kleinanlagen und deren Installation in Deutschland von der MwSt. komplett befreit. Die Reform soll insbesondere dem Gemeinwohl und den Endkonsument_innen zugutekommen, indem Grundbedarfe entlastet werden. Eine geplante Negativliste von Gegenständen, die nicht ermäßigt werden dürfen(Anhang IIIa), wurde von verschiedenen Akteur_innen begrüßt, ist aber noch nicht veröffentlicht(EWSA 2018). Bisher konnten einzelne Mitgliedstaaten aufgrund bestimmter geografischer Merkmale oder aus sozialen Gründen niedrigere Sätze anwenden oder andere Gegenstände ermäßigen. Ermäßigte Steuersätze mit negativen Wirkungen auf die Umwelt haben Ablauffristen: Für fossile Brennstoffe müssen diese bis spätestens 2030, bei chemischen Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln bis 2032 reformiert werden. In Deutschland betrifft dies den bisher geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Brennholz. 2.2 STATUS QUO DER MEHRWERTSTEUER: SYSTEMATIK UND AUFKOMMEN 2.2.1 BISHERIGE SYSTEMATIK ZUM REGELSATZ UND ERMÄSSIGTEN SATZ Die rechtliche Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie(EUMwStSystRL)(vgl. Postpischil et al. 2021). Seit 1968 besteht ein System aus einem Regelsteuersatz(19 Prozent seit 2007) und einem ermäßigten Steuersatz(7 Prozent seit 1983). Der Systematik der deutschen MwSt. und der Frage, für welche Gegenstände der ermäßigte Satz angewendet wird, liegt kein in sich geschlossenes Konzept zugrunde (Stadie 2015). Aktuell gelten in Deutschland für 55 Gegenstände der ermäßigte Satz nach der Anlage 2 des UStG (Bundesrechnungshof 2022). 2 Grob lassen sich die aktuell geltenden Ermäßigungen in sieben Gruppen unterteilen (Ismer et al. 2010) – ökologische Begründungen kommen dabei bisher nicht vor: ȣ(Grund-)Nahrungsmittel; ȣ Leistungen in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau; ȣ Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen; ȣ kulturelle Leistungen; ȣ Leistungen gemeinnütziger Organisationen; ȣ Personennahverkehr; ȣ Beherbergungsleistungen. 2.2.2 ENTWICKLUNG DER EINNAHMEN UND MINDEREINNAHMEN AUS DER MEHRWERTSTEUER Die MwSt. ist eine der zentralen Finanzierungsquellen des Staates mit einem Volumen von 212,6 Milliarden Euro im Jahr 2023, was 31 Prozent der Gesamteinnahmen ausmacht (siehe Abbildung 3 )(ebenso Postpischil et al. 2021). Mit der Einfuhrumsatzsteuer zusammengenommen steigt der Anteil auf 42 Prozent, womit sie die Lohnsteuer, die ansonsten mit 34 Prozent das größte Volumen hat, übertrifft und zur größten Einnahmequelle des Staates wird. Die MwSt. wirkt grundsätzlich regressiv, da die Steuer Menschen mit geringen Einkommen relativ gesehen stärker belastet. Sie trägt also nicht zur Progressivität des deutschen Steuersystems bei. Ein Ansatz, um die Umsatzsteuerlast für Menschen mit niedrigen Einkommen zu mindern, ist, Güter und Dienstleistungen des Grundbedarfs ermäßigt zu besteuern. Die Frage, was„Grundbedarf“ ist, ändert sich über Zeit(vgl. These 2). Die Einnahmen aus Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer haben sich seit 2000 von 141 Milliarden Euro auf 291 Milliarden Euro im Jahr 2023 mehr als verdoppelt. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt(BIP) lag das Aufkommen 2005 bei 6,2 Prozent. Mit der Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent durch die Große Koalition(ab 2007) stieg der Wert auf über 7 Prozent des BIP(2023: 7,1 Prozent)(vgl. FÖS 2024). Der Bundesrechnungshof(BRH) verweist darauf, dass seit 2010 die Steuermindereinnahmen durch den ermäßigten Steuersatz„um 10 Milliarden Euro auf fast 35 Milliarden Euro gestiegen sind“. Der BRH empfiehlt dem Bundesministerium der Finanzen(BMF), die Einführung von stark ermäßigten Sätzen sowie dem Nullsteuersatz abzulehnen, um das gegenwärtige System nicht noch weiter zu verkomplizieren, und warnt vor einer„Subventionsspirale“ (Bundesrechnungshof 2022). Die im 29. Subventionsbericht aufgeführten Steuervergünstigungen weisen für 2023 ein Volumen von 33 Milliarden Euro aus. Abbildung 3 zeigt deren Zusammensetzung. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel ist in der Abbildung nicht enthalten, da der Subventionsbericht der Bundesregierung sie nicht als Subvention betrachtet. Ihr Volumen wird vom Umweltbundesamt mit„mindestens 5,2 Milliarden Euro“ angegeben(UBA 2021). Die MwSt. wird auf Bundesebene erhoben und ihre Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt(Postpischil et al. 2021). Die Verteilung basiert auf dem Finanzausgleichsgesetz: 53 Prozent der Einnahmen gehen an den Bund, 45 Prozent an die Länder(länderspezifische Verteilung erfolgt gemäß§ 4 des Finanzkraftausgleichs) und 2 Prozent an die Gemeinden. Aus diesem Grund ist jede Mehrwertsteuerreform politisch schwierig und komplex. Sie unterliegt dem doppelten Gesetzgebungsverfahren, bei dem nicht nur der Bundestag zustimmen muss, sondern auch die Länder im Bundesrat. 2 Daraus ergibt sich die Aufgabe, die bestehenden Ausnahmetatbestände dahingehend zu prüfen, ob sie der neuen europäischen Richtlinie entsprechen oder ob eine Anpassung nötig würde. Die Richtlinie gewährt einen„Bestandsschutz“ für ermäßigte Mehrwertsteuersätze, die bereits vor Inkrafttreten der EU-MwStSystRL galten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7
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Gerechte Preise für eine nachhaltige Zukunft : vier Thesen zur Reform der Mehrwertsteuer
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