Druckschrift 
Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

4. Die französische Krankenversicherung 4.1 Finanzierung: Bürgerschaftsversicherung mit staatlicher Zusatzversicherung Die französische Krankenversicherung basiert auf zwei Säulen, erstens einer Bürger­schaftsversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung(Arbeitnehmer und ihre Familien) und zweitens Zusatzversicherungen, welche durch private Versicherer, die sogenannten ł jìíìÉääÉë= und durch die staatliche Zusatzversicherung basierend auf einer Bedürftig­keitsprüfung angeboten werden. Die Finanzierung nationalen Krankenversicherung erfolgt über eine zentrale Beitrags­und Steuersammelstelle, welche nicht nur die Gesundheitssicherung, sondern auch Ren­tenersicherung einschließt. Vergleichsweise zu Deutschland bezahlen die Rentner einen geringeren Teil ihres Einkommens als Krankenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 12,7%, der Arbeitnehmer bezahlt 6,7%. Die Be­messungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag schließt auch andere Einkommen ein, d.h. der Arbeitnehmerbeitrag ist faktisch eine Steuer und wird auch so behandelt. Der Einzug erfolgt mit der Einkommensteuer. Berücksichtigt man die Belastung aus der Zu­satzversicherung wird ein Arbeitnehmer bis zu 26% belastet. Das System ist sehr pro­gressiv, da es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt. Für Bauern und Arbeitgeber gelten geringere Beitragssätze. Insgesamt habe sich die Beitragsfinanzierung immer mehr in Richtung einer Steuerfinanzierung entwickelt. Die oçÅ~êÇ Regierung hat ein Minimum-Einkommenssicherung eingeführt, welche allen Bürgern einen Zugang zur umfassenden Versorgung sichert. Dieser allgemeine Versiche­rungsschutz(`çìîÉêíìêÉ=jÉÇáÅ~äÉ=råáîÉêëÉääÉ=`jr) gelte für Personen mit Einkommen unter 15.000. Hier werden die Beiträge vom Staat bzw. den Kommunen übernom­men. Das Sozialversicherungssystem ist nach Herrn g~Åç Ä òçåÉ insgesamt in Frankreich nicht teuerer als in Deutschland, obgleich die Beiträge sehr hoch sind. Dabei sei aber zu be­denken, dass viele Gruppen auch keine Beiträge bezahlten. Personen, die wenig verdie­nen, bekämen eine Zuschuss von Staat. 4.2 Leistungsumfang: Auf die Zusatzversicherung kommt es an Die Vorstellung von einer liberalen Medizin prägt die medizinische Versorgung in der französischen Krankenversicherung. Es gilt im ambulanten Bereich das Kostenerstat­tungssystem. Ärzte haben Niederlassungsfreiheit. Formal hat der Versicherte erhebliche Zuzahlungen zu leisten. Der Hausarzt erhält für eine Konsultation in der Praxis 20. Bei einem Hausbesuch bekommt er zusätzlich 10 zur Abgeltung seiner Fahrkosten. Davon werden dem Patienten 70% erstattet, was einer Zuzahlung von 30% entspricht. In der Praxis kommt diese Zuzahlung allerdings kaum zum tragen. Die hohen Zuzahlungsrege­lungen stehen praktisch nur auf dem Papier, denn sie werden aufgefangen durch ein umfangreiches System von Befreiungsregelungen und Zusatzversicherungen. Für eine fachärztliche Konsultation bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung 23. Davon muss der Patient ebenfalls formal 30% selber tragen. Aufgrund der niedrigen Gebühren, wurde vor Jahren einem Teil der niedergelassenen Ärzte erlaubt, die Gebüh­ren frei festzusetzen. Heute arbeiten etwa 24% der Ärzte im sogenannten Sektor 2 und haben das Recht die Gebührenhöhe selbst zu bestimmen. Für 76% aller niedergelassene 18