42 Gemeinsames Vorgehen von bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegungen Das nahende Kriegsende, die politischen Unruhen und die Revolutionswirren gaben der Frauenstimmrechtsbewegung neuen Aufschwung. Das bürgerliche Frauenstimmrechtslager schloss sich zusammen und begann, mit der sozialdemokratischen Frauenbewegung zusammenzuarbeiten. Gemeinsam wurden nun große Frauenversammlungen in allen größeren Städten veranstaltet. Der„gemäßigte“ Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung hielt sich allerdings bis zuletzt ganz und gar fern. Die im Reichstag vertretenen Parteien – außer der SPD – verhielten sich weiterhin ablehnend. Am 22. März 1917 wurde der Gesetzentwurf für das allgemeine Wahlrecht„ohne Unterschied des Geschlechts“ durch Eduard Bernstein(SPD) und Genossen wieder im Reichstag vorgelegt und wieder abgelehnt. Im Dezember 1917 wurde im Preußischen Landtag eine„Erklärung zur Wahlrechtsfrage“ übergeben und in der Frauenpresse veröffentlicht. Die Frauen forderten politische Gleichberechtigung mit dem Manne: allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle gesetzgebenden Körperschaften. Die Erklärung war von Marie Juchacz für die sozialdemokratischen Frauen in der MSPD, von Marie Stritt(1855 – 1928) für den Zusammenschluss bürgerlicher Frauen im„Deutschen Reichsbund für Frauenstimmrecht“ und von Minna Cauer(1841 – 1922) für den„Deutschen Bund für Frauenstimmrecht“ unterschrieben. Was von Marie Stritt als Ereignis„von Bedeutung und eine ganz neue Erscheinung in der politischen Frauenbewegung“ gefeiert wurde, war für Clara Zetkin ein Beweis, dass„die sozialdemokratische Frauenbewegung zu einer Nichts-alsReformbewegung entartet[war], die die bürgerliche Ordnung nicht stürzen, sondern stützen will“. 85 Die USPD hatte die Unterstützung der Erklärung abgelehnt. 85 Zetkin 1958, S. 220.
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"Her mit dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht für Mann und Frau!" : Die internationale sozialistische Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Kampf um das Frauenwahlrecht
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