Druckschrift 
Gerechte Preise für eine nachhaltige Zukunft : vier Thesen zur Reform der Mehrwertsteuer
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

kleinanlagen und deren Installation in Deutschland von der MwSt. komplett befreit. Die Reform soll insbesondere dem Gemeinwohl und den Endkonsument_innen zugute­kommen, indem Grundbedarfe entlastet werden. Eine geplante Negativliste von Gegenständen, die nicht ermäßigt werden dürfen(Anhang IIIa), wurde von ver­schiedenen Akteur_innen begrüßt, ist aber noch nicht ver­öffentlicht(EWSA 2018). Bisher konnten einzelne Mit­gliedstaaten aufgrund bestimmter geografischer Merkmale oder aus sozialen Gründen niedrigere Sätze anwenden oder andere Gegenstände ermäßigen. Ermäßigte Steuersät­ze mit negativen Wirkungen auf die Umwelt haben Ablauf­fristen: Für fossile Brennstoffe müssen diese bis spätestens 2030, bei chemischen Schädlingsbekämpfungs- und Dün­gemitteln bis 2032 reformiert werden. In Deutschland be­trifft dies den bisher geltenden ermäßigten Mehrwertsteu­ersatz auf Brennholz. 2.2 STATUS QUO DER MEHRWERTSTEUER: SYSTEMATIK UND AUFKOMMEN 2.2.1 BISHERIGE SYSTEMATIK ZUM REGELSATZ UND ERMÄSSIGTEN SATZ Die rechtliche Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie(EU­MwStSystRL)(vgl. Postpischil et al. 2021). Seit 1968 be­steht ein System aus einem Regelsteuersatz(19 Prozent seit 2007) und einem ermäßigten Steuersatz(7 Prozent seit 1983). Der Systematik der deutschen MwSt. und der Frage, für welche Gegenstände der ermäßigte Satz angewendet wird, liegt kein in sich geschlossenes Konzept zugrunde (Stadie 2015). Aktuell gelten in Deutschland für 55 Gegen­stände der ermäßigte Satz nach der Anlage 2 des UStG (Bundesrechnungshof 2022). 2 Grob lassen sich die aktuell geltenden Ermäßigungen in sieben Gruppen unterteilen (Ismer et al. 2010) ökologische Begründungen kommen dabei bisher nicht vor: ȣ(Grund-)Nahrungsmittel; ȣ Leistungen in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau; ȣ Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen; ȣ kulturelle Leistungen; ȣ Leistungen gemeinnütziger Organisationen; ȣ Personennahverkehr; ȣ Beherbergungsleistungen. 2.2.2 ENTWICKLUNG DER EINNAHMEN UND MINDEREINNAHMEN AUS DER MEHRWERTSTEUER Die MwSt. ist eine der zentralen Finanzierungsquellen des Staates mit einem Volumen von 212,6 Milliarden Euro im Jahr 2023, was 31 Prozent der Gesamteinnahmen ausmacht (siehe Abbildung 3 )(ebenso Postpischil et al. 2021). Mit der Einfuhrumsatzsteuer zusammengenommen steigt der Anteil auf 42 Prozent, womit sie die Lohnsteuer, die an­sonsten mit 34 Prozent das größte Volumen hat, übertrifft und zur größten Einnahmequelle des Staates wird. Die MwSt. wirkt grundsätzlich regressiv, da die Steuer Men­schen mit geringen Einkommen relativ gesehen stärker be­lastet. Sie trägt also nicht zur Progressivität des deutschen Steuersystems bei. Ein Ansatz, um die Umsatzsteuerlast für Menschen mit niedrigen Einkommen zu mindern, ist, Gü­ter und Dienstleistungen des Grundbedarfs ermäßigt zu besteuern. Die Frage, wasGrundbedarf ist, ändert sich über Zeit(vgl. These 2). Die Einnahmen aus Mehrwert- und Einfuhrumsatz­steuer haben sich seit 2000 von 141 Milliarden Euro auf 291 Milliarden Euro im Jahr 2023 mehr als verdoppelt. Ge­messen am Bruttoinlandsprodukt(BIP) lag das Aufkom­men 2005 bei 6,2 Prozent. Mit der Erhöhung des allgemei­nen Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent durch die Große Koalition(ab 2007) stieg der Wert auf über 7 Pro­zent des BIP(2023: 7,1 Prozent)(vgl. FÖS 2024). Der Bundesrechnungshof(BRH) verweist darauf, dass seit 2010 die Steuermindereinnahmen durch den ermäßig­ten Steuersatzum 10 Milliarden Euro auf fast 35 Milliar­den Euro gestiegen sind. Der BRH empfiehlt dem Bundes­ministerium der Finanzen(BMF), die Einführung von stark ermäßigten Sätzen sowie dem Nullsteuersatz abzu­lehnen, um das gegenwärtige System nicht noch weiter zu verkomplizieren, und warnt vor einerSubventionsspirale (Bundesrechnungshof 2022). Die im 29. Subventionsbe­richt aufgeführten Steuervergünstigungen weisen für 2023 ein Volumen von 33 Milliarden Euro aus. Abbildung 3 zeigt deren Zusammensetzung. Der ermäßigte Mehrwert­steuersatz auf Lebensmittel ist in der Abbildung nicht ent­halten, da der Subventionsbericht der Bundesregierung sie nicht als Subvention betrachtet. Ihr Volumen wird vom Umweltbundesamt mitmindestens 5,2 Milliarden Euro angegeben(UBA 2021). Die MwSt. wird auf Bundesebene erhoben und ihre Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ver­teilt(Postpischil et al. 2021). Die Verteilung basiert auf dem Finanzausgleichsgesetz: 53 Prozent der Einnahmen gehen an den Bund, 45 Prozent an die Länder(länderspe­zifische Verteilung erfolgt gemäß§ 4 des Finanzkraftaus­gleichs) und 2 Prozent an die Gemeinden. Aus diesem Grund ist jede Mehrwertsteuerreform politisch schwierig und komplex. Sie unterliegt dem doppelten Gesetzge­bungsverfahren, bei dem nicht nur der Bundestag zustim­men muss, sondern auch die Länder im Bundesrat. 2  Daraus ergibt sich die Aufgabe, die bestehenden Ausnahmetatbestände dahingehend zu prüfen, ob sie der neuen europäischen Richtlinie entsprechen oder ob eine Anpassung nötig würde. Die Richtlinie gewährt einenBestandsschutz für ermäßigte Mehrwertsteuersätze, die bereits vor Inkrafttreten der EU-MwStSystRL galten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7