schüttete Dividenden zu typischen Renditen am Finanzmarkt reinvestiert werden. Welche Jahre dafür einbezogen werden, ist aber öffentlich nicht nachvollziehbar. Um diese Schwachstelle zu korrigieren, gibt diese Studie für die fünf Vermögen erstmals eine öffentlich nachvollziehbare Schätzung ab. Das Ergebnis zeigt, dass die tatsächlichen Vermögen in den meisten Fällen noch höher sein dürften, als von Manager Magazin und zum Teil auch von Forbes geschätzt. Nur ein kleiner Teil der Vermögen besteht aus Anteilen an börsennotierten Unternehmen und ist damit anhand von Börsenkursen zu bewerten und durch umfassende Geschäftsberichte dokumentiert(siehe Tabelle 3). Bei den restlichen Vermögen gibt es wesentliche Unterschiede bei der Transparenz. Am einen Extrem – zum Beispiel im Fall von Dieter Schwarz – sorgen Ausnahmen von der Rechenschaftspflicht für Personengesellschaften mit natürlich haftenden Gesellschaftern und Stiftungen dafür, dass wesentliche Teile des Unternehmensvermögens und dessen Verwendung öffentlich nicht nachvollziehbar sind. Auch von den Unternehmen ausgeschüttete und von den Anteilseigner_innen reinvestierte Dividenden bleiben oft völlig undokumentiert. Auf der anderen Seite – zum Beispiel im Fall von Boehringer Ingelheim – liegen umfangreiche Geschäftsberichte und sogar weitergehende Informationen zu den Investmentvehikeln der Eigentümerfamilien vor. Insgesamt zeigen die fünf Beispiele, dass journalistische Reichenlisten keine ausreichende Grundlage für die Analyse großer Vermögen sind und dass eine Überprüfung der Vermögensverwendung im Sinne der Gemeinwohlverpflichtung im Grundgesetz selbst im besten Fall wegen mangelnder Transparenz nicht möglich ist. 3.3.2 Vermögensentwicklung und der Einfluss der Steuersenkungen auf den effektiven Steuersatz Für die Frage, ob große Vermögen angemessen besteuert werden und welche Wirkungen die Steuersenkungen der Vergangenheit auf die Vermögen hatten, spielen zwei Faktoren eine zentrale Rolle: zum einen wie hoch die Renditen und das Vermögenswachstum sind und zum anderen wie hoch die Vermögenszuwächse bisher besteuert werden. In der Literatur gibt es unterschiedliche Ansätze, die Renditen großer Vermögen zu ermitteln. Eine Möglichkeit ist, den Vermögenszuwachs anhand der seit 1987 geführten Forbes-Liste zu ermitteln. Daraus ergeben sich inflationsbereinigt jährliche Wachstumsraten von 6,4 bis 7,5 Prozent (vgl. dazu Piketty 2014). Allerdings ist diese Schätzung verzerrt, u. a. durch die sich verändernde Zusammensetzung der Milliardenvermögen, Erbschaften sowie die methodischen Änderungen und Schwächen der Vermögensschätzung. Alternativ lassen sich typische Rendite ableiten aus den Renditen amerikanischer Universitätsstiftungen(je nach Größe 6,2 bis 10,2 Prozent nach Verwaltungskosten und Inflation; vgl. Piketty 2014). Ein Blick auf die Wachstumsraten typischer Aktienindizes oder Vermögenswerte ergibt ähnliche Werte. Je nach Zeitspanne wächst beispielsweise der S&P 500 pro Jahr etwa sechs bis acht Prozent, bei Gold waren es etwa vier bis sechs Prozent. Für Deutschland ermittelt eine umfassende Studie ebenfalls inflationsbereinigte Renditen für Aktien von sieben Prozent (1870 bis 2015) bis zu zehn Prozent(seit 1980) und für das gesamte Vermögen einschließlich Immobilien und Anleihen von sieben Prozent(seit 1870) bzw. fünf Prozent(seit 1980)(Jordà et al. 2019). Die Analyse der Unternehmensgewinne für unsere fünf Beispiele zeigt, dass die Renditen je nach Bezugsgröße zum Teil deutlich größer sind als die aus den Reichenlisten abgeleiteten Werte. Die Vorsteuergewinne bei BMW betrugen 2024 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 11,5 Prozent in Bezug auf das Eigenkapital. Setzt man die Gewinne in Bezug zum Wert der Aktien ergibt sich sogar eine Rendite von fast 20 Prozent. Laut Manager Magazin wuchs das Vermögen der Eigentümer_innen in den vergangenen 20 Jahren jedoch nur um 3,4 Prozent pro Jahr. Dieser Unterschied erklärt sich zum einen dadurch, dass das Manager Magazin einen Teil des Vermögenszuwachses in Form von ausgeschütteten Dividenden nicht erfasst. Zum anderen haben die Vermögenszuflüsse nicht zu einem entsprechenden Vermögenszuwachs geführt, weil sie aus Sicht der Börsenbewertung nicht nachhaltig investiert wurden. Die jährlichen Vermögenserträge der fünf größten Vermögen liegt im Schnitt bei etwa zehn Prozent(siehe Tabelle 4). Um im nächsten Schritt den effektiven Steuersatz bezogen auf das Einkommen zu ermitteln, stellt sich die Frage nach der richtigen Bezugsgröße. Rein steuerrechtlich zählen seit der Reform im Jahr 2001 nur noch die final an die Eigentümer_innen ausgeschütteten Gewinne zum Einkommen. Die einbehaltenen Unternehmensgewinne unterliegen dagegen lediglich der reduzierten Unternehmenssteuer. Aus wirtschaftlicher Sicht sind auch die einbehaltenen Unternehmensgewinne und Vermögenserträge Teil des Einkommens. In den fünf analysierten Vermögen zeigt sich – wenig überraschend –, dass ein großer Teil der beobachtbaren Einkommen steuerbegünstigt angespart wird. Dieser Anteil ist weitgehend unabhängig von der Vermögensstruktur. Bei Unternehmen mit vergleichsweise hohen Ausschüttungsquoten wie BMW werden die Gewinne größtenteils an Beteiligungsgesellschaften der Eigentümer_innen ausgeschüttet sowie angespart und profitieren auch dort von der Steuerbegünstigung, obwohl sie dem operativ tätigen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen und in passive Finanzanlagen fließen. Bei Personenunternehmen wie Boehringer Ingelheim werden die Gewinne zum Teil in vorgelagerten Kapitalgesellschaften steuerlich begünstigt angespart und nur in Ausnahmefällen an die der Einkommensteuer der Gesellschafter_innen unterliegenden Holdinggesellschaft ausgeschüttet. Die Unabhängigkeit von der Struktur zeigt sich aber auch bei der Verwendung der Gewinne. Selbst Unternehmen, die einen Großteil ihrer Gewinne auf Ebene des operativ tätigen Unternehmens an14 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
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Wohlstand für alle! : sind niedrigere Unternehmenssteuern die Lösung oder Teil des Problems?
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