Inkonsistenz im Steuersystem am Beispiel von Kaffee und Milch Abb. 4 Schuss Milch mindestens 75% Milch Milchersatz, egal wie viel 19% Umsatzsteuer Quelle: Bundesrechnungshof 2022. 7% Umsatzsteuer 19% Umsatzsteuer Die Liste der Inkonsistenzen im Hinblick auf den Mehrwertsteuersatz ist lang. Zwei Beispiele wären:(1) Frische Früchte, Smoothies und Marmeladen werden mit 7 Prozent besteuert, während Säfte dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterliegen(Bundesrechnungshof 2022).(2) Hygieneartikel wie Monatshygieneprodukte sind mit 7 Prozent besteuert, während Windeln für Babys und Kleinkinder mit 19 Prozent besteuert werden(Bundesrechnungshof 2022). Im Weiteren bieten die Abgrenzungsschwierigkeiten sowie der erhebliche Unterschied zwischen dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent Anreiz für Unternehmer_innen, Leistungen lediglich zum ermäßigten Steuersatz zu erklären (Bundesrechnungshof 2022). Dennoch ignoriert die Bundesregierung regelmäßig ihre subventionspolitischen Leitlinien, anstatt Subventionen zu reformieren. Stattdessen wurden zuletzt neue Subventionen hinzugefügt 3 , ohne eine Gegenfinanzierung durch den Abbau anderer Subventionen sicherzustellen. 2.4„TOO BIG TO IGNORE“: WARUM DIE MEHRWERTSTEUER LENKT – OB WIR WOLLEN ODER NICHT Viele Autor_innen halten eine Reform des Status quo für notwendig(Bundesrechnungshof 2022; Burger et al.,2022; Ismer et al. 2010). Auch der Koalitionsvertrag der Ampel betonte das Ziel, durch die Reform unwirksamer, überflüssiger und umweltschädlicher Subventionen neue Haushaltsspielräume zu schaffen. Jedoch wies der Bundesrechnungshof explizit daraufhin, dass die Bundesregierung trotz der vielfältigen Widersprüche und der Missachtung der subventionspolitischen Leitlinien keine„grundsätzliche Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes“ plante (Bundesrechnungshof 2022). Aufgrund der politisch sensiblen Natur der ermäßigten Sätze wollten Fachreferate bisher keine Reform initiieren und verwiesen die Frage an politische Entscheidungsträger_innen. Letzteres ist verständlich mit Blick darauf, dass durch eine Reform private Konsumentscheidungen von Menschen, Lebensstilfragen und kulturelle Prägungen betroffen sind, und von solchen Reformen auch Verteilungswirkungen ausgehen. All diese Anforderungen für eine mehrheitsfähige Reform sollten aber kein Argument für das Beibehalten einer jahrzehntealten, überholten und zu komplizierten MwSt. sein. Denn: Eine Reform der Mehrwertsteuersystematik ist aus vielen Gründen sinnvoll: ȣ um die„Hausaufgaben“ der vergangenen Jahrzehnte zu erledigen(siehe Abschnitt 2.3); ȣ um die Systematik der Steuer der Lebenswelt des 21. Jahrhunderts anzupassen(u. a. um ökologische Aspekte zu berücksichtigen und Fehlanreize zu vermeiden; vgl. vorheriger Abschnitt 2.2); 3 Zuletzt galt zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2024 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, ebenso galt zwischen dem 11.10.2023 und dem 31.12.2024 auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz der ermäßigte Steuersatz. Seit Januar 2023 gilt auf die Lieferungen und Installation von Solarpaneelen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 9
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Gerechte Preise für eine nachhaltige Zukunft : vier Thesen zur Reform der Mehrwertsteuer
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