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Dic Folter von Leipzig

Vom Sekretariat der Sozialistischen Arbeiter- Internatio­nale wird uns geschrieben:

Im August 1934 find in Leipzig auf einen Schlag etwa 120 frühere Funktionäre der Sozialdemokratischen Partei von der Geheimen Staatspolizei festgenommen worden. Von ihnen sind ungefähr 40 in Haft geblieben. Gegen sie ist eine Voruntersuchung wegen Hochverrats eingeleitet. Die Behandlung, die man ihnen hat zuteil werden lassen, ist ein Musterbeispiel für die Untersuchungsmethoden der Gestapo . In zivilisierten Ländern ist die Voruntersuchung ein Mittel, ein Verdacht, den man hat, auf seine Stichhaltigkeit zu prüfen. In der Barbarei des dritten Reiches" hat sie den Zweck, Verdachtsgründe, weil man sie nicht hat, fünst=. lich zu erzeugen. In zivilisierten Ländern wird untersucht, ob eine gegen den Untersuchungshäftling erhobene Beschuldi­gung begründet ist. Das dritte Reich" hat die Unter­fuchungsmethoden des finstersten Mittelalters wieder zu Ehren gebracht. Wenn die Gestapo nicht weiß, weisen sie ihre Gefangenen beschuldigen soll, versucht sie, Geständnisse durch Folterungen von ihnen zu erpressen. Wenn sie nicht weiß, weisen sie ihre Opfer bezichtigen soll, sucht sie durch viehische Mißhandlungen sie zu zwingen, zu Anflägern ihrer selbst und zu Verrätern an ihren Freunden zu werden. Dieses barbarische Verfahren ist an den in Leipzig im August verhafteten ehemaligen sozialdemokratischen Funktionären ausprobiert werden, aber an ihnen nicht zum ersten Male. Im Frühjahr 1934 sand vor dem Reichsgericht die Ver­handlung gegen Klühs und Genossen statt. Zwei von den Angeklagten, der betagte Karl Hildenbrand , ehemaliger würtembergischer Minister und sozialdemokratischer Reichs tagsabgeordneter, und Frand, früher Mitglied des sozial: demokratischen Parteivorstandes, mußten freigesprochen werden, weil ihnen der einwandfreie Nachweis gelungen war, daß man sie durch schwere Mißhandlungen zu falschen Geständnissen gezwungen hatte. Man war so vorsorglich ge­wesen, bei diesen Verhandlungen die Oeffentlichkeit auszu­schließen, damit sie nicht erfahre, daß aus Angeklagten des Dritten Reiches " Anfläger seiner Barbarei geworden waren. Von dem Prozeß gegen Köhler und Genossen( Sozialistische Arbeiter- Partei) hat die Weltöffentlichkeit Kenntnis be­kommen. In diesem Prozeß hat ein Beamter der Gestapo , Herr von Plotho, bei der Vernehmung zugegeben, daß jämt= liche Angeklagte solange geschlagen worden sind, bis sie ge­standen haben, was die Gestapo brauchte, um ihnen den Prozeß zu machen.

Das Foltersystem der Gestapo ist aber nicht nur ein Apparat zur Produktion von Anklagematerial gegen poli­tische Gefangene, sondern auch ein Werkzeug der Rache an politischen Gegnern. Seine Opfer sollen dafür büßen, daß es auch im dritten Reich" Aufrechte9 gibt, bei denen die Peitsche des Terros wie das Trommelfeuer der Reklame ihre Wir­fung versagen. Seit April 1933, also fast zwei Jahre lang, wird der ehemalige sächsische Innenminister und sozialdemo­kratische Landtagsabgeordnete Hermann Liebmann , der nahezu 30 Jahre lang in der Leipziger Volkszeitung " tätig war und jahrzehntelang an der Spitze der Leipziger Parteiorganisation gestanden hatte, in Konzentrationslagern gequält. Liebmann, ehemaliger Metallarbeiter, ein Bühne von Gestalt, ist jetzt, wie Augenzeugen berichtet haben, nur noch eine Ruine feinerielbst. Er ist ein Opfer der politischen Rache des Herrn Mutschmann, des national­fozialistischen Königs von Sachsen , auf deſſen ausdrücklichen Befehl ihm eine besonders martervolle Behandlung zuteil wird. Er war in Gefahr, ein Auge zu verlieren oder hat Das Motiv, das den Leipziger Verhaftungen und der Be­

ce vielleicht schon verloren.

Ebermayer gegen Kerri

In der deutschen medizinischen und juristischen Fachwelt ist zur Zeit der Kamps um das Abtreibungsproblem, strafrechtlich gesehen, in vollem Gange. Das alte deutsche Strafrecht gewährte bekanntlich eine befriedigende Lösung des Streitgegenstandes nicht. Nun hatte vor ungefähr einem Jahr eine Denkschrift des Preußischen Justizministers Kerrl, betitelt Nationalsozialistisches Strafrecht", den Versuch ge= macht, der bisherigen strafrechtlichen Gestaltung der Dinge auf dem Gebiete der künstlichen Geburtenbeschränkung und der Abtreibung neue Wege im Sinne des Aufbruchs der Nation" zu weisen. In der amtlichen Denkschrift hieß es

darüber:

Eine strafrechtliche Handlung soll nicht angenommen werden, wenn ein Amtsarzt oder ein approbierter Arzt mit Zustimmung eines Amtsastes based in butt oder in der Leibesfrucht tötet, um eine ernste Gefahr

für das Leben der Mutter abzuwenden."

handlung der Verhafteten zugrunde liegt, geht eindeutig aus der Wahlstatistik des dritten Reiches" und der Liste der Opfer hervor. Herr Mutschmann nimmt Rache dafür, daß hier am Orte der Geburt der deutschen Arbeiterbewegung die Abstimmungen allem Terror zum Trozz die stärkste Gegnerschaft gegen das Hitlerregime ergeben haben. Des­halb hat man befannte und weniger befannte frühere Funktionäre der Sozialdemokratischen Partei gegriffen in der Hoffnung, damit diesen Herd des Widerstandes endgültig zu löschen. Unter den 40 Eingeferkerten befinden sich:

Dr. Erich 3eigner, etwa 50 Jahre alt, ehemals sächsischer Ministerpräsident; Gustav Adolf Müller, ungefähr 45 Jahre alt, ehemals sächsischer Landtagsabgeordneter, Vorsitzender des Reichsbanners der Ortsgruppe Leipzig , Mitglied des Vorstandes des Leipziger Bezirks der Sozial­demokratischen Partet, Sefretär des Allgemeinen Deutschen Bankbeamten- Verbandes; Christian Ferfel, über 50 Jahre alt, ehemals sächsischer Landtagsabgeordneter, Bevollmäch­tigter des Verbandes der Rithografen und Steindrucker; Albert Fichte, etwa 30 Jahre alt, fast 30 Jahre lang Redakteur der Leipziger Volkszeitung " geweien, ehemals Mitglied des Vorstandes des Bezirks Leipzig der Sozial demokratischen Partei; Kurt Günther , etwa 40 Jahre alt, früher Redakteur der Leipziger Volkszeitung "; Schön feld, etwa 40 Jahre alt, ehemals Reiter der Ortsgruppe Alt- Leipzig der Sozialdemokratischen Partei.

Die übrigen Berhafteten sind gleichfalls ehemalige fozial­demokratische Funktionäre. Müller und Ferkel waren zu­gleich mit anderen Gewerkschaftsangestellten bereits im Mai 1933 verhaftet worden. Man hatte versucht, ihren geachteten Namen durch die Korruptionsverfahren zu beflecken. Der Versuch war erfolglos, und sie mußten nach einigen Wochen aus der Haft entlassen werden.

Die im August Festgenommenen sind graufig gemartert worden, der unwiderlegbarste Beweis dafür, daß man nichts anderes von ihnen weiß, als daß sie ihrer sozialistischen Ge­sinnung tren geblieben find. Schönfeld mußte in die Irrenanstalt Dösen eingeliefert werden. Das beklagens­werteste Opfer der Leipziger Gestapo ist Christian Fer­fel, der besten einer, wegen der Lauterfeit seiner Gesin­nung von den Freunden geliebt, wegen der Vornehmheit und Sachlichkeit seiner Kampfesweise auch von den Gegnern ge= achtet. Er ist, ein großer und kräftiger Mann, unter den Folgen unvorstellbarer Torturen nach wochenlangem, qual­vollem Krankenlager im Oftober in der Frrenanstalt Dösen gestorben. Unter der Leipziger Arbeiterschaft hatte sich die Nachricht von diesem Todesopfer der Leipziger Gestapo rasch verbreitet. Rund 400 Genossen hatten an der Bestattung

Ferkels teilgenommen, obwohl jeder fürchten mußte, daß

ihn die Gestapo dafür zur Verantwortung ziehen könnte. Der feige Mord an Christian Fertet, von dem den Folterknechten Görings nichts anderes bekannt ist als die Unbeirrbarkeit seines proletarischen Kampfgeistes, zeigt die Gefahr, die über den anderen Verhafteten von Leipzig schwebt, nicht weil sie Verbrechen begangen haben, die die zivilisierte Welt als straiwürdig ansieht, sondern weil ihnen das Schicksal Ferkels droht, oder weil sie, von Materungen zermürbt, Taten gestehen könnten, die sie nicht begangen haben. Die sächsische Gestapo hat bisher ihre Tätigkeit, die an Brutalität hinter den international bekannten Methoden des Columbia- Hauses in Berlin nicht nachsteht, unbeachtet

Regierungsteindliche Arßerungen"

Wuppertal , 14. Januar.

Der Betriebszellenobmann eines Barmer Unternehmens war entlajien worden. Die Firma hatte die Kündigung mit Arbeitsmangel begründet. Der Betriebszellenobmann war der Ansicht, daß dies nur ein gesuchter Vorwand set. Allein deshalb, weil der Führer des Betriebes ihn nicht als Betriebszellenobmann haben wolle, sei er entlassen worden. So machte er vor dem Barmer Arbeitsgericht geltend, vor dem er als Kläger erschienen war, um mit Hilfe des Gerichts den Widerruf der Kündigung, mindestens aber eine Kündi gungsentschädigung durchzusehen. Der entlassene Betriebs= zellenobmann machte, von einem Rechtsbeistand der deut­ichen Arbeitsfront" unterstützt, geltend, daß Arbeitsmangel in die em Falle fein hinreichender Kündigungsgrund sein könne, weil das über 80 Arbeiter und Angestellte beschäfti­gende Unternehmen, troß der angeblich starf zusammen= geschrumpften Aufträge, nur zwei Angestellte, aber feinen einzigen Arbeiter entlassen habe.

Der wahre Kündigungsgrund sei woanders zu suchen. Die beflagte Firma habe den Betriebszellenobmann vielmehr deshalb aus dem Betrieb haben wollen,

weil er den Betriebsleiter wegen regierungsfeindlicher Aeußerungen angezeigt habe.

Bei diesem Vorgehen könne jedoch dem Kläger nur der ein­zige Vorwurf gemacht werden, daß er sich nicht mit der Par­tei in Verbindung gesetzt habe, um den Betriebsleiter vor der Erstattung einer Anzeige zunächst verwarnen zu lassen. Die beklagte Firma, ebenfalls von einem Rechtsbei stand der deutschen Arbeitsfront unterstüt (!), verteidigte ihr Vorgehen damit, daß Arbeitsmangel in Verbindung mit der Verknappung an Rohmaterialien der wirkliche Entlassungsgrund gewesen sei. Im übrigen habe sich der Kläger erhebliche Verstöße gegen die Erfordernisse des Betriebes zuschulden kommen lassen. Er habe gewußt, daß der von ihm bekämpfte Betriebsleiter unentbehr­lich für den Betrieb gewesen ist.

Trotzdem habe er ihn kurzerhand verhaften lassen, die Arbeiterschaft auf die Vorgänge der Verhaftung beson ders aufmerksam gemacht und demonstrativ seine Freude und Genugtuung gezeigt. Monatelang habe er sich alle Aeußerungen des Betriebsleiters aufgeschrieben, äußerlich aber mit ihm freundschaftlich verkehrt, nur um ihn besser aushorchen zu können. So habe der Kläger offen­sichtlich gegen die Interessen des Betriebes verstoßen. Trotz dieses Verhaltens habe die Firma versucht, dem Kläger an­derweitig eine neue Stelle zu verschaffen. Angesichts der ganzen Sachlage kam das Gericht in seinem Urteilsspruch zu. einer

Ablehnung der Klage des früheren Betriebszellenobs manns.

Den Nachweis, daß nicht Arbeitsmangel, sondern lediglich die Tätigkeit des Klägers als Betriebszellenobmann zur Entlassung geführt habe, sah das Gericht als nicht erbracht an. Da die Tätigkeit der Angestellten nicht ohne weiteres durch Kurzarbeit habe gestreckt werden können, hätten An­gestellte entlassen werden müssen. Allerdings war auch das Gericht der Auffassung daß das Verhalten gegen über dem Betriebsleiter zur Kündigung beigetragen habe,

von der Deffentlichkeit ausüben fönnen. Es ist aber höchste Zeit, daß im besonderen die internationale proletarische Deffentlichkeit eingreift zum Proteit gegen die mörderische Rachejnitiz des dritten Metches" und zum Schuße von Ge Barth- nicht fragbar" nossen, die unserer Sache die Treue bewahrt haben.

Kommission erschienen! In thm ist von der ganzen euge nischen Indikation" auch nicht an einer Stelle mehr die Rede! Die Fachwelt drückt diesen eklatanten und vollständigen Rückfall in das juristische Vermächtnis des früheren Systems der Schande" vorsichtig so aus, daß nach dem Be­richt der vom Reichsjustizminister eingesetzten Strafrechts­fommission die erbbiologischen Fragen nicht mehr die über­ragende Rolle spielen, wie in der Preußischen Denkschrift". ( So zu lesen in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift"

Nr. 51, Seite 1971.)

Statt der Tentschrift hat man sich aber in der Kommission

erinnert, daß es einmal unter dem System" einen gewissen

Ebermayer, seines Zeichens früherer Oberreichsanwalt, gegeben hat, der schon von dem Reichstag des Jahres 1927(!) für dessen Strafrechtsreformberatungen als haupt=

Gefächlicher Gutachter hinzugezogen worden war; und deſſen Standpunkt hat sich nun die Kommission tros Kerri jast jo

Sicherlich eine ganz vernünftige Beſtimmung. Der Pjerde fuß des nationalsozialistischen Einschlags des amtlichen Mach­werfes wird aber sofort bei näherer Durchsicht der im einzelnen gemachten Reformvorschläge sichtbar. In den vierzehn Jahren der Schande" oder des Systems" war auf diesem Gebiete die einzige ernsthafte Diskussion unter Fach­leuten ausschließlich über die sogenannte soziale Indi= tation". Das heißt: Es sollte als Grund einer statthaiten Schwangerschaftsunterbrechung vom Gesetz aus betrachtet werden, wenn die Mutter nicht in der Lage war, ihr Kind zu erhalten und insbesondere die Geburt des Kindes die Gebärerin in unerträgliche wirtschaftliche Verhältnisse ge­stürzt haben würde. In Kerrls Denfschrift befindet sich aber über die Zulassung der sozialen Indikation" fein Ster­benswörtchen! Dafür aber weist diese amtliche Denkschrift folgende Bestimmung auf:

Auch ohne Gefahr für die Mutter dürfen die erwähnten Gingriffe erfolgen, um die folgen einer Notzucht oder einer offenfundigen Raffenschändung abzuwenden."

gut wie völlig zu eigen gemacht! Ebermayer hat seine An­

hat, auch der Deffentlichkeit in einem bekannten Buch

60000202

" Der Vorsitzende der Dienst straffammer für den Nes gierungsbezirk Köln teilt uns folgendes mit:

Die vielfach in der Presse erschienene Behauptung, der evangelische Theologieprosessor Dr. Barth aus Bonn sei wegen seiner Haltung gegenüber der Leistung des neuen Beamteneides aus dem Dienst entlassen worden, ist unzu­treffend. Professor Barth mußte vielmehr wegen einiger politisch bedenklicher Aeußerungen, wegen Verweigerung der Leistung des deutschen Grüßes" in der Vorlesung an der Universität und wegen seiner für einen deutschen Be­amten und Jugenderzieher nicht tragbaren Ableh nung des neuen Staates entlassen werden. Die Frage der Eidesleistung hat nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt. Auch hat es sich in dem Ver­fahren nicht um die Entscheidung über einen Konflikt zwischen staatlichen Ansprüchen und dem Willen Gottes gehandelt.

Universitätsprofessor Barth hat gegen das Urteil der Dienststrafkammer noch die Möglichkeit der Berufung an das Oberverwaltungsgericht, so daß seine Dienstentlassung noch nicht endgültig ist."

Das ist eine dankenswert deutliche Erklärung. Max Barth wurde entlassen nicht wegen der formalen Eidesverweige­rung, sondern wegen seiner grundsätzlichen politischen Hal­tung. Der hochpolitische Charakter der Maßregelung wird damit zugegeben,

ſichten, die nun eben das Reich zu seinen amtlichen gemacht Fünfzig Jahre Dienst am Recht zugänglich gemacht. Drolet und Bonze im.driffen Reich"

Darin sagt er über die eugenische Indikation", dieses jetzt schon abgehalfterten Steckenpferdes des dritten Reiches" in seiner Blüte Maienfünde:

Was die eugenische Indikation anlangt, so wird auch von ärztlicher Seite anerkannt, daß die Erblehre noch nicht weit genug entwickelt ist, um in einzelnen Fällen mit Sicherheit feststellen zu können, ob eine Unterbrechung der Schwangerschaft angezeigt ist."

Dieses Urteil über die Nazi- Bastelei an der Rasse ist ein sach vernichtend; die munter sterilisierenden Aerzte im ,, dritten Reich" sollten es sich auch hinter den Spiegel stecken! Ebermayer ist freilich auch kein Freund der sozialen Indi­fation; aber als gewissenhafter Mann ganz bürgerlicher Denfart doch aus wesentlich anderen Gründen, als er die Erbbiologie abtut! Er erkennt ausdrücklich an, daß in sozialer Hinsicht manche Fälle dazu angetan seien, die Schwangerschaft zu unterbrechen; aber er glaubt nicht, an die Möglichkeit, hier einen objektiven Maßstab für den Ge­jespraftifer zur Hand zu haben und befürchtet von einer laren Handhabung der sozialen Indikation die Aushubung zu Zwecken des Unings. Darüber kann man streiten. Auf Indifation ganz anderes Verständnis als der

Statt der sozialen also die eugenische" Indikation, die es mit der Raise und was man so sich darunter vorstellen will, auf sich hat! Was ist das übrigens: eine offenfundige Rassen­schändung"? Ein arisches" Mädchen liebt einen Juden. Es verheiratet sich mit ihm und es soll ein Kind bekommen. Der Nazi- Arzt des zuständigen Dorfes wird in dem frohen Gr­Nazi- stbedingt eine jogar fehr offenkundige Raſſenſchän- jozialen bringt auch der alte bürgerliche Strafjurist der

Nun ist aber vor furzem das Preußische Justizministerium nationalsozialistischen Rasse- Otulier- und Pfropfmethoden

im Sinne der Fridschen Verwaltungsvereinfachung felig entichlafen und im Reichsjustizministerium aufgegangen. Die amtliche Denfichrift über Nationalsozialistisches Strafrecht"

entgegen.

Die deutschen freien Gewerkschaften hatten in jedem Jahre den erwerbslosen und invaliden Verbandskollegen eine be­sondere Weihnachtsunterstützung ausgezahlt. Bereits Weih­nachten 1933 aber hat die Deutsche Arbeitsfront feine Weih­nachtsunterfügung an die Erwerbslosen und Invaliden, dafür jedoch den hochbezahlten braunen Bonzen ein volles dreizehntes Monatsgehalt ausgezahlt. Auch in Danzig haben gehalt aus den gestohlenen Arbeitergroschen angeeignet. Doch sich die Bonzen der Arbeitsfront ein dreizehntes Monats= da der freigewerfschaftliche Verband Verband der Danziger Eisenbahn und Hafenausschußbediensteten" dem erwerbs­losen und invaliden Kollegen die traditionelle Weihnachts­unterstützung auszahlte, mußte die Danziger Arbeitsfront ebenfalls diese Unterstützung bewilligen. Im Jahre 1933 hatte der gleichgeschaltete Eisenbahnerverband noch aus der gestohlenen freigemerfichaftlichen Kasse 25 Danziger Gulden pro erwerbsloses und invalides Mitglied ausgezahlt, in diesem Jahre nur noch 7 Gulden. Die braunen Bonzen aber haben ihr volles dreizehntes Monatsgehalt auch dieses Jahr wieder eingestrichen. Im dritten Reich", wo die Arbeits­front fein Ueberlaufen ihrer Mitglieder zu legalen frei­gewerkschaftlichen Organisationen fürchten muß, wurde auch in diesem Jahre den Erwerbslosen und Invaliden keine Weihnachtsunterstützung ausgezahlt, sondern nur den be­dürftigen" braunen Bonzen.

Trendelenburg in der Wirtschaft, Ebermayer in der Der Kampf gegen die Ka'ho'lken

ist mit hinübergewandert; aber wer denft jetzt noch an sie? Justiz: die verdammten vierzehn Jahre der Schande" find

Beim Reichsjustizministerium besteht nämlich schon seit der Zeit vor der Zusammenlegung im Auftrag des Führers und Reichskanzlers eine Amtliche Strafrechts kommission". In ihr sizzen zwar auch enragierte Nazis, wie der Staatssekretär

eben wieder in vollem Anmarsch!

Freisler, aber auch rachaelehrte von Ruf, wie Grai Gleis Agitiert für die pach und Professor Kohlrausch. Sie bemühen sich dort auch um die Dinge, die" Pa" Kerrl in seiner ministeriellen Denk­schrift schon so famos in Sinne des dritten Reichea" aclöft batte. In diesen Tagen ist nun der Arbeitsbericht dieser

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Deutscie Greifieit"

Frankfurt , 15, Jan. Junge fatholische Sportler, die bisher die zwangsweise Gleichschaltung ihrer Organisation verhin dert hatten, protestierten gegen das von den Nazis verlangte und durchgeführte Aufziehen einer Hakenkreuzfahne auf ihrem Sportplatz und verlangten die Hisung ihrer christ­lichen Fahne. Das wurde abgelehnt. Daraufhin holten die Jungkatholiken die Hakenkreuzfahne herunter. Der Zwischen­des Sportplazes von der Kreisleitung der NSDAP . ent­aogen werden ist.

Greifeit" all hat dazu geführt, daß den Jungkatholiken die Benuzung