● solches interdisziplinäres Institut könnte aus einem gezielten Förderimpuls durch den Bund und/oder ein oder mehrere Bundesländer hervorgehen. Es könnte jedoch auch einen DFG-geförderten Sonderforschungs bereich 50 als Ausgangspunkt nehmen, den eine Universität mit interdisziplinärem Interesse an der Justizforschung eigeninitiativ beantragen könnte. Denkbar wäre auch eine zeitlich begrenzte Verankerung im Rahmen eines Käte Hamburger Kollegs. ● der DFG und auch des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt könnten Impulse geben und so die Justizforschung gezielt fördern. Auf EU-Ebene wurde bereits eine Ausschreibung über das HORIZON-Programm vorgenommen. 51 2. R essortforschung: Justizforschung könnte auch von der öffentlichen Verwaltung stärker gefördert werden. ● auf Ebene des Bundes als auch der Länder könnte Ressortforschung strategischer betrieben werden, gegebenenfalls auch in Partnerschaft, zur Bündelung von Ressourcen, um besonders wichtige Themen zu untersuchen. Dafür könnte eine praxisorientierte Ressortforschungseinrichtung, vergleichbar der KrimZ oder dem DJI, eingerichtet werden. Eine Erweiterung eines dieser Institute um einen Justizzweig erscheint allerding wenig sinnvoll, weil dies die Arbeit zu sehr inhaltlich beschränken könnte, zum Beispiel auf Strafgerichte im Rahmen der KrimZ. Denkbar wäre auch, Ressortforschung stärker über das BfJ zu koordinieren, das hier bereits wichtige Bündelungsfunktionen wahrnimmt. ● wäre auch, dass die Justizministerien von Bund und Ländern ein Forum für den informellen Austausch mit Justizforscher:innen einrichten, in dem aktuelle Justizthemen besprochen werden, um so den Blick über das aktuelle Tagesgeschehen hinauszuweisen. Möglich wäre es wiederum, diese Anstrengungen über das BfJ zu koordinieren. Sollte eine eigene Ressortforschungseinrichtung gegründet werden, könnte auch diese die Koordination übernehmen. ● die Justizminister:innenkonferenz könnte eine Rolle spielen, freilich weniger als Forum der Diskussion über einzelne Themen der Justizforschung, weil die Sitzungstermine mit tagesaktuellen Themen hinreichend gefüllt sein dürften. Die Bedeutung der Justizforschung könnte dort jedoch zentral betont werden. 3. J ustiz: Gerichte sollten zielgerichtet mit der Wissenschaft zusammenarbeiten, um aktuelle Fragestellungen zu diskutieren und gegebenenfalls in Forschungsprojek ten weiterzuentwickeln. ● niedrigschwellige Kooperation zwischen Gerichten und örtlichen Universitäten hat bereits Tradition und sollte sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch vonseiten der Justiz gestärkt werden. Gerade Präsident:innen, die für einen solchen Austausch offen sind, können mit wissenschaftlicher Kooperation einerseits Impulse für Themen erhalten, die an ihren Gerichten wichtig sind, andererseits aber auch Anregungen für Forschungsarbeiten in die Wissenschaft senden. Umgekehrt ist Offenheit aufseiten der Justiz für die Wissenschaft wichtig, um beispielsweise mit Umfragen und Interviews Justizforschung betreiben zu können. ● Bedeutung von Kooperationen für den wissenschaftlichen Austausch kann auch bei bundesweiten Treffen der Präsident:innen höherer und höchster Gerichte aller Gerichtsbarkeiten betont werden. Erkenntnisse und Fragestellungen der Justizforschung können diskutiert und Anregungen an Gerichten unterer Instanzen gegeben werden. Überdies können wichtige Forschungsfragen identifiziert und als Anregungen an die Forschung weitergeleitet werden. ● ist auch die Einbindung der Deutschen Richterakademie mit Tagungen zu Einzelthemen der Justizforschung und im Hinblick auf eine allgemeine Sensibilisierung von Richter:innen sowie Staatsanwält:innen für die Justizforschung. Ebenso möglich wäre eine überregionale Vernetzung von Forschung und Wissenschaft über die Richterakademie unter Einbindung auch ihrer internationalen Partner, insbesondere des EJTN. ● ist auch eine Erweiterung der Deutschen Richterakademie um eine Forschungsabteilung denkbar, doch würde dies eine Neuausrichtung bedeuten, die genau überlegt werden müsste, weil sie den Charakter der Institution grundlegend verändern würde. 16 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Evidenzbasierte Justizforschung für effektive Rechts- und Justizpolitik
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