7. Handlungsempfehlungen Wohnungsgenossenschaften können – gemeinsam mit kommunalen Wohnungsgesellschaften als ergänzenden Partnern – zur tragenden Säule einer dauerhaft bezahlbaren Wohnraumversorgung werden. Voraussetzung ist ein kohärenter politischer Rahmen auf allen Ebenen: → Einfache Gemeinnützigkeit einführen: Freiwilliger Status auf Basis§ 5 KStG mit Mietpreis- und Vermögensbindung – als Voraussetzung für bevorzugten Grundstückszugang. → Konditionierten Verkauf als Standard verankern: Öffentliche Grundstücke werden zum sozialen Ertragswert an Genossenschaften mit anerkanntem Status vergeben. → KfW-Nachrangdarlehen ausbauen: eigenkapitalähnliche Fördermittel für Neubau, Bestandserwerb und energetische Sanierung – ergänzt durch EIB- und Landesförderung. → Revolvierenden Wohnbauförderungsfonds aktivieren: Rückflüsse aus Darlehen zweckgebunden reinvestieren – nach dem NRW-Vorbild der 1950er und dem österreichischen Modell. → Vorkaufsrecht stärken: Kommunen sollen es ausdrücklich zugunsten von Genossenschaften ausüben oder übertragen dürfen. Voraussetzung ist die Wiedereinführung eines starken Vorkaufsrechts. → Genossenschaftlichen Wohnungsbau im BauGB festschreiben: Eröffnung einer Festsetzungsmöglichkeit in § 9 BauGB für genossenschaftliche Flächenanteile in Bebauungsplänen. → Neugründungen systematisch fördern: bundesweite Gründungsberatung, vereinfachte Registrierung, Umwandlungsanreize für private Mietshäuser. → Genossenschaften als Energiegemeinschaften stärken: rechtliche Vereinfachung für Mieterstrom, Energy Sharing und Wärmewende im Quartier. Wohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell 21
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Wohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell : eine zentrale Säule für langfristig bezahlbaren Wohnraum
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