vertrag zwischen Union und SPD vereinbart ist. Flankierend braucht es Kampagnen und niedrigschwellige Modelle, die den Verkauf an Genossenschaften vor oder nach einem Erbfall attraktiv und rechtlich einfach machen. Damit dieses Instrumentarium wirklich greift, bilden die unter 6.4 skizzierte„vereinfachte Gemeinnützigkeit“ und eine verlässliche Förderarchitektur die entscheidenden Voraussetzungen. Der besondere Status signalisiert Kommunen und Verkäufer:innen: Hier handelt es sich um einen Träger mit klaren sozialen Bindungen, Mietobergrenzen und Vermögensbindung – also um eine„gute Hand“ im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ergänzt durch passende Nachrangdarlehen und Garantien aus einem Zusammenspiel von KfW, EIB und Landesförderinstituten kann so ein schlüssiges System entstehen: Der Staat stellt Boden zum sozialen Ertragswert bereit, schafft ein starkes Vorkaufsrecht und stellt genossenschaftliche Träger finanziell so auf, dass sie diese Chancen auch nutzen können. Nur dann wird aus wohlmeinenden Einzelfällen eine echte Strukturpolitik für genossenschaftlichen Wohnungsbau. 6.4 Für eine neue, gut handhabbare, „einfache“ Gemeinnützigkeit Es wird daher vorgeschlagen, eine„einfache Gemeinnützigkeit“ für Wohnungsgenossenschaften einzuführen, die darauf abzielt, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum strukturell zu sichern, ohne ein neues bürokratisches Sonderregime zu schaffen. Daher knüpft sie an den bestehenden steuerlichen Status von Vermietungsgenossenschaften(§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG) an und entwickelt diesen gezielt weiter. Der Ansatz ist bewusst pragmatisch: Genossenschaften, die definierte Kriterien erfüllen, können sich durch eine einfache Erklärung einem verbindlichen Rahmen unterwerfen. Dies gilt ausdrücklich auch für bisher noch steuerpflichtige Genossenschaften, die bei Erfüllung der Kriterien in den Status der einfachen Gemeinnützigkeit wechseln können. Dadurch entsteht ein niedrigschwelliger Zugang bei gleichzeitig klaren und langfristigen Bindungen. Kern des Modells ist eine asymmetrische Logik(„easy in, hard out“). Während der Eintritt einfach gestaltet ist, wird der Austritt bewusst erschwert. Damit wird ein zentrales Defizit bisheriger Förderinstrumente adressiert: die fehlende Dauerhaftigkeit. Öffentliche Förderung führt bislang häufig dazu, dass Vermögenswerte langfristig privatisiert werden können, weil der soziale Wohnungsbau nur zeitlich befristete Belegungsbindungen – oft zwischen 12 und 20 Jahren(Pro Mietrecht o. J.) – kennt. Die einfache Gemeinnützigkeit setzt dem eine dauerhafte Gemeinwohlbindung entgegen. Diese umfasst insbesondere die Begrenzung von Renditen, die Sicherstellung bezahlbarer Mieten sowie eine verbindliche Vermögensbindung. Im Falle eines Austritts müssen stille Reserven im gemeinwohlorientierten Sektor verbleiben oder in gleichwertige Strukturen überführt werden. Eine Rückführung in spekulative Verwertung wird so systematisch verhindert. Ein wesentlicher politischer Hebel liegt im privilegierten Zugang zu öffentlichem Boden. Der Status kann als klare Vergabekategorie für Kommunen und Länder dienen: Wer sich dauerhaft zu bezahlbaren Mieten, transparenter Bewirtschaftung und einer Zweckbindung des Vermögens verpflichtet, erhält bevorzugten Zugang zu Grundstücken. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Flächen an nachvollziehbare Kriterien gebunden und strategisch auf die Schaffung dauerhaft preisgedämpften Wohnraums ausgerichtet. Gleichzeitig stärkt dies gezielt die Investitionsfähigkeit von Genossenschaften, da ihnen der Zugang zu Boden zu günstigeren Konditionen erleichtert wird. Das Modell ist weder eine Rückkehr zur historischen Wohnungsgemeinnützigkeit noch eine bloße Steuervergünstigung. Es handelt sich um einen schlanken, rechtssicheren Ordnungsrahmen, der bestehende genossenschaftliche Strukturen nutzt und um entscheidende Sicherungsmechanismen ergänzt. Die Kombination aus einfachem Zugang, verbindlicher Dauerbindung und konkreten materiellen Vorteilen macht die einfache Gemeinnützigkeit zu einem wirksamen Instrument, um genossenschaftliches Wohnen zu stabilisieren und langfristig dem spekulativen Markt zu entziehen. 6.5 Wohnungsgenossenschaften und ihre besondere Rolle in Energie- und Klimafragen Genossenschaften können auch für die Energie- und Klimapolitik ein Vorbild sein, weil sie soziale und technische Lösungen zusammenbringen, ohne dem klassischen Nutzer:in-Investor:in-Dilemma zu unterliegen. Im normalen Wohnungsbau stehen energetische Sanierungen, Mieterstrom, Quartierslösungen oder Photovoltaik oft unter dem Druck, dass Investitionen sich möglichst schnell für Eigentümer:innen rechnen müssen, während die Vorteile bei den Mietenden oder der Allgemeinheit ankommen. Genau diese Trennung von Kosten und Nutzen erschwert viele sinnvolle Projekte. Bei Genossenschaften ist das anders: Weil die Mitglieder zugleich Nutzer:innen und Träger:innen des Unternehmens sind, können Einsparungen, Komfortgewinne und eigene Energieerzeugung eher gemeinsam gedacht werden. Dadurch entstehen Lösungen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und klimatisch plausibel sind. Besonders deutlich wird das in Quartiersansätzen wie der Märkischen Scholle eG in Berlin, wo Sanierung, Effizienzsteigerung und ergänzende Energieerzeugung als zusammenhängende Aufgabe verstanden werden(BBU 2018). Auch Mieterstromkonzepte, etwa bei der Bremer Höhe eG (o. J.) in Berlin, zeigen, wie genossenschaftliches Eigentum den direkten Zugang zu erneuerbarem Strom im Gebäude oder im Quartier erleichtern kann. Der große Vorteil liegt darin, dass hier nicht nur die Rendite einzelner Investor:innen zählt, sondern der langfristige Nutzen für die Bewohner:innenschaft: geringere Energiekosten, mehr Versorgungssicherheit, höhere Identifikation mit dem Quartier und ein praktischer Beitrag zum Klimaschutz. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Wohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell : eine zentrale Säule für langfristig bezahlbaren Wohnraum
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