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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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4.2 Institutionen der Aus- und Weiterbildung Schulen für die Richter:innenaus- und-weiterbildung exis­tieren in den meisten Ländern. Die Deutsche Richterakade­mie wurde bereits genannt. In vielen Ländern bestehen vergleichbare, wenn auch häufig deutlich größere Institu­tionen. Da außerhalb Deutschlands meist kein mit dem zweiten Staatsexamen vergleichbarer zentraler Abschluss für alle juristischen Berufe angeboten wird, kommt diesen Schulen oft eine hohe Bedeutung für die richterliche Aus­bildung und Prüfung zu. Zu nennen sind das kanadische National Judicial Institute 35 und die französische École Nationale de la Magistrature (ENM). 36 Italien besitzt mit der Scuola Superiore della Ma­gistratura 37 eine unabhängige Einrichtung, die vor allem Schulungen, aber auch Forschungsaktivitäten durchführt, oft in Koordination mit dem Justizministerium. Für den af­rikanischen Kontinent wurde oben bereits das JIFA ange­sprochen. In asiatischen Ländern gibt es beispielsweise das Singapore Judicial College(SJC), 38 das in Zusammenarbeit mit der Singapore Management University einen Master of Law Judicial Studies anbietet. 39 In China gibt es das Natio­nal Judges College 40 und in Japan das Legal Training and Research Institute(LTRI), das ebenfalls bereits erwähnt wurde. In Indien existiert die National Judicial Academy In­dia. 41 In den USA steht für die Richter:innenausbildung auch das National Judicial College zur Verfügung, das nicht nur US-amerikanische Richter:innen ausbildet, son­dern auch Ausbildungsprogramme in anderen Ländern un­terstützt. 42 In Brasilien findet sich die Escola Nacional de Formação e Aperfeiçoamento de Magistrados(ENFAM), die nicht nur Aus- und Weiterbildung anbietet, sondern wie die französische ENM auch das nationale Examen für Rich­ter:innen organisiert. In der Schweiz wird die Aus- und Wei­terbildung im Verein Schweizerische Richterakademie in Kooperation zwischen Universitäten und der Schweizeri­schen Richtervereinigung organisiert. 43 Beispiele für die Verknüpfung von Weiterbildungsangeboten mit Forschung finden sich auch beim oben erwähnten AIJA in Sydney und dem KPM in Bern. 4.3 Vereinigungen für Justizforschung Abschließend seien noch die spezialisierten Vereinigungen für Justizforschung erwähnt. Damit sind nicht Richter:in­nenvereinigungen gemeint, wie zum Beispiel in Deutsch­land der Deutsche Richterbund(DRB) und die Neue Rich­tervereinigung(NRV). In diesem Abschnitt geht es vielmehr um Vereinigungen, die sich der Erforschung der Justiz wid­men und daher insbesondere auch Wissenschaftler:innen einschließen. Damit soll freilich die wichtige Arbeit von Richter:innenvereinigungen nicht nur als Interessenvertre­tungen, sondern insgesamt im rechtspolitischen Diskurs nicht geschmälert werden. Richter:innenvereinigungen kön­nen wichtige Partner in der Justizforschung sein, sei es bei der Gewinnung von Expert:innen in der Forschung, sei es bei der Identifizierung von Fragen, die für den Rechtsstaat insgesamt von großer Bedeutung sind. Eine spezielle Vereinigung für Justizforschung ist zum Beispiel die Justice Administration Research Association (JAR). 44 Die JAR ist erst wenige Jahre alt und sehr akade­misch ausgerichtet. Sie veranstaltet eine Konferenz alle zwei Jahre, auf der aktuelle Justizforschung aus der gan­zen Welt in mehreren parallelen Panels präsentiert und dis­kutiert wird. Darüber hinaus organisiert die JAR immer wie­der Online-Vorträge zu aktuellen Themen mit Vortragenden aus der ganzen Welt. Die IACA, 45 die International Association for Court Admi­nistration, wurde 2004 gegründet und gibt die Zeitschrift International Journal for Court Administration heraus. Auch diese Vereinigung widmet sich der Justizforschung und organisiert Konferenzen. Sie ist weniger europäisch und akademisch ausgerichtet als die JAR. Allerdings wird Justizforschung nicht nur im Rahmen die­ser Organisationen präsentiert, sondern auch auf breiter ausgerichteten soziologischen und politologischen Konfe­renzen. Die European Group for Public Administration (EGPA) 46 besaß beispielsweise bis 2025 eine eigene Perma­nent Study Group für Justizforschung, doch wollen sich die Co-Chairs, darunter auch die Autorin, in den kommenden Jahren auf die Arbeit in den spezialisierteren Organisatio­nen konzentrieren. Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik 13