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Der Just-Transition-Mechanismus : strategischer Hebel für sozial gerechte Übergänge weltweit
Entstehung
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ohne konkrete Maßnahmen, Zielpfade oder Finanzierungs­angaben. 9 Auch die NDC-Partnership(ein multilaterales Programm, das Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Klima­pläne unterstützt) verzeichnet eine wachsende Zahl an Unterstützungsanfragen zur Integration von Just-Transition­Prinzipien in nationalen Klimaplänen. Deutschland ist hier der größte bilaterale Unterstützer im Bereich Just Transition. 10 Innerhalb eines Just-Transition-Mechanismus kann Deutsch­land daher entscheidend zu der gegenseitigen Integration von Pariser Klimazielen und Entwicklungsprioritäten beitragen. Ein im UNFCCC verankerter Just-Transition-Mechanismus kann diese synergetischen Wechselwirkungen katalysieren 3.3 People-centric: Menschenrechte und Partizipation als Umsetzungsbedingung Das Just-Transition-Konzept ist kein rein technokratisches Strukturwandelprogramm. Im Gegenteil, es rückt den Men­schen und seine Rechte ins Zentrum der Transformation unserer Wirtschaften und Gesellschaften. Unter dem Schlagwort people-centric, also einem menschenzentrierten Ansatz, haben sich auch die UNFCCC-Mitgliedstaaten diesem normativen Ziel verschrieben. 11 Was diese zunächst leere Wort­hülse umfasst, wurde bereits in der letzten COP-Entscheidung konkretisiert, jedoch noch nicht in Verbindung mit der Arbeit des zukünftigen Mechanismus gebracht. Für den Erfolg des Just-Transition-Mechanismus bleiben also gewisse Mindest­anforderungen an die Umsetzung von partizipativen und inklusiven Transformationsprozessen entscheidend. Zwei unabdingbare Säulen stellen dabei die Wahrung der Men­schenrechte und partizipativer Prozesse dar. Die Transformation bedeutet zugleich eine Abkehr von fos­silen Strukturen, wie auch den Aufbau einer neuen Ökono­mie. Während Ersteres die Grundlage für die Wahrung der Menschenrechte darstellt, können Übergangsmaßnahmen selbst Auswirkungen auf diese universellen Rechte haben negativ wie positiv. Ein prägnantes Beispiel ist der Abbau von Lithium für Batteriespeicher, dessen intensiver Wasser­verbrauch die Lebensgrundlagen der einheimischen Bevöl­kerung gefährdet. Zugleich stärkt die Elektrifizierung des Verkehrssektors das Recht auf eine saubere Umwelt. Diese Ambivalenz zeigt: Die Transformation kann Menschenrechte schützen oder untergraben. Welches Szenario zutrifft, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Daher gilt es, die allgemeinen Menschenrechte als Mindeststandards in je­dem Just-Transition-Projekt zu verankern. Dabei müssen vulnerable Gruppen besonders berücksichtigt werden. Vulnerabilität ist stark kontextsensibel. Dennoch verdienen vier Gruppen auf Grund ihrer gesellschaftlichen Rollen im Kontext des gerechten Übergangs besondere Aufmerksamkeit: Indigene Bevölkerungsgruppen sind besonders von neuen, potenziell extraktivistischen Aktivitäten im Namen des grünen Wandels betroffen etwa dem benannten Abbau von Lithium. Das Prinzip des Free, Prior and In­formed Consent bietet den etablierten völkerrechtlichen Rahmen zu der Beteiligung indigener Gruppen. Weiblich gelesene Personen sind überproportional in in­formeller und unbezahlter Care-Arbeit tätig und bleiben dadurch oft strukturell unsichtbar in der Transformation. In vielen Ländern des Globalen Südens sind Frauen zudem vermehrt in der Landwirtschaft beschäftigt, einem Sektor, der durch den Klimawandel und durch Transformations­maßnahmen besonders betroffen ist. Notwendig ist daher ein explizit gender-transformativer Ansatz, der nicht nur Benachteiligungen berücksichtigt, sondern auch ihre strukturellen Ursachen angeht. Kinder und Jugendliche sind die Arbeitskräfte von mor­gen und zugleich diejenigen, die am längsten mit den Konsequenzen heutiger Klima- und Anpassungspolitiken leben werden. Investitionen in Bildung und Qualifizierung sind deshalb ein zentrales Element gerechter Transforma­tion. Sie ermöglichen jungen Menschen, an der neuen Ökonomie teilzuhaben. Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis werden aufgrund der Entstehungsgeschichte des Just-Transition­Konzepts im folgenden Abschnitt gesondert behandelt. Die universellen Menschenrechte bilden dabei das Fun­dament, auf dem Arbeiterrechte aufbauen. Rechte allein genügen allerdings nicht, sie müssen in lokale Gegebenheiten übersetzt werden. Damit eine Just Transition tatsächlich den Menschen in seiner Lebensrealität in den Mittelpunkt stellt, benötigt es partizipative Prozesse, die Rechte in Realität umsetzen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, braucht es eine umfassende Beteiligung in allen Phasen der Transformation. Von der Entwicklung über die Implemen­tierung bis zur Evaluierung von Maßnahmen. Das schafft nicht nur bessere Politiken, sondern kann zugleich als Re­chenschaftsmechanismus fungieren. Dies erfordert, dass lokale Gemeinschaften befähigt werden, Entscheidungen aktiv mitzugestalten, etwa durch Kapazitäts­aufbau und kreative, niedrigschwellige Beteiligungsformate. Ein solch menschenzentrierter Ansatz ist keineswegs ein rein ideeller Anspruch. Er ist die Voraussetzung für das Ge­lingen des sozial gerechten Wandels. Wie bereits erläutert, kann ein partizipativer Prozess Akzeptanz schaffen. Politiken, die gemeinsam gestaltet werden und sich an den tatsächlichen 9  https://www.ilo.org/sites/default/files/2026-01/Mapping%20NDC%203.0.%20global%20trends.pdf. 10  https://ndcpartnership.org/sites/default/files/2025-12/just-transition-insight-brief.pdf. 11  https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma7_5_UAE%20JTWP_auv.pdf. Kernelemente für gerechte Übergänge weltweit 9