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Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
Entstehung
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Markus Schneider Zusammenfassung 1. Hintergrund Der GesprächkreisArbeit und Soziales der Friederich-Ebert Stiftung führte am 7. April 2003 in Berlin eine Fachtagung zur Frage durch:Sind Elemente des Gesundheitswesens des Auslands auf die Bundesrepublik Deutschland übertragbar? Hintergrund bildete die Reformdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland um Organisationselemente, wie die ambulante fachärztliche Versorgung am Krankenhaus, die Finanzierung über eine Kopfpauschale, den Leistungsumfang der Grundversorgung und den Zugang hausärztli­chen Versorgung. Reformpolitik ist ein ewiger Gestaltungsprozess, in welchem man vorausschauend auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen das Gesundheitswesen anpasst. Einführend wies die Bundestagsabgeordnete Frau pÅÜ~áÅÜJt~äÅÜ daraufhin, dass die geplante Reform keine Jahrhundertreform sein könne. Drei Maßnahmenpakete seien gegenwärtig vorgesehen, erstens der Zugang zur Versorgung und die Wahlmöglichkeiten sowie die Vergütung und die Vertragsgestaltungen. zweitens das Kassenwahlrecht, und drittens die nachhaltige Finanzierung. Die Tragweite dieser Maßnahmenpakete sei dennoch nicht unerheblich, da hier auch Weichenstellungen für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems vorgenommen würden. Als mögliche Reformoptionen werden in der Kommission für Nachhaltigkeit in der Fi­nanzierung der Sozialen Sicherungssysteme( o êìéJhçããáëëáçå) als zukünftiges Modell für die deutsche Krankenversicherung das Modell einer Bürgerschaftsversicherung, ein Modell der Finanzierung über Kopfpauschalen und das Hausarztmodell diskutiert. Im Hinblick auf die gegenwärtige Reformdiskussion des Gesundheitswesens in der Bundes­republik Deutschland ist der Blick auf die Erfahrungen anderer Länder mit diesen Model­len interessant. Die drei Länder Schweiz, Niederlande und Frankreich bieten sich dabei als Vergleich besonders an, da in diesen Ländern die Kopfpauschale, die Bürgerschafts­versicherung und das Hausarztmodell eine unterschiedliche Rolle spielen, und diese Ele­mente teilweise miteinander verknüpft sind. Auf dem Workshop wurde zunächst das Schweizer Modell von Dr. táääó=lÖÖáÉê 1 präsen­tiert. Frau Prof. Dr. háÉâÉ=lâã~ 2 stellte das niederländische Modell und Herr Dr. píÉéÜ~J åÉ=g~Åç Ä òçåÉ 3 das französische Modell vor. Im folgenden werden zentrale Ergebnisse dieses Vergleichs zusammengefasst. 1 Herausgeber der Gesundheitspolitischen Information und Direktor der Gesundheitsberatung AG Zü­rich. 2 Rechtsabteilung des Ministeriums für Wohlfahrt und Gesundheit, Den Haag, Professor an der Kingston Universität in Kanada. 3 OECD, Paris. 9