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Gerechte Preise für eine nachhaltige Zukunft : vier Thesen zur Reform der Mehrwertsteuer
Entstehung
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3.2 THESE 1: ES GIBT WENIG APPETIT FÜR EIN KOMPLEXES MEHRWERTSTEUERSYSTEM Grundsätzlich gibt die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein komplexes System mit bis zu fünf Mehrwertsteuersätzen zu beschließen(sie­he Abschnitt 2.1). Sowohl im Workshop zur grundlegen­den Systematik als auch zu spezifischen Handlungsfeldern gab es nur wenige Akteur_innen, die große Potenziale da­rin sahen, beispielsweise zwei unterschiedliche ermäßigte Sätze(etwa 5 und 12 Prozent) neben dem regulären Satz zu haben. Verwiesen wurde dabei auf die Intransparenz im aktuellen System und auf Zweifel, ob geringe Abstände im Steuersatz noch Lenkungswirkungen hätten und sie nicht stattdessen die Signalwirkung(siehe Abschnitt 3.3) ver­wässern würden. In den Diskussionen zur MwSt. auf Lebensmittel wur­den zusätzlich Vorschläge vom Umweltbundesamt, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen oder dem Bürgerrat für Ernährung diskutiert, einige Gruppen an pflanzlichen Grundnahrungsmitteln gänzlich von der MwSt. zu befreien (Nullsteuersatz). Die Gestaltungsoption, den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent zu senken, wurde ebenfalls insbe­sondere für Lebensmittel diskutiert. Eine Untersuchung für das Umweltbundesamt deutet darauf hin, dass eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur für pflanzliche Lebensmittel von 7 auf 5 Prozent ca. 2,2 Mil­liarden Euro an Mindereinnahmen bedeuten würde(Post­pischil et al. 2021: Kapitel 3.1.6.3). Eine allgemeine Senkung des ermäßigten Satzes von aktuell 7 Prozent würde pro Prozentpunkt Senkung gegen­wärtig ca. 3 Milliarden Euro an Mindereinnahmen bedeu­ten(Böhringer/Wiegard 2013). Eine solche allgemeine Senkung des ermäßigten Satzes würde die Vorteile für ei­nige ermäßigte Gegenstände, die bereits in der Kritik ste­hen(z. B. Hotelübernachtungen), zusätzlich verstärken. Vor einem solchen Schritt sollte der bisherigeWildwuchs an Ermäßigungen reduziert werden. Eine Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes zum Ausgleich von Mindereinnahmen wurde im Rahmen der Workshops kaum diskutiert oder befürwortet mit Ver­weis auf die regressive Wirkung. Viele der Diskussionen betonten die Finanzierungsaufgaben der MwSt. und die geringen fiskalischen Spielräume für allgemeine Senkun­gen der Sätze wenn die Reform nicht zu Mindereinnah­men führen soll. Unter dem Strich zeigten die Workshops, dass es eine große Zustimmung gab zur Beibehaltung der aktuellen Struktur mit drei unterschiedlichen Sätzen aus Nullsteuer­satz, einem ermäßigten Satz und dem regulären Satz. Klare Empfehlungen hinsichtlich der einzelnen Sätze oder be­züglich der Frage, ob es zwischen ermäßigtem und Nor­malsatz einen stärkeren Abstand geben solle, gab es keine. Innerhalb dieser Dreierstruktur gab es Zuspruch für ein einfacheres System mit weniger und klarer verständlichen und kommunizierbaren Ermäßigungstatbeständen als im Status quo(wenigerWildwuchs). 3.3 THESE 2: ERMÄSSIGTE STEUERSÄTZE FÜR GRUND­BEDARFE UND ZUKUNFTSINVESTITIONEN NUTZEN In den Debatten zur Frage, was ermäßigt oder stark ermä­ßigt besteuert werden sollte, kristallisierte sich eine Auftei­lung der Güter in zwei Gruppen heraus: ȣ Güter des Grundbedarfs(z. B. Lebensmittel, Strom); ȣ bzw. Güter und Dienstleistungen mit engem Bezug zu ­gesellschaftlich erwünschten ökologischen Investitionen. 6 Reformen sollten nicht nur kurzfristige Entlastungen im Blick haben, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Steueraufkommen berücksichti­gen. Dadurch stellt sich u. a. die Frage, wie sich ermäßigte Sätze in zehn Jahren auswirken, insbesondere wenn die ur­sprünglich angestrebten Lenkungsziele erreicht sind. 7 Vor diesem Hintergrund lassen sich aus den Diskussionen fol­gende Erkenntnisse ableiten: 1. Mit Blick auf Güter des Grundbedarfs gab es weitgehend Einigkeit, dass diese dauerhaft ermäßigt besteuert wer­den sollten. Im Rahmen der Diskussion zur Besteuerung von Lebensmitteln gibt es Vorschläge, den aktuellen er­mäßigten Satz für ausgewählte(pflanzlich) Lebensmittel auf 5 Prozent zu senken bzw. einige unverarbeitete pflanzliche Grundnahrungsmittel sogar mit 0 Prozent MwSt. zu besteuern(vgl. die Empfehlungen des Bürger­rats Ernährung, SRU oder Umweltbundesamt). Zentral in der Debatte um die Gestaltung der MwSt. auf Lebensmittel ist, dass der Umfang des Grundbedarfs modernisiert werden muss, da der heutige Grundbedarf nicht dem der 1960er Jahren entspricht. So sind neue Lebensmittel Teil des Grundbedarfs weiter Bevölke­rungsgruppen. Allerdings wird gleichzeitig der Status anderer Lebensmittel als Grundbedarf und somit auch deren ermäßigte Besteuerung inzwischen aus gesundheitlichen bzw. ökologischen Gründen hinter­fragt. Es geht dabei also um die Frage, die MwSt. zu modernisieren, indemneue Lebensmittel des Grund­6  Diese entsprechen den Gegenständen aus dem Anhang der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Tabelle 1 und Tabelle 2. 7  So lässt sich mit Blick auf den Beschluss der Ampel zum Nullsteuersatz auf Photovoltaikkleinanlagen festhalten, dass dieser aus Perspektive der ökologischen Lenkungswirkung positiv zu bewerten ist. Der Beschluss missachtet allerdings die subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, da diese neue Steuervergünstigung weder gegenfinanziert noch befristet wurde. Der Blick in die Zukunft lässt zumindest die Frage zu, warum Besitzer_innen von Photovoltaikanlagen auch in 20 Jahren in einem Stromsystem mit 100 Prozent erneuerbaren Energien noch von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten. 12 GERECHTE PREISE FÜR EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT  DEZEMBER 2024  FES diskurs