Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts kann die Kommune freiwillige Aufgaben übernehmen. Diese sind das„Herzstück“ der Kommunalpolitik. Dabei geht es darum, Lebensqualität zu schaffen, die Attraktivität der Kommune zu steigern und Bürger_innenengagement anzuerkennen. Zu den freiwilligen Aufgaben gehört beispielsweise die Vereinsförderung, das Schaffen von Freizeitund Kulturangeboten sowie Bau und Unterhalt von Begegnungsstätten, Büchereien und Schwimmbädern. Voraussetzung ist allerdings die Finanzierbarkeit dieser Leistungen. Je weniger Geld einer Kommune nach Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben bleibt, desto weniger freiwillige Aufgaben kann sie übernehmen. Für Bürgermeister_innen und Ratsgremien ist dies oft keine leichte Entscheidung – haben sie doch den politischen Auftrag, nicht nur zu verwalten, sondern auch zu gestalten. Das kommunale Who’s who Die Wahlordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, wie wann wer von wem in der Gemeinde gewählt werden kann. Lange Zeit gab es in der Bundesrepublik eine große Vielfalt an Kommunalverfassungen, deren Unterschiede zwar historisch begründet, aber bei Ländervergleichen oft sehr verwirrend waren. Mittlerweile hat sich jedoch fast überall die Süddeutsche Ratsverfassung durchgesetzt. In Bayern gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert die Süddeutsche Ratsverfassung . Diese ist die Grundlage der bayerischen Kommunalwahlgesetze und Wahlordnungen. Ausgangspunkt aller politischen Macht sind die demokratischen Wahlen, wie sie auch im kommunalen Wahlrecht festgelegt sind. In Artikel 17 der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es:„Die Gemeindebürger wählen den Gemeinderat und mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen den ersten Bürgermeister.“ Wahlberechtigt sind alle Bürger_innen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde einen Wohnsitz haben. Kommunalpolitik verstehen in Bayern 15
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