2. Das Krankenversicherungssystem der Schweiz 2.1 Finanzierung: Kopfpauschale ein Auslaufmodell? Mit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes(KVG) im Jahre1996 wurde in der Schweiz eine obligatorische Grundversicherung mit eineinheitlichem Leistungskatalog eingeführt. Die Versicherten haben freie Kassenwahl. Sie entrichten eine vom individuellen Risiko unabhängige, je Krankenkasse einheitliche Kopfpauschale als Beitrag in die Krankenversicherung. Die Pauschalen sind einheitlich für alle Erwachsene in einer Region; Jugendliche bezahlen eine geringere Kopfpauschale, und Kinder noch eine geringer Pauschale. Die Regionen sind nach Kantonen unterteilt. Insgesamt gibt es faktisch 65 Beitragsregionen 4 . Dieses Beitragssystem ist unter den europäischen Gesundheitssystemen einzigartig, was die früherer Bundesrätin oìíÜ=aêÉóÑìëë im November 2002 zur Bemerkung veranlasste, das Schweizer Finanzierungssystem ist einmalig, nämlich einmalig ungerecht. Ihr Nachfolger m~ëÅ~ä=`çìÅÜÉéáå, betont dagegen die soziale Komponente: 160.000 Haushalte bezahlen keine Prämie, 30%(1 Million) der Haushalte beanspruchen eine Prämienverbilligung. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen/-vermögen werden nämlich Prämienverbilligungen gewährt, welche je nach Kanton nach unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen gestaffelt und auch verschieden hoch ausgestaltet sind. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung sieht vier Versicherungsformen vor: • die Versicherung mit ordentlicher Jahresfranchise • die Versicherung mit wählbaren Jahresfranchisen • die BONUS-Versicherung • die Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer(z.B. HMO, Hausarztmodell). Die Versicherung mit wählbaren Franchisen, d.h. Rechnungsbetragsgrenzen, bis zu denen der Versicherte 100% selbst bezahlt, wurde 1987 eingeführt und hat sich seither in modifizierter Form stark verbreitet: 1999 hatten 44.6% der erwachsenen Versicherten diese Versicherungsform gewählt, dies sind 2,5 Mio. Versicherte. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bieten fast alle Krankenversicherer auch eine Versicherung mit wählbaren Franchisen an. 48% aller Versicherten sind mit ordentlicher Franchise versichert. Weitere 8% haben sich anderen Versicherungsformen wie HMOs oder Hausarztmodellen angeschlossen. Innerhalb der wählbaren Franchisen wird die Franchisestufe 400 Franken mit einem Anteil von 29% deutlich am häufigsten gewählt. Danach folgen die Franchisestufen 600 Franken(8%) und 1’500 Franken(5%). Die Franchisestufe 1'200 Franken wird am seltensten gewählt, nur 2% der Versicherten haben sich für diese Franchisestufe entschieden. Die Krankenversicherer gewähren bei einer Erhöhung der Franchise einen Rabatt auf die Prämie der Versicherung mit ordentlicher Franchise. Je höher die gewählte Franchise, desto höher ist der prozentuale Rabatt. Die Prämienrabatte sind nach oben begrenzt. Diese Begrenzung wurde eingeführt, um auch bei einer Erhöhung der Franchise eine gewisse Solidarität zwischen Gesunden und Kranken innerhalb einer Krankenkasse zu erhalten. Man geht davon aus, dass die hohen Franchisen vorwiegend von Personen mit einem geringen Krankheitsrisiko gewählt werden und die Kosten in diesen Tarifen nicht nur wegen Leistungsverzichten der Versicherten geringer sind. 4 Theoretisch gibt es 78 Beitragsregion, in manchen der 26 Kantone findet allerdings keine weitere Untergliederung in hohe, mittlere, und geringe Beiträge statt. 10
Druckschrift
Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
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