3. Justizforschung in Deutschland Justizforschung findet in Deutschland projektbezogen an Universitäten und Forschungseinrichtungen statt. Hinzu kommen punktuell von Ministerien in Auftrag gegebene Forschungsprojekte, sogenannte Ressortforschung(vgl. dazu Kapitel 3.3). Die nachfolgende Aufstellung erhebt kei nen Anspruch auf Vollständigkeit, möchte aber die Breite der existierenden Forschung illustrieren. 3.1 Universitäten An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten widmen sich verschiedene Wissenschaftler:innen neben der klassischen rechtswissenschaftlichen Forschung auch der empirischen Justizforschung. Dazu gehören kriminologische Lehrstühle, wie zum Beispiel der Lehrstuhl für Kriminologie von Prof. Dr. Christine Morgenstern an der Ruhr-Universität Bochum. 5 Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Anne Sanders für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld 6 ist soweit ersichtlich der einzige, der die Justizforschung in seiner Bezeichnung führt. Eine Reihe von Lehrstühlen und Instituten haben sich der interdisziplinären beziehungsweise empirischen Rechtstatsachenforschung verpflichtet, so das Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz. 7 An der Freien Universität Berlin gibt es das Empirical Legal Studies Center(FUELS), 8 an der Humboldt-Universität zu Berlin das Integrative Research Institute Law& Society(LSI) 9 , in Bonn existiert das Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik, 10 das ebenfalls empirisch arbeitet, und an der Universität Bielefeld das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik. 11 An der Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht seit 2005 das Institut für Rechtstatsachenforschung. 12 Solche Institute konzentrieren sich freilich nicht auf die Erforschung der Justiz. Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Erscheinungsformen und Wirkungen von existierenden und geplanten rechtlichen Regelungen und ihren Ursachen im sozialen Leben. 13 Sie ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften, arbeitet aber mit Methoden der empirischen Sozialforschung. Justizforschung weist insofern weitreichende Überlappungen mit der Rechtstatsachenforschung auf, als in beiden Disziplinen die Rechtswirklichkeit empirisch erforscht werden soll. Im Fall der Justizforschung geht es allerdings nicht nur um sektorspezifische Rechtstatsachenforschung, das heißt die tatsächliche Rechtsanwendung durch Gerichte, wie sie sich zum Beispiel in Statistiken niederschlägt, sondern auch um Fragen der Organisation von Gerichten und der Interaktion von Gerichtspersonal, Parteien und Gesellschaft. Überdies bearbeiten eine ganze Reihe von Wissenschaftler:innen Themen der Justiz mit einem rechtswissenschaftlichen und weniger empirischen Zugang. So forschen zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen des öffentlichen Rechts und Europarechts zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Justiz und Rechtsstaatlichkeit sowie zur europäischen Rechtsstaatskrise und Rechtsstaatlichkeit. Zivil- und Strafprozesswissenschaftler:innen arbeiten notwendigerweise zu Themen mit Justizbezug. Dabei geht es jedoch um die juristisch richtige Anwendung von Verfassungs-, Unions-, nationalem materiellem Recht und Prozessrecht, nicht unbedingt um die praktische Arbeit von Gerichten. Allerdings kommt es zu Überlappungen, wenn zum Beispiel die Auswirkungen einer nationalen Reorganisation der Justiz auf rechtliche Prinzipien wie richterliche Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Rede stehen. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 5
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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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