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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie
Entstehung
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Gerechtigkeit als Grundwert der sozialen Demokratie Auszüge aus: Thomas Meyer: Die Zukunft der Sozialen Demokratie, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung(Mitarbeit: Nicole Breyer), Bonn 2005 . Gerechtigkeit im Verhältnis zur Solidarität und Philanthropie Gerechtigkeit muss von Solidarität und Philanthropie(Menschenfreundlichkeit) begrifflich unter­schieden werden, da nur sie allein zur Auferlegung von Handlungspflichten führt, die als sankti­onsfähige Rechtspflichten institutionalisiert werden können. Mit dem Begriff der Solidarität werden gegenseitige Unterstützungsleistungen beschrieben, die moralisch geboten, aber nicht erzwingbar sind und die über das hinausgehen, was von Rechts wegen Pflicht ist. Solidarität ist im Sprach­gebrauch der Gegenwart eine moralische Handlungspflicht, die auf einer gegenseitigen Hilfsbereit­schaft innerhalb einer Gemeinschaft von Menschen beruht. Die Philanthropie bezieht sich ebenfalls auf moralische Handlungspflichten gegenüber Hilfsbedürf­tigen, die von diesen nicht eingefordert werden können. Anders als bei der Solidarität werden aber hier für die Leistungen keine Gegenleistungen erwartet, da sie als humanitäres Geschenk gelten. Handlungen der Philanthropie betreffen eine Sphäre außerhalb der staatlichen Zuständigkeit und beziehen sich auf das Verhältnis zwischen dauernd Hilfsbedürftigen und jenen, die Hilfe geben können, ohne Gegenleistung zu erwarten. Die Differenzierung dieser drei Dimensionen ist für die Begründung der sozialen Demokratie, be­sonders des Sozialstaats, von großer Bedeutung. Bezeichnet man beispielsweise die Systeme der sozialen Sicherung als Solidarsysteme, so wird angenommen, dass sie eine Art freiwilliger Leistun­gen bereit stellen, die sich die Bürgerinnen und Bürger untereinander zwar faktisch gewähren, aber nicht von Rechts wegen gewähren müssen. Betont man dagegen Gerechtigkeit als Grundlage, so folgt daraus, dass die Betroffenen aus Gründen der Gerechtigkeit ein Anrecht auf die Leistungen haben. Für die Selbstachtung und Fremdachtung der Leistungsempfänger ist es entscheidend, wie die So­zialleistung, die sie erhalten, legitimiert ist. Gilt Solidarität als Legitimationsgrund, so rückt die Leistung ins Licht des Unverdienten. Gilt Gerechtigkeit als Legitimationsgrund, handelt es sich bei der Leistung um die Einlösung einerberechtigten Forderung. Aufgrund dieser folgenreichen Dif­ferenzierung misst soziale Demokratie dem Begriff der Gerechtigkeit zentrale Bedeutung zu. www.fes-online-akademie.de Seite 10 von 14