Druckschrift 
Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie Auszüge aus: Thomas Meyer: Die Zukunft der Sozialen Demokratie, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung(Mitarbeit: Nicole Breyer), Bonn 2005 . Gerechtigkeit Prinzipiell dienen die politischen und sozialen Grundrechte der UN-Charta als normative Basis für die theoretische und politische Legitimation sozialer Demokratie. Allerdings legitimiert sich ein politisches System nicht allein durch die Institutionalisierung der Grundrechte. Es ist genauso wichtig, dass alle Bürger darüber hinaus die Verteilung der gesellschaftlichen Leistungen und Le­benschancen in ihrer Gesellschaft als gerecht empfinden können. Funktionen von Gerechtigkeit Die Gerechtigkeit hat für soziale Demokratie mehrere Schlüsselfunktionen: 1. Die regulative Funktion von Gerechtigkeit: Gerechtigkeit hat die Funktion einer Bezugsnorm für legitime politische Prozesse und Projekte. Interessengruppen und Parteien beziehen sich auf diese Norm, wenn sie miteinander um akzeptable Problemlösungen ringen. Anhand gerechtigkeitsorientierter Argumente wird versucht, Konflikte über soziale Chancen und Rechte fair zu lösen. Als Bezugsnorm kommt der Gerechtigkeit dabei nicht der Status einer unstreitigen Gewissheit zu, sie wird vielmehr als eine prinzipiell konsens­fähige Idee wirksam. 2. Die integrierende Funktion von Gerechtigkeit: Gerechtigkeit wirkt als sozialer und politischer Integrationsfaktor in der Gesellschaft: Gesellschaft­lich Schlechtergestellte erwarten von ihr die Verbesserung ihrer Position in dergesamtgesell­schaftlichen Arbeits- und Güterordnung. 10 Gesellschaftlich Bessergestellte haben ein Interesse an der Herstellung von Gerechtigkeit, weil sie den sozialen und politischen Zusammenhalt der Gesell­schaft brauchen. Ein gewisses Maß an Konsens über Gerechtigkeitsnormen in einer Gesellschaft ist notwendig, damit sich überhaupt eine rechtsstaatliche demokratische Verfassung halten kann. Durch die Rechtssprechung und die formalen Entscheidungsstrukturen wird dann den Grundsätzen der Gerechtigkeit in Schritten Geltung verschafft. 10 Heller 1971. www.fes-online-akademie.de Seite 6 von 14