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Wohlstand für alle! : sind niedrigere Unternehmenssteuern die Lösung oder Teil des Problems?
Entstehung
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1. Steuersenkung für wenige, Wohlstand für alle? Vor 30 Jahren wurde Deutschland alskranker Mann Eu­ropas stilisiert. Sachverständigenrat und Wirtschaftsver­bände sahen die Zukunft des Standorts im internationalen Wettbewerb gefährdet. Die Arbeitslosigkeit lag über zehn Prozent. Vor diesem Hintergrund plädierte schließlich auch die SPD dafür, Betriebsvermögen von der Vermögensteuer auszunehmen und die Steuern auf Unternehmensgewinne zu senken. Nachdem die Vermögensteuer bereits 1997 von Union und FDP ausgesetzt wurde, reformierten SPD und Grüne um den Jahrtausendwechsel die Unternehmenssteuern umfas­send. Durch eine Steuersenkung und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens(später ersetzt durch das Teilein­künfteverfahren 1 ) sorgten sie dafür, dass von den operativ tätigen Unternehmen genauso wie den rein vermögensver­waltenden Holding-Gesellschaften einbehaltene Gewinne deutlich niedriger besteuert werden. Ziel war, das Wirt­schaftswachstum in Deutschland zu stärken und Investitio­nen anzuregen(Deutscher Bundestag 2000). 2008 senkten Union und SPD den Körperschaftsteuersatz auf einbehal­tene und ausgeschüttete Gewinne um weitere zehn Pro­zentpunkte, erneut mit dem erklärten Ziel, private Investi­tionen und Wirtschaft anzukurbeln(Deutscher Bundestag 2007). Insgesamt ergab sich so eine der umfassendsten Steuersenkungen aller OECD-Staaten. 2 Der effektive Steu­ersatz auf einbehaltene Unternehmensgewinne, einschließ­lich der Vermögensteuer, sank von mehr als 60 Prozent auf weniger als 30 Prozent. 3 Dadurch haben Unternehmensbe­sitzer_innen bzw. Anteilseigner_innen anders als Privat­personen die Möglichkeit, Vermögen in steuerlich privile­gierter Weise anzuhäufen. Auch für ausgeschüttete Gewin­ne sank der Spitzensteuersatz in mehreren Schritten von 53 Prozent auf nur noch 45 Prozent. Aktuell befindet sich die deutsche Wirtschaft angesichts hoher Energiepreise, geopolitischer Unsicherheit, gestiege­ner Zinsen und der unberechenbaren Handelspolitik der USA unter Donald Trump im dritten Jahr in Folge in einer Phase der Stagnation. 2023 und 2024 ist die deutsche Wirtschaftsleistung um insgesamt 0,5 Prozent ge­schrumpft. Die Zahl der Beschäftigten erreichte dagegen ein Rekordhoch. Die Arbeitslosenquote lag mit sechs Pro­zent nur einen Prozentpunkt über dem Minimum aus dem Jahr 2019. Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt aber wieder über die Marke von 3 Millionen gestiegen. In diesem Umfeld wurde, erneut mit Verweis auf den inter­nationalen Standortwettbewerb, Investitionen und Arbeits­plätze, im Juli 2025 die nächste Steuersenkung für Unter­nehmen beschlossen(sogenannterInvestitionsbooster, vgl. BGBl. 2025). Das Gesetzespaket sieht neben der Ein­führung degressiver Abschreibungen für Investitionen im Inland, steuerlicher Sonderregelungen für E-Fahrzeuge und einer erweiterten Forschungszulage ab 2028 auch eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor. Welchen tatsächlichen Einfluss Steuersenkungen auf In­vestitionen und Beschäftigungen haben, war bei der Ex­pertenanhörung zum aktuellen Gesetzesentwurf der zent­rale Streitpunkt unter den geladenen Sachverständigen (Deutscher Bundestag Finanzausschuss 2025). Die Stu­dien- und Datenlage dazu ist allerdings ziemlich eindeutig: Steuersenkungen für Unternehmen können unter Umstän­den zwar einen positiven Effekt auf Wachstum, Investitio­nen und Arbeitsplätze haben, dieser Effekt ist jedoch meis­tens so gering, dass er von anderen Maßnahmen z. B. steigenden Steuern oder Ausgabenkürzungen zur Finanzie­rung dieser Steuersenkungen überlagert und überkom­pensiert wird. In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage vom Juli 2025 stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) diese Ergebnisse gleichwohl infrage. Sie hingenvon einer Vielzahl unterschiedlicher Parameter ab. Allgemein­gültige Aussagen können vor diesem Hintergrund nicht durch die Mittelung der Ergebnisse vieler unterschiedlicher Studien erreicht werden. Als Rechtfertigung dafür, dass etwa 90 Prozent der Steuersenkung den zehn Prozent der größten und ohnehin profitabelsten Konzernen zugute­kommen, führt das BMF in seiner Antwort weiter aus: Eine solche Maßnahme hat auch eine wichtige Signalwir­kung, die Investitionen am Standort Deutschland im inter­nationalen Wettbewerb attraktiver macht. Dies kann zu 1  Halb- und Teileinkünfteverfahren sorgen dafür, dass Unternehmensgewinne in zwei Stufen besteuert werden zunächst über die Unternehmenssteuer auf Unternehmens­ebene und danach über die Einkommensteuer bei der Ausschüttung der besteuerten Gewinne. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, unterliegt nur ein Teil der ausge­schütteten Dividende der Kapitalertragsteuer. Vor der Umstellung konnten bereits gezahlte Unternehmenssteuern auf die Einkommensteuer angerechnet werden. 2  Nur 14 Länder haben ihren Steuersatz auf Unternehmensgewinne laut OECD Corporate Tax Statistics seit 2000 um mehr als 20 Prozentpunkte und damit ähnlich stark wie Deutschland gesenkt(vgl. OECD 2024a). 3  Mitte der 1990er Jahre lag der kombinierte Satz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer noch bei rund 57 Prozent unter Einbeziehung der da­mals erhobenen Vermögensteuer sogar bei über 60 Prozent. Heute beträgt der nominelle Steuersatz auf einbehaltene Gewinne 30 Prozent. 4 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.