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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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Ein wichtiges einzelnes Forschungsprojekt mit Justizbezug des BMJV beziehungsweise BMJ war beispielsweise 2023 die bereits erwähnte Studie zu den Ursachen des Rück­gangs der Zivilgerichtseingangszahlen. 21 Auch auf Landes­ebene arbeiten Justizministerien mit der Forschung zusam­men, zum Beispiel das niedersächsische Justizministerium im bereits genannten Projekt MAKI. 22 Staatliche Stellen sind ebenfalls in die empirische Daten­erhebung und-analyse involviert, wie zum Beispiel das Statistische Bundesamt, 23 das Statistiken zur Justiz und Rechtspflege in Deutschland für viele empirische Untersu­chungen zugänglich macht. Zu nennen ist auch die Krimi­nologische Zentralstelle(KrimZ): Diese Bund-Länder­Einrichtung führt ebenfalls Forschungsprojekte durch, ins ­besondere in den Bereichen Kriminologie und Strafrechts­pflege, hat allerdings keinen allgemeinen Justizbezug. 24 Die Deutsche Richterakademie 25 mit ihren Tagungszentren in Wustrau und Trier dient der Weiterbildung von Rich­ter:innen auf wissenschaftlicher Grundlage, führt aber kei­ne Forschungsprojekte durch. Die Stiftung Forum Recht schafft Räume für den Aus­tausch über Recht. 26 Der Stiftungszweck ist nach§ 2 Ab­satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Recht, Fragen von Recht und Rechtsstaat in der Bundesre­publik aufzugreifen und erfahrbar zu machen. Dazu kön­nen nach§ 2 Absatz 2 Nummer 4 auch Forschung, Doku­mentation und Veröffentlichungen dienen, doch ist damit erkennbar keine eigene Justizforschung gemeint, sondern bürgernahe Kommunikation und Information. Dies schließt freilich nicht aus, dass Forschungserkenntnisse in Koopera­tion mit der Stiftung Forum Recht kommunizierbar wären. Eine Forschungseinrichtung ist die Stiftung jedoch nicht. der Justizausgaben in England und Wales 28 veröffentlicht. Bereits 2019 hatte sich der India Justice Report mit den Justizhaushalten in Indien beschäftigt. 29 Allein diese drei Reporte machen das Potenzial deutlich, das sich in inter­national vernetzter Justizforschung für deutsche Justiz­reformen heben lässt. Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung führt Veranstaltungen, Publikationen und Projekte mit Bezug zu Justiz und Rechtsstaat durch, zum Beispiel jährlich einen Rückblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch hat diese Stiftung beispielsweise das BuchBera ­tungskulturen der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff über die Organisation und Arbeit von Verfassungsgerichten auf der ganzen Welt her­ausgegeben. 30 Es würde hier zu weit gehen, die wichtige Arbeit zahlrei­cher NGOs zu würdigen, wie zum Beispiel der Gesellschaft für Freiheitsrechte(GFF), die sich die Rechtsdurchsetzung auf die Fahnen geschrieben haben. Diese Arbeit lässt sich jedoch nicht als Justizforschung einordnen. Zu erwähnen ist aber die bereits eingangs genannte methodisch höchst innovative Forschungsarbeit des Verfassungsblogs im Justiz-Projekt, für das zahlreiche Interviews zur Resilienz der deutschen Justiz geführt wurden. 31 3.4 Stiftungen und NGOs Initiativen für Forschungsprojekte gehen mitunter auch von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen(NGOs) aus. So hat beispielsweise die Friedrich-Ebert-Stiftung beim ifo Institut eine Studie zur Entwicklung der Justizfinanzierung im nationalen und internationalen Vergleich in Auftrag ge­geben und sie 2025 veröffentlicht und damit die Frage der Finanzierung der Justiz auf die politische Agenda gesetzt. 27 Kurz vor dieser Studie hatte in Großbritannien das Institute for Financial Studies(IFS) eine Analyse der Entwicklung Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 7