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Kommunalpolitik verstehen in Bayern
Entstehung
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Begriffserklärungen Anfragen Gemeinderatsmitglieder können am Ende der Tagesordnung einer Sitzung Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde an die Verwaltung richten. Falls diese Fragen während der Sitzung nicht beantwortet werden können, ist dies bei der nächsten Sitzung oder schriftlich nachzuholen. Eine Aussprache oder Diskussion findet nicht statt. Antrag Gemeinderatsmitglieder, Fraktionen und Gruppierung können im Rahmen der Geschäftsordnung Anträge stel­len. Geht es um Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, müssen sie diese gemäß der Ge­schäftsordnung fristgerecht einrei­chen. Sind mit den Anträgen Kosten verbunden, die nicht im Haushalt vor­gesehen sind, sollte der Antrag einen Deckungsvorschlag(Finanzierung) enthalten. Der Stadtrat oder einer der Ausschüsse behandelt den Antrag, nachdem der_die Bürgermeister_in diesen auf die jeweilige Tagesordnung gesetzt hat. Dies muss bei der nächst­möglichen Sitzung, aber innerhalb von drei Monaten geschehen. Ausschussgemeinschaft Gemeinderatsmitglieder, die aufgrund der Stärkenverhältnisse im Gemeinde­rat keinen Sitz in einem Ausschuss erlangen können, haben die Möglich­keit, sich zu einer Ausschussgemein­schaft zusammenzuschließen. Beirat Für besondere Aufgabenfelder in einer Kommune können Beiräte ernannt werden, zum Beispiel Museumsbeirat, Kulturbeirat und Seniorenbeirat. Diese sind jedoch nur beratend tätig und haben kein Stimmrecht bei Entschei­dungen des Gemeinderats. Bezirke Bayern ist auf Regierungsebene in sieben Bezirke gegliedert: Oberbay­ern, Niederbayern, Oberpfalz, Mittel­franken, Oberfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Bezirke sind Teil des Staatsaufbaus und der Staatsver­waltung. Geleitet und repräsentiert wird der Regierungsbezirk durch den_die Regierungspräsident_in. Bezirke als Gebietskörperschaft: Dies ist in Bayern und Teilen Baden-Würt­tembergs die sogenannte dritte politi­sche Ebene, in deren Gebiet sich die Gemeinden, Städte und Landkreise befinden. Die Bürger_innen wählen alle fünf Jahre den Bezirkstag, der Kommunalpolitik verstehen in Bayern 43