1. Steuersenkung für wenige, Wohlstand für alle? Vor 30 Jahren wurde Deutschland als„kranker Mann“ Europas stilisiert. Sachverständigenrat und Wirtschaftsverbände sahen die Zukunft des Standorts im internationalen Wettbewerb gefährdet. Die Arbeitslosigkeit lag über zehn Prozent. Vor diesem Hintergrund plädierte schließlich auch die SPD dafür, Betriebsvermögen von der Vermögensteuer auszunehmen und die Steuern auf Unternehmensgewinne zu senken. Nachdem die Vermögensteuer bereits 1997 von Union und FDP ausgesetzt wurde, reformierten SPD und Grüne um den Jahrtausendwechsel die Unternehmenssteuern umfassend. Durch eine Steuersenkung und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens(später ersetzt durch das Teileinkünfteverfahren 1 ) sorgten sie dafür, dass von den operativ tätigen Unternehmen genauso wie den rein vermögensverwaltenden Holding-Gesellschaften einbehaltene Gewinne deutlich niedriger besteuert werden. Ziel war, das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu stärken und Investitionen anzuregen(Deutscher Bundestag 2000). 2008 senkten Union und SPD den Körperschaftsteuersatz – auf einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne – um weitere zehn Prozentpunkte, erneut mit dem erklärten Ziel, private Investitionen und Wirtschaft anzukurbeln(Deutscher Bundestag 2007). Insgesamt ergab sich so eine der umfassendsten Steuersenkungen aller OECD-Staaten. 2 Der effektive Steuersatz auf einbehaltene Unternehmensgewinne, einschließlich der Vermögensteuer, sank von mehr als 60 Prozent auf weniger als 30 Prozent. 3 Dadurch haben Unternehmensbesitzer_innen bzw. Anteilseigner_innen – anders als Privatpersonen – die Möglichkeit, Vermögen in steuerlich privilegierter Weise anzuhäufen. Auch für ausgeschüttete Gewinne sank der Spitzensteuersatz in mehreren Schritten von 53 Prozent auf nur noch 45 Prozent. Aktuell befindet sich die deutsche Wirtschaft angesichts hoher Energiepreise, geopolitischer Unsicherheit, gestiegener Zinsen und der unberechenbaren Handelspolitik der USA unter Donald Trump im dritten Jahr in Folge in einer Phase der Stagnation. 2023 und 2024 ist die deutsche Wirtschaftsleistung um insgesamt 0,5 Prozent geschrumpft. Die Zahl der Beschäftigten erreichte dagegen ein Rekordhoch. Die Arbeitslosenquote lag mit sechs Prozent nur einen Prozentpunkt über dem Minimum aus dem Jahr 2019. Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt aber wieder über die Marke von 3 Millionen gestiegen. In diesem Umfeld wurde, erneut mit Verweis auf den internationalen Standortwettbewerb, Investitionen und Arbeitsplätze, im Juli 2025 die nächste Steuersenkung für Unternehmen beschlossen(sogenannter„Investitionsbooster“, vgl. BGBl. 2025). Das Gesetzespaket sieht neben der Einführung degressiver Abschreibungen für Investitionen im Inland, steuerlicher Sonderregelungen für E-Fahrzeuge und einer erweiterten Forschungszulage ab 2028 auch eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor. Welchen tatsächlichen Einfluss Steuersenkungen auf Investitionen und Beschäftigungen haben, war bei der Expertenanhörung zum aktuellen Gesetzesentwurf der zentrale Streitpunkt unter den geladenen Sachverständigen (Deutscher Bundestag – Finanzausschuss 2025). Die Studien- und Datenlage dazu ist allerdings ziemlich eindeutig: Steuersenkungen für Unternehmen können unter Umständen zwar einen positiven Effekt auf Wachstum, Investitionen und Arbeitsplätze haben, dieser Effekt ist jedoch meistens so gering, dass er von anderen Maßnahmen – z. B. steigenden Steuern oder Ausgabenkürzungen zur Finanzierung dieser Steuersenkungen – überlagert und überkompensiert wird. In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage vom Juli 2025 stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) diese Ergebnisse gleichwohl infrage. Sie hingen„von einer Vielzahl unterschiedlicher Parameter ab. Allgemeingültige Aussagen können vor diesem Hintergrund nicht durch die Mittelung der Ergebnisse vieler unterschiedlicher Studien erreicht werden“. Als Rechtfertigung dafür, dass etwa 90 Prozent der Steuersenkung den zehn Prozent der größten und ohnehin profitabelsten Konzernen zugutekommen, führt das BMF in seiner Antwort weiter aus: „Eine solche Maßnahme hat auch eine wichtige Signalwirkung, die Investitionen am Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb attraktiver macht. Dies kann zu 1 Halb- und Teileinkünfteverfahren sorgen dafür, dass Unternehmensgewinne in zwei Stufen besteuert werden – zunächst über die Unternehmenssteuer auf Unternehmensebene und danach über die Einkommensteuer bei der Ausschüttung der besteuerten Gewinne. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, unterliegt nur ein Teil der ausgeschütteten Dividende der Kapitalertragsteuer. Vor der Umstellung konnten bereits gezahlte Unternehmenssteuern auf die Einkommensteuer angerechnet werden. 2 Nur 14 Länder haben ihren Steuersatz auf Unternehmensgewinne laut OECD Corporate Tax Statistics seit 2000 um mehr als 20 Prozentpunkte und damit ähnlich stark wie Deutschland gesenkt(vgl. OECD 2024a). 3 Mitte der 1990er Jahre lag der kombinierte Satz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer noch bei rund 57 Prozent – unter Einbeziehung der damals erhobenen Vermögensteuer sogar bei über 60 Prozent. Heute beträgt der nominelle Steuersatz auf einbehaltene Gewinne 30 Prozent. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Wohlstand für alle! : sind niedrigere Unternehmenssteuern die Lösung oder Teil des Problems?
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