Die kommunalen Finanzen „Ohne Moos nix los“ – in den Kommunen gilt nichts anderes wie überall sonst. Denn alle Aufgaben und Leistungen, die eine Kommune erfüllt, kosten Geld. Personalkosten, Reinigungskosten, Energiekosten, Straßen- und Gebäudeunterhalt, Fahrzeugpflege und vieles mehr muss im Rahmen von Verwaltungskosten bezahlt werden. Hinzu kommen Gelder für Investitionen, zum Beispiel Kindergarten- und Schulbauten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, öffentliche Gebäude, Schaffung von Gewerbegebieten oder Sanierungsmaßnahmen. Um all diese Kosten zu bestreiten, benötigen die Kommunen Einnahmen. Diese kommen auf folgende Arten zustande: 1. Die Kommune erhebt selbst Steuern: Gewerbesteuer, Grundsteuer und örtliche Steuern, beispielsweise die Zweitwohnungssteuer und die Hundesteuer. 2. Von der Einkommen- und Umsatzsteuer erhält die Kommune einen gesetzlich festgelegten Anteil. 3. Die Kommune erhält Beiträge und Gebühren von den Bürger_innen für bestimmte öffentliche Dienstleistungen, zum Beispiel Wasser- und Abwasserversorgung oder Nutzung kultureller und öffentlicher Einrichtungen. 4. Die Kommune erhält Einnahmen aus Mieten, Pachten, Verkäufen und eigener Wirtschaftstätigkeit, das heißt aus Eigenbetrieben. 5. Investitionen der Kommunen können aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln als Zuweisungen oder Investitionspauschalen bezuschusst werden. Dazu bedarf es allerdings einer ganzen Reihe von Anforderungen, die die Kommune erfüllen muss. 6. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben können Kommunen Zuweisungen aus allgemeinen Steuermitteln erhalten, wenn sie sonst ihre Aufgaben nicht erfüllen könnten. Diese sogenannten Schlüsselzuweisungen sollen einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen leisten. 32 Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
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