Buch 
Wohnungsgenossenschaften als Zukunftsmodell : eine zentrale Säule für langfristig bezahlbaren Wohnraum
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

vertrag zwischen Union und SPD vereinbart ist. Flankie­rend braucht es Kampagnen und niedrigschwellige Model­le, die den Verkauf an Genossenschaften vor oder nach ei­nem Erbfall attraktiv und rechtlich einfach machen. Damit dieses Instrumentarium wirklich greift, bilden die un­ter 6.4 skizziertevereinfachte Gemeinnützigkeit und eine verlässliche Förderarchitektur die entscheidenden Voraus­setzungen. Der besondere Status signalisiert Kommunen und Verkäufer:innen: Hier handelt es sich um einen Träger mit klaren sozialen Bindungen, Mietobergrenzen und Ver­mögensbindung also um einegute Hand im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ergänzt durch passende Nachrangdarlehen und Garantien aus einem Zusammen­spiel von KfW, EIB und Landesförderinstituten kann so ein schlüssiges System entstehen: Der Staat stellt Boden zum sozialen Ertragswert bereit, schafft ein starkes Vorkaufs­recht und stellt genossenschaftliche Träger finanziell so auf, dass sie diese Chancen auch nutzen können. Nur dann wird aus wohlmeinenden Einzelfällen eine echte Struktur­politik für genossenschaftlichen Wohnungsbau. 6.4 Für eine neue, gut handhabbare, einfache Gemeinnützigkeit Es wird daher vorgeschlagen, eineeinfache Gemeinnützig­keit für Wohnungsgenossenschaften einzuführen, die da­rauf abzielt, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum strukturell zu sichern, ohne ein neues bürokratisches Sonderregime zu schaffen. Daher knüpft sie an den bestehenden steuerli­chen Status von Vermietungsgenossenschaften(§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG) an und entwickelt diesen gezielt weiter. Der Ansatz ist bewusst pragmatisch: Genossenschaften, die de­finierte Kriterien erfüllen, können sich durch eine einfache Erklärung einem verbindlichen Rahmen unterwerfen. Dies gilt ausdrücklich auch für bisher noch steuerpflichtige Ge­nossenschaften, die bei Erfüllung der Kriterien in den Sta­tus der einfachen Gemeinnützigkeit wechseln können. Da­durch entsteht ein niedrigschwelliger Zugang bei gleichzei­tig klaren und langfristigen Bindungen. Kern des Modells ist eine asymmetrische Logik(easy in, hard out). Während der Eintritt einfach gestaltet ist, wird der Austritt bewusst erschwert. Damit wird ein zentrales Defizit bisheriger Förderinstrumente adressiert: die fehlen­de Dauerhaftigkeit. Öffentliche Förderung führt bislang häufig dazu, dass Vermögenswerte langfristig privatisiert werden können, weil der soziale Wohnungsbau nur zeitlich befristete Belegungsbindungen oft zwischen 12 und 20 Jahren(Pro Mietrecht o. J.) kennt. Die einfache Gemein­nützigkeit setzt dem eine dauerhafte Gemeinwohlbindung entgegen. Diese umfasst insbesondere die Begrenzung von Renditen, die Sicherstellung bezahlbarer Mieten sowie eine verbindliche Vermögensbindung. Im Falle eines Austritts müssen stille Reserven im gemeinwohlorientierten Sektor verbleiben oder in gleichwertige Strukturen überführt wer­den. Eine Rückführung in spekulative Verwertung wird so systematisch verhindert. Ein wesentlicher politischer Hebel liegt im privilegierten Zugang zu öffentlichem Boden. Der Status kann als klare Vergabekategorie für Kommunen und Länder dienen: Wer sich dauerhaft zu bezahlbaren Mieten, transparenter Be­wirtschaftung und einer Zweckbindung des Vermögens verpflichtet, erhält bevorzugten Zugang zu Grundstücken. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Flächen an nach­vollziehbare Kriterien gebunden und strategisch auf die Schaffung dauerhaft preisgedämpften Wohnraums ausge­richtet. Gleichzeitig stärkt dies gezielt die Investitionsfä­higkeit von Genossenschaften, da ihnen der Zugang zu Boden zu günstigeren Konditionen erleichtert wird. Das Modell ist weder eine Rückkehr zur historischen Woh­nungsgemeinnützigkeit noch eine bloße Steuervergünsti­gung. Es handelt sich um einen schlanken, rechtssicheren Ordnungsrahmen, der bestehende genossenschaftliche Strukturen nutzt und um entscheidende Sicherungsme­chanismen ergänzt. Die Kombination aus einfachem Zu­gang, verbindlicher Dauerbindung und konkreten materiel­len Vorteilen macht die einfache Gemeinnützigkeit zu ei­nem wirksamen Instrument, um genossenschaftliches Wohnen zu stabilisieren und langfristig dem spekulativen Markt zu entziehen. 6.5 Wohnungsgenossenschaften und ihre ­besondere Rolle in Energie- und Klimafragen Genossenschaften können auch für die Energie- und Kli­mapolitik ein Vorbild sein, weil sie soziale und technische Lösungen zusammenbringen, ohne dem klassischen Nut­zer:in-Investor:in-Dilemma zu unterliegen. Im normalen Wohnungsbau stehen energetische Sanierungen, Mieter­strom, Quartierslösungen oder Photovoltaik oft unter dem Druck, dass Investitionen sich möglichst schnell für Eigen­tümer:innen rechnen müssen, während die Vorteile bei den Mietenden oder der Allgemeinheit ankommen. Genau diese Trennung von Kosten und Nutzen erschwert viele sinnvolle Projekte. Bei Genossenschaften ist das anders: Weil die Mitglieder zugleich Nutzer:innen und Träger:in­nen des Unternehmens sind, können Einsparungen, Kom­fortgewinne und eigene Energieerzeugung eher gemein­sam gedacht werden. Dadurch entstehen Lösungen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und klima­tisch plausibel sind. Besonders deutlich wird das in Quartiersansätzen wie der Märkischen Scholle eG in Berlin, wo Sanierung, Effizienz­steigerung und ergänzende Energieerzeugung als zusam­menhängende Aufgabe verstanden werden(BBU 2018). Auch Mieterstromkonzepte, etwa bei der Bremer Höhe eG (o. J.) in Berlin, zeigen, wie genossenschaftliches Eigentum den direkten Zugang zu erneuerbarem Strom im Gebäude oder im Quartier erleichtern kann. Der große Vorteil liegt darin, dass hier nicht nur die Rendite einzelner Investor:in­nen zählt, sondern der langfristige Nutzen für die Bewoh­ner:innenschaft: geringere Energiekosten, mehr Versor­gungssicherheit, höhere Identifikation mit dem Quartier und ein praktischer Beitrag zum Klimaschutz. 18 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.