Die 3. Teilrevision strebt die Monistik der Krankenhausfinanzierung an. Unklar ist noch, ob Versicherer oder die Öffentliche Hand die Krankenhäuser bezahlen und wie groß die öffentliche Beteiligung ist. Trotz KVG sind die Beiträge in der Schweizer Krankenversicherung überproportional gestiegen. Am 18. Mai 2003 steht ein Volksabstimmung über die SP-Gesetzesinitiative „Gesundheit muss bezahlbar bleiben“ an, die Kopfpauschalen durch einkommens- und vermögensabhängige Prämien ersetzen möchte. Die einkommensabhängige Finanzierung höherer Krankenkassenkosten wird nach einer Coop-Umfrage vom Oktober 2002 von 58% der Bevölkerung befürwortet. 35% sind für eine gleichmäßige Verteilung, 33% für eine Leistungssenkung, 28% sind der Auffassung, der Staat solle die Mehrkosten übernehmen und nur 5% sind der Meinung, dass die über 50-Jährigen mehr bezahlen sollen. Der Bundesrat hat sich allerdings gegen die Gesetzesinitiative ausgesprochen, so dass mit einem Scheitern gerechnet wird. Das Eidgenössische Department des Inneren hat inzwischen ein Reformpaket zur Anpassung der Beiträge für das Jahr 2004 vorgelegt. Danach soll die Grundfranchise von 230 sfr auf 300 sfr angehoben und die Rabatte auf die wählbaren höheren Franchisen sollen der Kostenentwicklung angepasst werden. 3. Die niederländische Krankenversicherung 3.1 Finanzierung: Zwischen Bürgerschaftsversicherung und Kopfpauschalen Obgleich die Niederlande ähnlich wie Deutschland eine gesetzliche und private Krankenversicherung kennen, gibt es für besondere Risiken eine Bürgerschaftsversicherung. Das allgemeine Gesetz für besondere Krankheitskosten von 1968(Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten, AWBZ) stellt in der gleichnamigen Versicherung AWBZ für die ganze Bevölkerung unabhängig von Alter, Einkommen und Beschäftigungsgrad eine gesetzliche Pflichtversicherung dar. Sie kommt für die Finanzierung der Krankenhauskosten ab dem 366. Tag, Psychiatrie, stationäre und ambulante Pflegeleistungen von geistig und körperlich Behinderten, Heimpflege und sozialpsychiatrische Betreuung auf. Die Regierung legt Beiträge, Preise und Angebot fest. Die AWBZ ist deshalb vom regulierten Wettbewerb ausgeschlossen. Die Beiträge sind einkommensabhängig und betrugen im Jahre 2002 10,25% des Bruttoeinkommens der Arbeitnehmer. Übersicht 2: Finanzierung der Gesundheitsversorgung in den Niederlanden, 2002 Finanzierungsträger Mrd. Euro AWBZ(Hochrisikopool) 15,5 Zfw(Krankenkassen) 14,7 Private Versicherungen 5,7 Staat 2,0 Patienten und sonstige 2,6 insgesamt 40,5 Quelle: Ministerie van Volksgezondheid, Welzjin en Sport, Den Haag 14
Druckschrift
Gesundheitsreform in Deutschland : sind Elemente aus anderen Ländern Europas übertragbar auf unsere Reform? ; Eine Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und Soziales, am 7. April 2003 in Berlin
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