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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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3. Justizforschung in Deutschland Justizforschung findet in Deutschland projektbezogen an Universitäten und Forschungseinrichtungen statt. Hinzu kommen punktuell von Ministerien in Auftrag gegebene Forschungsprojekte, sogenannte Ressortforschung(vgl. dazu Kapitel 3.3). Die nachfolgende Aufstellung erhebt kei ­nen Anspruch auf Vollständigkeit, möchte aber die Breite der existierenden Forschung illustrieren. 3.1 Universitäten An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten widmen sich verschiedene Wissenschaftler:innen neben der klassischen rechtswissenschaftlichen Forschung auch der empirischen Justizforschung. Dazu gehören kriminologische Lehrstühle, wie zum Beispiel der Lehrstuhl für Kriminologie von Prof. Dr. Christine Morgenstern an der Ruhr-Universität Bochum. 5 Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Anne Sanders für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunterneh­men und Justizforschung an der Universität Bielefeld 6 ist soweit ersichtlich der einzige, der die Justizforschung in seiner Bezeichnung führt. Eine Reihe von Lehrstühlen und Instituten haben sich der interdisziplinären beziehungsweise empirischen Rechtstat­sachenforschung verpflichtet, so das Institut für Rechtstat­sachenforschung der Universität Konstanz. 7 An der Freien Universität Berlin gibt es das Empirical Legal Studies Cen­ter(FUELS), 8 an der Humboldt-Universität zu Berlin das In­tegrative Research Institute Law& Society(LSI) 9 , in Bonn existiert das Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik, 10 das ebenfalls empirisch arbeitet, und an der Universität Bielefeld das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik. 11 An der Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht seit 2005 das Institut für Rechtstatsachenfor­schung. 12 Solche Institute konzentrieren sich freilich nicht auf die Erforschung der Justiz. Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Er­scheinungsformen und Wirkungen von existierenden und geplanten rechtlichen Regelungen und ihren Ursachen im sozialen Leben. 13 Sie ist ein Teilgebiet der Rechtswissen­schaften, arbeitet aber mit Methoden der empirischen So­zialforschung. Justizforschung weist insofern weitreichende Überlappungen mit der Rechtstatsachenforschung auf, als in beiden Disziplinen die Rechtswirklichkeit empirisch er­forscht werden soll. Im Fall der Justizforschung geht es al­lerdings nicht nur um sektorspezifische Rechtstatsachen­forschung, das heißt die tatsächliche Rechtsanwendung durch Gerichte, wie sie sich zum Beispiel in Statistiken nie­derschlägt, sondern auch um Fragen der Organisation von Gerichten und der Interaktion von Gerichtspersonal, Partei­en und Gesellschaft. Überdies bearbeiten eine ganze Reihe von Wissenschaft­ler:innen Themen der Justiz mit einem rechtswissenschaft­lichen und weniger empirischen Zugang. So forschen zahl­reiche Rechtswissenschaftler:innen des öffentlichen Rechts und Europarechts zu den verfassungsrechtlichen Grundla­gen von Justiz und Rechtsstaatlichkeit sowie zur europäi­schen Rechtsstaatskrise und Rechtsstaatlichkeit. Zivil- und Strafprozesswissenschaftler:innen arbeiten notwendiger­weise zu Themen mit Justizbezug. Dabei geht es jedoch um die juristisch richtige Anwendung von Verfassungs-, Unions-, nationalem materiellem Recht und Prozessrecht, nicht unbedingt um die praktische Arbeit von Gerichten. Allerdings kommt es zu Überlappungen, wenn zum Bei­spiel die Auswirkungen einer nationalen Reorganisation der Justiz auf rechtliche Prinzipien wie richterliche Unabhän­gigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Rede stehen. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 5