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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie
Entstehung
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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie Auszüge aus: Thomas Meyer: Die Zukunft der Sozialen Demokratie, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung(Mitarbeit: Nicole Breyer), Bonn 2005 . ebenso in den religiösen oder weltanschaulichen Traditionen verschiedener Art. Die unterschied­lichen Begründungen können aber nichts an der gesellschaftlichen und praktischen Geltungsweise der Grundrechte verändern. Daher können und müssen spezielle Begründungen für die Theorie der sozialen Demokratie weitgehend ausgeklammert bleiben. Die Grundrechtspakte sind der praktische Beweis, dass all diese verschiedenartigen Denk- und Begründungsweisen doch in einem überein­stimmenden Verständnis der Grundrechte von Menschen und Bürgern münden können. Dies allein ist für ihre Rolle bei der Gestaltung der gesellschaftlichen und politischen Lebensverhältnisse der Menschen von Bedeutung. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beruht auf einem weit ausdifferenzierten materiellen Freiheitsverständnis. 5 Er beschreibt in konkreter, umfassender und detaillierter Form die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die jede gesellschaftliche Verfas­sung auf der Welt erfüllen muss, um die universellen Menschen- und Bürgerrechte zu gewährleis­ten. Als übergeordnetes Leitbild, dem die einzelnen Normen zugeordnet werden, gilt dasIdeal des freien Menschen, der von Furcht und Not befreit ist. Der Pakt nennt in den einschlägigen Kapiteln vorrangig folgende Rechte: Soziale Grundrechte des UN-Paktes 1966: ­Gleichberechtigung von Männern und Frauen, ­Recht auf Arbeit, ­Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, ­Recht, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit selbst zu verdienen, ­Gerechter Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, ­Ausreichender Lebensunterhalt, ­Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, ­Recht, Gewerkschaften zu bilden und Handlungsfreiheit für die Gewerkschaften, ­Streikrecht, ­Soziale Sicherheit, ­Sicherung eines angemessenen Lebensstandards, 5 Heidelmeyer 1997: 244 ff. www.fes-online-akademie.de Seite 3 von 14