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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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Aktuell werden eine Reihe von Projekten zu Legal Tech und zur Nutzung künstlicher Intelligenz(KI) in Gerichten durch­geführt. Zu nennen ist beispielsweise das Projekt MAKI, in dem Prof. Dr. Philipp Reuß von der Georg-August-Univer­sität Göttingen mit dem niedersächsischen Justizministe­rium zusammenarbeitet. 14 Zu erwähnen ist auch die Arbeit von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der Martin­Luther-Universität Halle-Wittenberg in dem vom Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) finanzierten Forschungsprojekt zum Rückgang der Ein ­gangszahlen in der Ziviljustiz. Das Projekt war formal bei einem Beratungsunternehmen, der Interval GmbH, aufge­hängt und wurde von einem Forschungskonsortium aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt. 15 Solche Strukturen haben insbesondere bei der Antragstellung mitunter Vor­teile gegenüber einer Durchführung an Universitäten. 3.2 Forschungseinrichtungen Auch Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeiten im Bereich der Justizforschung. Am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird das von Prof. Dr. Armin von Bogdandy geleitete ProjektGe ­richtsforschung: Der Strukturwandel der Gerichtsbarkeit 16 durchgeführt. Es verfolgt einen vergleichenden rechtswis­senschaftlichen Zugang, insbesondere unter Berücksichti­gung der Entwicklung in den Ländern des globalen Südens. Empirisch gearbeitet wird dabei aber offenbar weniger. Das Wissenschaftszentrum Berlin(WZB) forscht unter der ÜberschriftRecht und Steuerung sozialer Ungleichheiten empirisch zum Zugang zum Recht. 17 3.3 und öffentliche Einrichtungen Info: Ministerien auf Bundes- und Landesebene 18 können Forschungsprojekte in Auftrag geben. Ziel sind die Vor­bereitung und Bewertung politischer Maßnahmen. In dieser Ressortforschung, die oft auch einen rechtstat­sächlichen Ansatz verfolgt, kooperieren die Ministerien mit Wissenschaftler:innen. 19 Ressortforschung wird in Deutschland jedoch nicht nur in punktuellen Einzelpro­jekten durchgeführt, sondern vor allem an Ressortfor­schungseinrichtungen, wie zum Beispiel dem Robert Koch-Institut(RKI), dem Deutschen Institut für Luft­und Raumfahrt(DLR), der Bundesanstalt für Gewäs­serkunde(BfG), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt­und Raumforschung(BBSR) und dem Deutschen Jugendinstitut(DJI). Diese Ressortforschungseinrich­tungen können langfristig orientiert und unabhängig forschen und so verlässliche Grundlagen für politische Maßnahmen inklusive Regulierung schaffen. Eine auf Justizforschung spezialisierte Forschungseinrich­tung oder ein speziell dieser Thematik gewidmetes Institut gibt es soweit ersichtlich nicht, sodass es auch keine spe­zialisierte Einrichtung gab, die zum Beispiel ein Projekt zur Ermittlung des Personalbedarfs wie das oben angesproche­ne PEPP§Y hätte durchführen können. Das Bundesamt für Justiz(BfJ) befasst sich allerdings mit Rechtstatsachenfor­schung und Justizforschung 20 insoweit, als es Justizdaten zur Verfügung stellt und rechtstatsächliche Forschungspro­jekte für das BMJV beziehungsweise das Bundesministe ­rium der Justiz(BMJ) von der Ausschreibung bis zur formellen Abgabe betreut. Das BfJ ist auch in die Rich­ter:innenfortbildungen der Deutschen Richterakademie und des Europäischen Justiziellen Fortbildungsnetzwerks (EJTN) eingebunden. 6 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.