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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie
Entstehung
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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie Auszüge aus: Thomas Meyer: Die Zukunft der Sozialen Demokratie, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung(Mitarbeit: Nicole Breyer), Bonn 2005 . Der öffentliche Diskurs über Gerechtigkeit In der sozialen Demokratie müssen Gerechtigkeitsnormen in der Öffentlichkeit überzeugend ermit­telt und vermittelt werden. Eine der Voraussetzungen dafür ist eine politische Kultur, in der es ein Mindestmaß geteilter politischer Grundwerte gibt, auf die sich der öffentliche Diskurs beziehen kann. Notwendig ist auch ein Mindestmaß an Bereitschaft zur vernünftigen Verständigung bei den Konfliktparteien. Sie müssen zu Einigung bereit sein, um die rechtsstaatliche Demokratie als Handlungsrahmen glaubwürdig zu machen und zu befähigen. Obgleich wichtige Teile dieser Vor­aussetzungen in vielen Gesellschaften erfüllt sind, gibt es nirgendwo einen rein vernünftigen öf­fentlichen Diskurs über Gerechtigkeit. Oftmals ist die massenmediale Kommunikation nicht nur durch Informativität und Argumentativität geprägt, sondern ebenfalls durch unterhaltungsorientierte Inszenierung, ideologische Prägungen oder Interessenverquickung. Vor allem die Boulevard-Me­dien und die privatkommerziellen Funkmedien, die den größeren Teil des Publikums erreichen, bieten verständigungsorientierten Diskursen schlechte Bedingungen. In den Qualitäts-Printmedien oder in den öffentlich-rechtlichen Funkmedien kann sich eher eine argumentative öffentliche Kommunikation über Fragen der Gerechtigkeit herausbilden. Voraussetzung dafür sind freie Kom­munikationsmedien, ausreichende Qualitätswahrung und eine Zivilgesellschaft, die auf die Mas­senmedien Einfluss nimmt. Der öffentliche Diskurs über Gerechtigkeit unterscheidet sich durch eine Reihe von Besonderheiten beträchtlich vom parallel laufenden akademischen Diskurs. Erstens sind die Arenen, in denen der Diskurs geführt wird(Verbände, Massenmedien, Universitä­ten, Kirchen, Kongresse, Parteien) zwar miteinander verbunden, aber in ihrem Argumentationsstil völlig unterschiedlich ausgestaltet, während der akademische Diskurs einen rein wissenschaftlichen Argumentationsstil verfolgt. Zweitens findet er in der Regel bezogen auf praktische Probleme statt und ist diskontinuierlich und zufällig. Es geht dabei nie um die öffentliche Definition eines Gerechtigkeitsbegriffes überhaupt, sondern um die Erörterung konkreter Missstände. Drittens wird er fast immer in unvollständiger Art und Weise geführt, da die Voraussetzungen der Argumentation kaum ausreichend geklärt werden. www.fes-online-akademie.de Seite 11 von 14