2. Zielsetzung und Begriffsklärung Diese FES Analyse soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Justizforschung in Deutschland geben und sie international einordnen. Sie soll darüber hinaus Bedarfe und Potenziale diskutieren, also untersuchen, wie die Justizforschung in Deutschland im Interesse einer nachhaltigen Justiz- und Rechtspolitik gestärkt werden kann. Unter Justizforschung wird hier die Erforschung der Funktionsweise und Organisation der Justiz auf interdisziplinärer und empirischer Grundlage verstanden. Info: Rechtswissenschaft und Justizforschung sind klar zu unterscheiden. Klassische rechtswissenschaftliche Forschung in Deutschland beschäftigt sich – vereinfacht gesagt – mit der Entstehung, Auslegung und unter Umständen de lege ferenda mit der Verbesserung von Rechtstexten, insbesondere Verfassungen und Gesetzen, sowie der Einordnung von Rechtsprechung durch die Gerichte und der Gestaltung von Vertragswerken im System des geltenden Rechts. Interdisziplinäre Ansätze, wie zum Beispiel Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Law& Economics, die sich mit der Entwicklung des Rechts, der Wirkung der Gesellschaft auf das Recht und der Effizienz von Recht beschäftigen, sind zwar durchaus vorhanden, doch wird die deutsche Rechtswissenschaft mehrheitlich von der auf die juristische Praxis ausgerichteten, gesetzlich geregelten juristischen Ausbildung zum Staatsexamen geprägt. 4 Zur tatsächlichen Arbeit von Gerichten kann die Rechtswissenschaft, die im Kern keine empirisch arbeitende Wissenschaft ist, daher nur begrenzte Erkenntnisse beitragen. Die Kriminologie weist als interdisziplinäre Wissenschaft zur empirischen Erforschung der Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität(sowie der Reaktionen auf sie, einschließlich Prävention und Strafvollzug) wichtige Berührungspunkte und Überlappungen mit der Justizforschung auf. Auch die Expertise aus Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ist für die Justizforschung erforderlich, um den effektiven Ressourceneinsatz und die Auswirkungen volkswirtschaftlicher Veränderungen beispielsweise auf Verfahrenseingänge bei Gericht zu untersuchen. Für die Erforschung des Zusammenspiels von Gerichtsverwaltung, Bürger:innen, Justizvollzugsanstalten und ihren Insass:innen können die Erkenntnisse der Verwaltungswissenschaften fruchtbar gemacht werden. Da die dritte Gewalt einen wichtigen Faktor im politischen Gefüge des Staates bildet, ist die Politikwissenschaft von zentraler Bedeutung. Wichtige Fragen betreffen die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz für die Resilienz des Rechtsstaats sowie die Zusammensetzung insbesondere von Höchstgerichten. Die Funktionsweise von Organisationen wie auch der Justiz wird von der Soziologie erforscht. Die psychologische Perspektive kann für die Erforschung der Interaktion von Parteien und Gericht wertvolle Anhaltspunkte liefern. Diese verschiedenen Fachrichtungen wenden jeweils unterschiedli che Methoden an, die für die Justizforschung fruchtbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung. Diese erlauben eine faktenbasierte Erforschung der Justiz. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Buch
Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten