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Wege aus der Schuldenfalle : finanzpolitische Stabilität für Europa ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 26. November 2001 in Berlin
Entstehung
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Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und –Münzen am 1. Januar 2002 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in allen Teilnahmestaaten des Euro-Raumes geworden. Es ist dies der letzte Schritt zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion(WWU), deren Schaffung die Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union(EU) mit der Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union(Vertrag von Maastricht) um Jahr 1993 beschlossen hatten. Bereits am 1. Januar 1999 fand der eigentliche Start der Währungsunion statt, als mit der Fixierung der Wechselkurse der Euro als eigenständige Währung einführt wurde. Die Einführung des Euro hat den wirtschaftspolitischen Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten von Grund auf verän­dert: Aufbauend auf den bestehenden Regelungen für den einheitlichen Bin­nenmarkt ist die Zuständigkeit für die Geld- und Wechselkurspolitik auf die Gemeinschaft übergegangen, während die Finanzpolitik sowie viele mikroöko­nomische und strukturelle Politikbereiche weiterhin in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten fallen. Die europäischen Staaten haben angesichts dieser institutionellen Besonder­heiten mit zusätzlichen Regelungen vorgesorgt: Mit der Verpflichtung zur Er­füllung der finanzpolitischen Konvergenzkriterien des Vertrages von Maast­richt, die ergänzt durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt- eine strenge und koordinierte Begrenzung der staatlichen Verschuldung vorsehen, soll eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik der Mitgliedsländer gewährleistet wer­den. Der Leitgedanke der haushaltspolitischen Strategie ist das Prinzip der Tragbarkeit bzw. Nachhaltigkeit, das in den Kontext der finanzpolitischen Flankierung einer autonomen zentralen Geldpolitik gestellt ist. 1 Im Stabilitäts­und Wachstumspakt haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Überschuss zu realisieren und diejenigen haushaltspolitischen Korrekturmaßnahmen vorzunehmen, die ihres Erachtens zur Erreichung der Ziele ihrer Stabilitätsprogramme(Eurolän­der) oder Konvergenzprogramme(Mitgliedstaaten, die nicht an der Wäh­1 Zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte vgl. das Gutachten zurNachhaltigkeit der Finanzpolitik des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de/Anlage9127/Gutachten-zur-Nachhaltigkeit-in-der-Finanzpolitik.pdf . Vgl. auch Deutsche Bundesbank 2001: Zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte. Monatsbericht 12-01, S. 29-44.