Konflikte erscheinen dann als Resultat abweichenden, dysfunktionalen oder irrationalen Verhaltens von Personen bzw. Gruppen. Wird demgegenüber davon ausgegangen, dass die Gesellschaft selbst durch Unterschiede, Widersprüche und Gegensätze gekennzeichnet ist, so wird der Konflikt eher positiv, nämlich als Ausdruck und Element sozialen Wandels und als Beitrag zur Stabilisierung und Integration der Gesellschaft interpretiert. Die Bereitschaft bzw. Fähigkeit zur Konfliktaustragung wird von daher auch als ein Kriterium für die Starrheit oder Flexibilität eines sozialen Systems angesehen. Aufgrund ihrer Vielzahl und Intensität stellen diese Konflikte eine der großen Herausforderungen dar, mit denen Integrationspolitiken in den westeuropäischen Einwanderungsgesellschaften gegenwärtig und in absehbarer Zukunft konfrontiert sind. Von zentraler Bedeutung für ein demokratisches Zusammenleben der Angehörigen von einheimischen und zugewanderten Bevölkerungsgruppen und dessen politische Gestaltung ist damit die Auseinandersetzung mit der Frage, die Giddens folgendermaßen formuliert hat: „Unter welchen Bedingungen können die Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen oder kultureller Gemeinschaften miteinander auskommen? Und unter welchen Umständen arten die Beziehungen zwischen ihnen wahrscheinlich in Gewalt aus?“(Giddens 1997, S. 324 f.; vgl. ähnliche Fragestellungen bei Smolicz 1982, S. 44 f. und Rex 1996, S. 99) 3.2 Gewaltfreier Umgang mit Konflikten als Merkmal der Demokratie Entstehung, Verlauf und Auswirkungen von Konflikten sind nicht nur von gesellschaftlichen, sondern auch von politischen Faktoren abhängig. Der politische Umgang mit sozialen Konflikten kann wiederum sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich lassen sich die folgenden Politiktypen unterscheiden: • i~áëëÉòJÑ~áêÉ- mçäáíáâÉå: Sie beinhalten passive Verhaltensweisen gegenüber sozialen Konflikten und resultieren in der Regel aus deren Leugnung, Verdrängung, Unterschätzung, Idyllisierung oder Romantisierung und/oder der Hoffnung, dass diese sich von alleine lösen. • råíÉêÇê Ω ÅâìåÖ=îçå=hçåÑäáâíÉå: Sie beruhen in der Regel auf einer Überbetonung der von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ausgehenden Gefahren und Bedrohungen. Die Austragung von Konflikten soll kraft Befehl oder Gewalt vermieden oder blockiert werden. Bricht ein unterdrückter Konflikt doch offen aus, wird er gewöhnlich von allen Beteiligten unverhältnismäßig aggressiv geführt. • i ∏ ëìåÖ=îçå=hçåÑäáâíÉå: Hier wird auf die vollständige Beseitigung der Ursachen, der Spannungen und der Gegensätze abgestellt, die den Konflikten zugrunde liegen, in der Hoffnung, dass diese damit ein für allemal ‚gelöst’ und beendet sind. • c ∏ êÇÉêìåÖ=ìåÇ=sÉêëÅÜ®êÑìåÖ=îçå=hçåÑäáâíÉå: Diese ergeben sich entweder als unbeabsichtigte Folge politischen Handelns oder im Zusammenhang mit einer bewussten Instrumentalisierung für bestimmte gesellschaftspolitische Zwecke, insbesondere zur Durchsetzung von Interessen an dem Erhalt oder der Erweiterung von Macht- und Herrschaftspositionen(vgl. Thränhardt 2001, S. 43 ff.). • oÉÖìäáÉêìåÖ=ìåÇ=fåëíáíìíáçå~äáëáÉêìåÖ=îçå=hçåÑäáâíÉå: Dabei handelt es sich um Politiken, bei denen Konflikte als ein ‚normales’ soziales Phänomen, als legitim und als prinzipiell positiv für die gesellschaftliche Entwicklung und Integration gesehen werden. Konflikte sollen offen ausgetragen werden können, ohne dass auf deren Unterdrückung oder eine endgültige ‚Lösung’ abgestellt wird. Die jeweiligen Konflikt71
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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik in Einwanderungsgesellschaften : zwischen Ideal und Wirklichkeit der Demokratie
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