untersuchen, wie die Jus­tizforschung in Deutschland im Interesse einer nachhalti­gen Justiz- und Rechtspolitik gestärkt werden kann. Unter Justizforschung wird hier die Erforschung der Funk­tionsweise und Organisation der Justiz auf interdisziplinä­rer und empirischer Grundlage verstanden. Info: Rechtswissenschaft und Justizforschung sind klar zu unterscheiden. Klassische rechtswissenschaftliche For­schung in Deutschland beschäftigt sich vereinfacht gesagt mit der Entstehung, Auslegung und unter Umständen de lege ferenda mit der Verbesserung von Rechtstexten, insbesondere Verfassungen und Geset­zen, sowie der Einordnung von Rechtsprechung durch die Gerichte und der Gestaltung von Vertragswerken im System des geltenden Rechts. Interdisziplinäre Ansätze, wie zum Beispiel Rechtsgeschichte, Rechtsso­ziologie und Law& Economics, die sich mit der Ent­wicklung des Rechts, der Wirkung der Gesellschaft auf das Recht und der Effizienz von Recht beschäftigen, sind zwar durchaus vorhanden, doch wird die deut­sche Rechtswissenschaft mehrheitlich von der auf die juristische Praxis ausgerichteten, gesetzlich geregelten juristischen Ausbildung zum Staatsexamen geprägt. 4 Zur tatsächlichen Arbeit von Gerichten kann die Rechtswissenschaft, die im Kern keine empirisch arbei­tende Wissenschaft ist, daher nur begrenzte Erkennt­nisse beitragen. Die Kriminologie weist als interdisziplinäre Wissenschaft zur empirischen Erforschung der Ursachen und Erschei­nungsformen von Kriminalität(sowie der Reaktionen auf sie, einschließlich Prävention und Strafvollzug) wichtige Berührungspunkte und Überlappungen mit der Justizfor­schung auf. Auch die Expertise aus Betriebs- und Volkswirt­schaftslehre ist für die Justizforschung erforderlich, um den effektiven Ressourceneinsatz und die Auswirkungen volks­wirtschaftlicher Veränderungen beispielsweise auf Verfah­renseingänge bei Gericht zu untersuchen. Für die Erfor­schung des Zusammenspiels von Gerichtsverwaltung, Bür­ger:innen, Justizvollzugsanstalten und ihren Insass:innen können die Erkenntnisse der Verwaltungswissenschaften fruchtbar gemacht werden. Da die dritte Gewalt einen wichtigen Faktor im politischen Gefüge des Staates bildet, ist die Politikwissenschaft von zentraler Bedeutung. Wich­tige Fragen betreffen die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz für die Resilienz des Rechtsstaats sowie die Zusam­mensetzung insbesondere von Höchstgerichten. Die Funk­tionsweise von Organisationen wie auch der Justiz wird von der Soziologie erforscht. Die psychologische Perspekti­ve kann für die Erforschung der Interaktion von Parteien und Gericht wertvolle Anhaltspunkte liefern. Diese ver­schiedenen Fachrichtungen wenden jeweils unterschiedli ­che Methoden an, die für die Justizforschung fruchtbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialfor­schung. Diese erlauben eine faktenbasierte Erforschung der Justiz. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.