heute schon mit ihren Krediten für Effizienzhaussanierungen und klimafreundlichen Neubau, die ausdrücklich auch von Wohnungsgenossenschaften in Anspruch genommen werden können. Vor diesem Hintergrund liegt der eigentliche Bedarf nicht bei klassischen Zuschüssen, sondern bei intelligent konstruierten Nachrangdarlehen. Genossenschaften brauchen eigenkapitalähnliche Mittel, um Neubau, Bestandserwerb und energetische Sanierung zu stemmen, ohne ihre Mieten auf Marktniveau anheben zu müssen. Nachrangdarlehen, die im Haftungsschema hinter den Bankkrediten stehen, verbessern die Eigenkapitalquote, senken das Risiko für Hausbanken und ermöglichen so eine auskömmliche Gesamtfinanzierung trotz begrenzter Renditen. Ein solches Instrument wäre die logische Weiterentwicklung der bestehenden KfW-Förderung: nicht nur einzelne Mitglieder beim Anteilserwerb unterstützen, sondern die Genossenschaft als Träger stärken. Sinnvoll wäre daher ein gemeinsames Programm von KfW, Europäischer Investitionsbank(EIB) und Landesförderinstituten, das gezielt Nachrangdarlehen für genossenschaftliche Projekte bereitstellt – flankiert durch staatliche Absicherungsinstrumente(Garantien, Risikoteilungsfazilitäten). Die öffentlichen Förderbanken würden damit genau die Risiken übernehmen, die private Geschäftsbanken mit ihren regulatorischen und Renditevorgaben nicht tragen können, ohne die Finanzierung vollständig zu verstaatlichen. Entstehen würde ein Finanzökosystem, in dem langfristig stabile, moderat verzinste Mittel für Neubau, Erwerb von Beständen und energetische Sanierung von Genossenschaftsquartieren verfügbar sind. Ein solches Modell ist keineswegs theoretisch: In Wien hat sich eine Kombination aus öffentlicher Objektförderung, zinsgünstigen Darlehen und langfristig orientierten Trägern bewährt, die auf Realwirtschaft und Bestandsorientierung statt auf kurzfristige Kapitalmarkterträge setzt. Übertragen auf Deutschland würde ein Nachrang- und Garantieprogramm für Genossenschaften bedeuten, dass der Staat seine Förderbanken als strategische Partner nutzt, um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern. Die Investitionen heute würden sich morgen in geringeren Wohngeld- und KdU-Ausgaben, niedrigeren sozialen Folgekosten und einer robusteren, weniger spekulativen Wohnungsstruktur auszahlen. 6.3 Zugang zu Grundstücken für Wohnungsbaugenossenschaften Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des genossenschaftlichen Wohnens ist der systematische Zugang zu Grundstücken – und zwar zu Konditionen, die dauerhaft bezahlbare Mieten ermöglichen. Wenn Genossenschaften nur zu Vollmarktpreisen mitbieten können, verlieren sie strukturell gegen renditegetriebene Investor:innen. Deshalb braucht es klare rechtliche und vergaberechtliche Regeln, dass gemeinwohlorientierte Genossenschaften einen prioritären Zugang zu kommunalen und öffentlichen Flächen erhalten und diese nicht zum Höchstpreis, sondern zu einem Festpreis erwerben können. Die Stadt München zeigt, dass kommunale Baugrundstücke politisch zu Festpreisen und mit bevorzugtem Zugang für Genossenschaften vergeben werden können, statt sie dem Höchstpreiswettbewerb zu überlassen. Wichtig ist, dass der Festpreis als„sozialer Ertragswert“ definiert wird. Sozialer Ertragswert heißt: Der Bodenpreis orientiert sich an den langfristig möglichen, gedeckelten Mieten, nicht an der maximal erzielbaren Marktrendite. Das garantiert stabile, kalkulierbare Mieten und macht zugleich transparent, dass die öffentliche Hand bewusst auf Rendite verzichtet, um sozialen Wohnraum dauerhaft zu sichern. Grundstücksausschreibungen – Landeshauptstadt München „Die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken erfolgt durch Konzeptausschreibungen. Die städtischen Grundstücke werden zu lageunabhängigen Festpreisen ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält verpflichtende Grundvoraussetzungen und optionale Auswahlkriterien, die der Stadtrat vorher beschließt. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung.“(Landeshauptstadt München o. J.) Um diese Praxis zu verstetigen, sollte genossenschaftlicher Wohnungsbau ausdrücklich in§ 9 BauGB(„Inhalt des Bebauungsplans“) als Festsetzung ermöglicht werden. Kommunen könnten dann in Bebauungsplänen Flächenanteile festlegen, die vorrangig oder ausschließlich für genossenschaftliche Träger vorgesehen sind – analog zu Quoten für sozialen Wohnungsbau oder bestimmte Nutzungen. Das würde die bisher punktuelle Konzeptvergabe auf eine klare planungsrechtliche Grundlage stellen und Genossenschaften aus der Rolle des Nice-to-Have-Projektpartners in eine strategische Rolle für die Stadtentwicklung heben. Ebenso zentral ist die Wiedereinführung eines starken Vorkaufsrechts. In der Vergangenheit haben Städte Genossenschaften häufig damit beauftragt, im Rahmen kommunaler Vorkaufsrechte Häuser zu übernehmen oder im Auftrag von Mieterinitiativen und Erbengemeinschaften zu handeln. Viele Eigentümer:innen möchten ihre Mietshäuser – gerade nach einem Erbfall – bewusst„in gute Hände“ geben, sehen sich aber ohne strukturierte Angebote und Finanzierungspartner:innen überfordert. Ein robustes, rechtssicheres Vorkaufsrecht, das Kommunen ausdrücklich erlaubt, dieses Recht zugunsten von Genossenschaften auszuüben oder an sie zu übertragen, wäre ein zentrales Instrument, um Bestände schrittweise aus spekulativen Strukturen herauszulösen. Dafür ist eine Änderung des BauGB erforderlich, wie sie auch im aktuellen KoalitionsWohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell 17
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Wohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell : eine zentrale Säule für langfristig bezahlbaren Wohnraum
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