Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie Auszüge aus: Thomas Meyer: Die Zukunft der Sozialen Demokratie, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung(Mitarbeit: Nicole Breyer), Bonn 2005 . Die Geltungsweise der Grundrechte Die Geltungsweise der bürgerlichen und politischen Rechte unterscheidet sich von der der sozialen, kulturellen und ökonomischen Rechte. Während die formalen Rechte in jedem Land der Welt unverzüglich in Geltung zu setzen sind, müssen die materiellen Rechte lediglich„progressively“, also fortschreitend, nach Maßgabe der Möglichkeiten der einzelnen Länder realisiert werden. 6 Mit den bürgerlichen und politischen Rechten sind nach dem geltenden Völkerrechtsverständnis Ergebnispflichten( obligations of result) verbunden, während die materiellen Rechte 7 lediglich an Verhaltenspflichten geknüpft sind( obligations of conduct). Rechtsverletzungen werden in beiden Gruppen auch unterschiedlich geahndet. Während bei der Nicht-Einhaltung der formalen Menschenrechte 8 eine Staatenklage droht, ist für die Verletzung der materiellen Rechte lediglich ein fakultatives Berichtsverfahren vor dem entsprechenden UN-Ausschuss vorgesehen. Zudem existiert für keins der Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren. 9 Jedem Staat wird allerdings auferlegt, auf die Realisierung und Gewährleistung auch der materiellen Rechte nach besten Kräften hinzuwirken. In diesem Sinne gelten die Rechte in ihrer Gesamtheit und Gleichrangigkeit uneingeschränkt und verbindlich. Lediglich das Tempo ihrer umfassenden und vollen Realisierung unterliegt dem Ermessen des jeweiligen Staates und hängt insbesondere von zwei Faktoren ab: erstens dem politischen Willen der verantwortlichen Autoritäten, zweitens der Verfügung über die ökonomischen Ressourcen, die dazu nötig sind. Für jeden der gesellschaftlichen Handlungsbereiche könnten allerdings institutionelle, strukturelle und prozedurale Merkmale erarbeitet werden, die von jeder Gesellschaft erfüllt werden müssen, die sich der Geltung der Grundrechtsnormen unterwirft. Soziale Demokratie ist im Kern das Programm der konsequenten Verwirklichung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte überall auf der Welt. (...) 6 Heidelmeyer 1997: 255. 7 Das sind die sozialen, kulturellen und ökonomischen Rechte. 8 Das sind die bürgerlichen und politischen Rechte. 9 Damit sind Verfahren einer unmittelbaren Durchsetzung der Rechte des einzelnen gegen seinen Staat gemeint. (Näheres dazu in Woyke 2000: 264.) www.fes-online-akademie.de Seite 5 von 14
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