Aktuell werden eine Reihe von Projekten zu Legal Tech und zur Nutzung künstlicher Intelligenz(KI) in Gerichten durchgeführt. Zu nennen ist beispielsweise das Projekt MAKI, in dem Prof. Dr. Philipp Reuß von der Georg-August-Universität Göttingen mit dem niedersächsischen Justizministerium zusammenarbeitet. 14 Zu erwähnen ist auch die Arbeit von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg in dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) finanzierten Forschungsprojekt zum Rückgang der Ein gangszahlen in der Ziviljustiz. Das Projekt war formal bei einem Beratungsunternehmen, der Interval GmbH, aufgehängt und wurde von einem Forschungskonsortium aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt. 15 Solche Strukturen haben insbesondere bei der Antragstellung mitunter Vorteile gegenüber einer Durchführung an Universitäten. 3.2 Forschungseinrichtungen Auch Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeiten im Bereich der Justizforschung. Am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird das von Prof. Dr. Armin von Bogdandy geleitete Projekt„Ge richtsforschung: Der Strukturwandel der Gerichtsbarkeit“ 16 durchgeführt. Es verfolgt einen vergleichenden rechtswissenschaftlichen Zugang, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Ländern des globalen Südens. Empirisch gearbeitet wird dabei aber offenbar weniger. Das Wissenschaftszentrum Berlin(WZB) forscht unter der Überschrift„Recht und Steuerung sozialer Ungleichheiten“ empirisch zum Zugang zum Recht. 17 3.3 und öffentliche Einrichtungen Info: Ministerien auf Bundes- und Landesebene 18 können Forschungsprojekte in Auftrag geben. Ziel sind die Vorbereitung und Bewertung politischer Maßnahmen. In dieser Ressortforschung, die oft auch einen rechtstatsächlichen Ansatz verfolgt, kooperieren die Ministerien mit Wissenschaftler:innen. 19 Ressortforschung wird in Deutschland jedoch nicht nur in punktuellen Einzelprojekten durchgeführt, sondern vor allem an Ressortforschungseinrichtungen, wie zum Beispiel dem Robert Koch-Institut(RKI), dem Deutschen Institut für Luftund Raumfahrt(DLR), der Bundesanstalt für Gewässerkunde(BfG), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung(BBSR) und dem Deutschen Jugendinstitut(DJI). Diese Ressortforschungseinrichtungen können langfristig orientiert und unabhängig forschen und so verlässliche Grundlagen für politische Maßnahmen inklusive Regulierung schaffen. Eine auf Justizforschung spezialisierte Forschungseinrichtung oder ein speziell dieser Thematik gewidmetes Institut gibt es soweit ersichtlich nicht, sodass es auch keine spezialisierte Einrichtung gab, die zum Beispiel ein Projekt zur Ermittlung des Personalbedarfs wie das oben angesprochene PEPP§Y hätte durchführen können. Das Bundesamt für Justiz(BfJ) befasst sich allerdings mit Rechtstatsachenforschung und Justizforschung 20 insoweit, als es Justizdaten zur Verfügung stellt und rechtstatsächliche Forschungsprojekte für das BMJV beziehungsweise das Bundesministe rium der Justiz(BMJ) von der Ausschreibung bis zur formellen Abgabe betreut. Das BfJ ist auch in die Richter:innenfortbildungen der Deutschen Richterakademie und des Europäischen Justiziellen Fortbildungsnetzwerks (EJTN) eingebunden. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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