Der_die Bürgermeister_in Der_die erste Bürgermeister_in einer Gemeinde wird von der Bevölkerung direkt gewählt. In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner_innen übt er_sie das Amt berufsmäßig, also hauptamtlich aus. In Gemeinden mit mehr als 2.500 und höchstens 5.000 Einwohner_innen sind Bürgermeister_innen grundsätzlich hauptamtlich tätig. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner_innen ist das Bür germeisteramt grundsätzlich ein Ehrenamt.„Grundsätzlich“ bedeutet, dass der Gemeinderat beschließen kann, davon abzuweichen. In kreisfreien Städten und größeren Kreisstädten ist die Amtsbezeichnung„Oberbürgermeister_in“ üblich. Zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin können sich alle Bürger_innen wählen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staats bürgerschaft besitzen. Bei ehrenamtlich tätigen Bürgermeister_innen wird vorausgesetzt, dass sie seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Der_die Bürgermeister_in lädt zu den Sitzungen des Gemeinderats ein und schlägt die Tagesordnung vor. Der_die Bürgermeister_in sitzt dem Gemeinderat vor und vollzieht die dort mehrheitlich gefassten Beschlüsse. Wie alle anderen Stimmberechtigten auch hat der_die Bürgermeister_in eine Stimme im Gemeinderat. Das kann dazu führen, dass er_sie auch Beschlüsse vollziehen muss, die gegen seine_ihre Meinung zustande gekommen sind. Ausnahme ist, wenn ein Mehrheitsbeschluss gefasst wurde, der eventuell rechtlich zu beanstanden ist. Dann darf der_die Bürgermeister_in diesen nicht vollziehen, sondern muss die Rechtsaufsichtsbehörde zur Klärung einschalten. Der_die Bürgermeister_in hat die Dienstaufsicht über alle Mitarbeitenden der Gemeinde. Die Interessen der Kommune müssen auf allen Ebenen vertreten werden. Der_die Bürgermeister_in ist für laufende und dringliche Angelegenheiten zuständig. Er_sie vertritt die Gemeinde juristisch nach außen, zum Beispiel in Verhandlungen mit übergeordneten Ämtern und Behörden sowie mit Firmen. Diese Repräsentationsaufgaben können je nach Größe der Gemeinde sehr umfangreich sein. Kommunalpolitik verstehen in Bayern 19
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